Training als hocheffektive Therapie für chronische Erkrankungen
Trainingstherapeut:innen dürfen ab 2025 freiberuflich arbeiten. Dadurch wird die Inanspruchnahme der Trainingstherapie unabhängig vom Rehabilitationsaufenthalt möglich.
Der Verband der Sportwissenschafter:innen Österreichs (VSÖ) freut sich bekannt zu geben, dass die Berufsrechte der Trainingstherapeut:innen ausgeweitet wurden. Dies geschah nach Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Smolle (ÖVP), Ralph Schallmeiner (Grüne), Kolleginnen und Kollegen im Rahmen der aktuellen Novelle des MTD-Gesetzes und der Änderung des MAB-Gesetzes. Eine selbständige Tätigkeit von Trainingstherapeut:innen (Sportwissenschafter:innen in der Trainingstherapie) wird ab 1.1.2025 in Österreich möglich. Mit der Ausweitung der Berufsrechte geht auch eine Ausweitung der Berufspflichten einher. Die Berufspflichten der „Trainingstherapie“ laut MAB-Gesetz wurden an die MTD-G-Regelungen angepasst und entsprechen damit nun den Regelungen anderer gehobener Gesundheitsdienste.
Körperliches Training als Therapie (Trainingstherapie) ist eine nach wie vor wenig bekannte, aber UMFANGREICH WISSENSCHAFTLICH BELEGTE, HOCHWIRKSAME THERAPIEFORM BEI MIND. 45 CHRONISCHEN ERKRANKUNGEN. So ist die Wirkung von Training als Therapie z.B. bei den meisten Herz-Kreislauf-, Stoffwechsel- und Krebs-Erkrankungen, sowie psychischen Erkrankungen oder Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates umfangreich belegt und wird in vielen Ländern mittlerweile als Teil der Standardbehandlung angewandt. Genau dosiertes, individuell angeleitetes und auf die Erkrankung und das Beschwerdebild angepasstes Training mit spezifischen Methoden kann im Rahmen der Trainingstherapie GANZ OHNE SCHWERE NEBENWIRKUNGEN (!) viele chronische Erkrankungen positiv beeinflussen, Symptome lindern und die gesundheitsbezogene Fitness und die Lebensqualität von Patient:innen verbessern.
Trainingstherapeut:innen sind Absolvent:innen des Studienzweiges „Sportwissenschaften“ mit spezifischem Schwerpunkt „Trainingstherapie“ in der UNIVERSITÄREN AUSBILDUNG. Nach Abschluss des Studiums erfolgt die Berufszulassung durch Akkreditierung im sogenannten Trainingstherapie-Beirat im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Die Gesetzesänderung ermöglicht es Trainingstherapeut:innen unabhängig von einer Anstellung in einer Krankenanstalt auch selbständig Training als Therapie zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung der österreichischen Bevölkerung anzubieten. Dies ist angesichts der wachsenden Zahl chronisch kranker Personen, z.B. 800.000 PERSONEN MIT DIABETES, von essentieller Bedeutung und ist ein wichtiger und richtiger Schritt den die Bundesregierung nun umgesetzt hat. Die Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist im Einklang mit dem internationalen Trend, Training als Therapie verstärkt in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung einzusetzen und folgt dem Beispiel Australiens, Kanadas und des Vereinigten Königreichs.
Training als Therapie kann daher, neben der bereits etablierten Trainingstherapie im Rahmen von zeitlich befristeten Rehabilitationsaufenthalten, in Zukunft auch von der Bevölkerung Österreichs vermehrt im niedergelassenen Bereich (= IN WOHNORT-NÄHE UND UNABHÄNGIG VON EINEM REHABILITATIONSAUFENTHALT) genutzt werden, um gesund zu bleiben und gesund zu werden.
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Stefanie Andre
Abteilung Trainingstherapie
Verband der Sportwissenschafter:innen Österreich
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