Grüne/Weratschnig: „Novelle stärkt Fahrgastrechte und schützt Personal vor Übergriffen“
Mehr Erstattungen bei Ausfällen und Verspätungen, Rote Karte für rabiate Reisende
„Mit der gestern_ _im Nationalrat beschlossenen Fahrgastrechtenovelle erweitern wir den Konsument:innen-Schutz, dehnen die Entschädigungsmöglichkeiten für Passagiere aus, stärken die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte und auch den Schutz des Bahnpersonals sowie der Fahrgäste vor Übergriffen“, fasst Hermann Weratschnig, Verkehrssprecher der Grünen, die wichtigsten Eckpunkte der Fahrgastrechtenovelle zusammen.
Bislang konnten Bahn-Passagiere bei Verspätungen, Zugausfällen oder Zugräumungen nur dann eine Fahrpreiserstattung oder Entschädigung einfordern, wenn sie in Besitz eines Einzelfahrscheins oder einer Jahreskarte waren. „Mit der Novelle wird die Erstattungspflicht nun auf Wochen- und Monatskarten ausgedehnt. Zudem haben wir klargestellt, dass das auch für überfüllungsbedingte Zugräumungen gilt. Darüber hinaus können Fahrgäste nun ebenso die Rückerstattung ihrer Kosten für ihre Sitzplatzreservierung fordern“, führt Weratschnig aus.
Im Rahmen der Novelle wurde auch der Einflussbereich der Schlichtungsstelle ausgeweitet: „Die Fahrgäste bekommen damit die Möglichkeit, sich nicht nur bei Problemen im Schienen-, Flug- oder Schiffsverkehr, sondern auch bei Beschwerden zu Linienbussen, Verkehrsverbünden oder Stadtverkehren an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte zu wenden. Damit konnten wir eine bisherige Lücke ganz im Sinne des Konsument:innen-Schutzes schließen und die Stellung der Agentur für alle Verkehrsbereiche stärken“, hält Weratschnig fest.
Zum Schutz der Passagiere und vor allem auch des Bahn- und Buspersonals, das zunehmend Übergriffen durch rabiate Reisende ausgesetzt ist, wird es den Unternehmen und Verbünden erleichtert, Fahrgäste befristet oder sogar dauerhaft von der Beförderung auszuschließen. Dazu erklärt Weratschnig: „Wer die Sicherheit der Mitreisenden oder des Personals gefährdet, jemanden tätlich angreift oder in unzumutbarer Weise belästigt, kann künftig auch ohne ein rechtskräftiges Straferkenntnis für sechs Monate Hausverbot im Öffi bekommen. Bei einem rechtskräftigen Urteil wegen schwerwiegender oder wiederholter Verstöße gegebenenfalls auch dauerhaft. Buslenker:innen, Zugbegleiter:innen, Schalterpersonal und Mitreisende müssen vor Gewalttätigkeiten geschützt werden. Allein die ÖBB zählten im Vorjahr über 400 solcher Übergriffe. Dem treten wir mit der Neuregelung entschieden entgegen. Im Interesse der Fahrgäste und der Bediensteten zeigen wir rabiaten Reisenden die Rote Karte.“
Grüner Klub im Parlament
+43-1 40110-6317
presse@gruene.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender
Kommentare sind geschlossen, aber trackbacks und Pingbacks sind offen.