WKÖ-Schön: Verbandsklage stellt tragfähigen Kompromiss dar

Zivilprozess muss fair ausgestaltet bleiben – es gilt, Prozessrechte beklagter Unternehmer:innen zu wahren

Der Nationalrat hat heute, Freitag, das Umsetzungsgesetz zur EU‑Verbandsklagenrichtlinie beschlossen. Klagebefugt sind demnach nur sogenannte „Qualifizierte Einrichtungen“. Sie erhalten, neben den schon seit Jahren bekannten Unterlassungsklagen, in Österreich erstmals die gesetzliche Möglichkeit, für Verbraucher:innen eine kollektive Klage auf Abhilfe gegen Unternehmen anzustrengen, mit der etwa Schadenersatz, Preisminderung oder Reparatur unmittelbar für Verbraucher:innen geltend gemacht werden können.

Diese Verfahren können durchaus dem lauteren Wettbewerb dienen. „Wir haben immer darauf gedrängt, dass ein solches Verfahren fair ausgestaltet wird und die Interessen aller Beteiligten ausgewogen berücksichtigt werden“, betont Rosemarie Schön, Leiterin der Abteilung für Rechtspolitik der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Eine wesentliche Erleichterung in der gebündelten Verfolgung der Verbraucher-Interessen darf im Zivilprozess nicht dazu führen, dass beklagte Unternehmer:innen in ihren Prozessrechten unsachlich beschnitten werden. Ungerechtfertigte Vorverurteilungen sind jedenfalls ebenso zu vermeiden, wie amerikanische Verhältnisse mit ihrer class action inklusive Strafschadenersatzelementen und sehr hohem Vergleichsdruck.

Wesentlich für die Wirtschaft ist bei dieser Umsetzung, dass Verbraucher:innen durch ein kollektives Abhilfeverfahren grundsätzlich nicht mehr Schadenersatz erhalten, als sie in einem Individualverfahren erhalten würden. Die Prüfung jeden einzelnen Anspruchs – dem Grunde und der Höhe nach – ist auch in jedem Abhilfeverfahren ein zwingend notwendiger Bestandteil.

„Insgesamt kann das nunmehr vom Nationalrat beschlossene Umsetzungsgesetz, nach jahrelangem Ringen um eine möglichst faire und praxistaugliche Lösung, als tragfähiger Kompromiss angesehen werden,“ so Rosemarie Schön abschließend. (PWK276/HSP)

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