Hilfspaket für Gemeinden passiert trotz Oppositionskritik Bundesrat

Verschärfung bei Bekämpfung von Betrug durch Scheinfirmen besiegelt

920 Mio. € für Kommunen werden auf den Weg gebracht. Gegen den Beschluss des Nationalrats für ein neues Gemeindehilfspaket in der Vorwoche erhoben die Bundesräte in ihrer heutigen Sitzung keinen Einspruch. Kritik gab es trotzdem. Für die SPÖ und FPÖ handle es sich um keine nachhaltige Lösung zur Verbesserung der zum Teil desolaten Gemeindefinanzen.

Eine Änderung im Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz, wodurch die Länder nicht abgeholte Mittel zur Unterstützung der Bürger:innen nun auch für andere Bereiche nutzen können, passierte ohne die Zustimmung der SPÖ den Bundesrat.

Einhellige Zustimmung gab es hingegen für das Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 (Teil 1 und Teil 2), mit dem verschärft gegen Scheinfirmen vorgegangen werden soll. Initiativen zur Erhöhung der Cybersicherheit am Finanzmarkt sowie zur Umsetzung von EU-Recht zur Erhöhung der Cybersicherheit und Regelung von Krypto-Märkten wurden diskutiert und abgesegnet. Ebenfalls besiegelt wurde, dass die jährliche Kontonachricht zur Betrieblichen Mitarbeitervorsorge künftig standardmäßig elektronisch übermittelt wird.

ÖVP UND GRÜNE BEGRÜSSEN NEUES KOMMUNALES INVESTITIONSPROGRAMM

Um die Liquidität der 2.093 österreichischen Kommunen zu verbessern sowie Investitionen und digitale Unterstützungsmaßnahmen für Bürger:innen zu ermöglichen, haben die Regierungsfraktionen im Nationalrat ein neues Hilfspaket auf den Weg gebracht, im Bundesrat fand es die Zustimmung von allen Parteien.

Es ist bereits das vierte Paket seit 2020. Konkret wird der Bund den Gemeinden im Jänner 2025 einen Betrag von 300 Mio. € überweisen. Außerdem werden 500 Mio. € für ein neues kommunales Investitionsprogramm (KIP 2025) zur Verfügung gestellt. Ein besonderer Schwerpunkt im neuen Programm ist die Förderung des digitalen Übergangs, für den alleine 120 Mio. € ausgeschüttet werden. Damit auch die noch offenen 400 Mio. € aus dem laufenden Programm abgeholt werden können, soll die Antragsfrist um zwei Jahre bis Dezember 2026 verlängert werden. Margit Göll (ÖVP/N) fand beim KIP 2025 vor allem die Neuerung „erfreulich“, dass Gemeinden nur noch einen Kostenanteil von 20 % übernehmen müssten und der Großteil der Ausgaben bei einem Projekt vom Bund übernommen würde. Zuvor seien es 50 % gewesen. Die Bürgermeisterin betonte, dass mit den Hilfspaketen in der Vergangenheit schon viele Projekte realisiert werden konnten und die Infrastruktur in den Gemeinden verbessert worden sei. Obwohl man bemüht sei, effizient zu wirtschaften und zu arbeiten, würden die Fixkosten dramatisch steigen, die Einnahmen hingegen stagnieren. Gerade deshalb sei es „erfreulich“, dass es wieder gelungen sei, ein Hilfspaket zu schnüren.

Während Göll dem Finanzministerium und dem NÖ-Gemeindebund für die „ausgezeichneten Verhandlungen“ dankte, kritisierte sie FPÖ-Bundesrätin Isabella Theuermann (FPÖ/K). Am Beispiel ihrer Heimat, der Stadtgemeinde Wolfsberg, machte sie deutlich, dass die Mittel nicht reichen würden. „Wir haben jetzt schon ein Minus von 6 Mio. € im Nachtragsvoranschlag, aus dem kommunalen Investitionsförderungspaket bekommt Wolfsberg 2,4 Mio. €, 868.000 € bekommt die Stadtgemeinde als einmalige Finanzzuweisung und 1,4 Mio. € sind auf vier Jahre verteilt und dann noch an Investitionen gebunden. Das bedeutet aus dem KIP stehen uns jährlich 350.000 € zur Verfügung“, so Theuermann. Diese Summe brauche man im Grunde alleine jedes Jahr, um den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten. Und Wolfsberg sei kein Einzelfall: Erste Gemeindeinsolvenzen seien in Kärnten bereits im dritten Quartal absehbar – daher forderte die Bundesrätin eine „nachhaltige Lösung“, statt „Hilfspakete, die keine sind“. Die Gemeinden bekämen viel zu wenig von den „sprudelnden Steuereinnahmen“ des Bundes. „Wir brauchen dringend eine Neuverhandlung des Finanzausgleichs.“

Auch Bundesrätin Bettina Lancaster (SPÖ/OÖ) sprach von fehlenden nachhaltigen Lösungen. Obwohl man natürlich jede Maßnahme begrüße, die die „Handlungsunfähigkeit der Gemeinden“ abschwäche, handle es sich um Einmalzahlungen. Die Gemeinden würden am Gängelband gehalten, wie lang das sei, hänge dann noch von den Bundesländern und Umlagen ab, war die Vizepräsidentin des Gemeindebundes überzeugt. In Oberösterreich etwa müsse ein Budgetvorschlag bevor er im Gemeinderat behandelt werde, der Landesregierung vorgelegt und freigegeben werden. „Die knappe Finanzlage bringt uns dazu, dass das Abstimmungsergebnis bereits vor der entsprechenden Gemeinderatssitzung vorliegt, weil das Budget so beschlossen werden muss, wie es abgesegnet ist“, erläuterte Lancaster. Aus diesem Grund brachte sie im Bundesrat einen Entschließungsantrag ein, womit sie den Finanzminister auffordert, mit Gemeindevertreter:innen in Gespräche über ein Gemeindepaket in Höhe von 700 Mio. € als Soforthilfe ohne Auflagen für die Gemeinden und Städte einzutreten – vor allem in strukturschwachen Regionen, für 2024 und 2025. Kritik gibt es seitens der SPÖ nämlich auch am KIP: wegen des Kofinanzierungsanteils könnten es sich strukturschwache Gemeinden nämlich nicht leisten, diese Mittel überhaupt abzuholen.

Die steirische Grünen-Bundesrätin Maria Huber begrüßte hingegen speziell beim neuen KIP, dass die Hälfte der Mittel für Projekte im Bereich Klimaschutz und Klimawandelanpassung reserviert sei. Sie selbst sei Gemeinderätin in Deutschlandsberg, dort seien in der Vergangenheit durch die KIP-Mittel etwa PV-Anlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden realisiert – ein Beitrag für die Umwelt und zur Kostensenkung -, die Straßenbeleuchtung mittels LED ausgebaut oder ein neues Feuerwehrhaus mit modernen Sanitäranlagen gebaut worden.

Der Entschließungsantrag der SPÖ fand keine Zustimmung im Bundesrat. Gegen den Beschluss des Gemeindehilfspakets im Nationalrat wurde seitens der Parteien im Bundesrat kein Einspruch erhoben.

MITTEL VON NICHT GENUTZTEM WOHN- UND HEIZKOSTENZUSCHUSS NUN AUCH ANDERS VERWENDBAR

Im Vorjahr hat der Bund den Ländern einen Zweckzuschuss in Höhe von insgesamt 675 Mio. € gewährt, um Personen beim Bestreiten gestiegener Wohn- und Heizkosten zu unterstützen. Im Nationalrat wurde durch eine Novelle im Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz beschlossen, den Ländern nun zu ermöglichen, nicht verwendete Mittel bis zum Ende des Jahres 2024 auch für sonstige zusätzliche Beihilfen in den Bereichen Soziales, Behindertenhilfe, Pflege sowie Wohnbauförderung einsetzen zu können. Im Bundesrat brachte nur die SPÖ Einwände gegen den Beschluss ein. Barbara Lancester führte aus, dass man schon beim Beschluss des Zweckzuschusses kritisiert habe, dass es nicht leicht würde, das Gesetz umzusetzen. Nun würde es mit dem vorliegenden Abänderungsantrag heißen: „Egal, ob ihr das ausbezahlt habt oder nicht, ihr könnt das Geld behalten“, diesem „laxen Umgang“ mit Steuergeld könne man nicht zustimmen, betonte Lancester.

BUNDESRAT BESIEGELT MIT NEUEM BETRUGSBEKÄMPFUNGSGESETZ MASSNAHMEN GEGEN SCHEINFIRMEN

Wie schon im Nationalrat erhielt das Gesetzespaket zur Bekämpfung von Steuerbetrug durch Scheinfirmen einhellige Zustimmung im Bundesrat.

Nach Berechnungen des Amtes für Betrugsbekämpfung wird von einem ungeklärten Abfluss von Bargeld in Höhe von 800 Mio. € pro Jahr über Scheinfirmen ausgegangen. Zwei Regierungsvorlagen für das Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 (BBKG) regeln, wie Scheinfirmen und Scheinrechnungen bekämpft werden sollen. Dadurch werde erwartet, ungefähr 60 Mio. € an zusätzlichen Abgaben und davon 30 Mio. € an Steuern zu generieren. Verfahren sollen beschleunigt und die Strafbarkeit mit Schein- und Deckungsrechnungen verschärft werden. (Schluss Bundesrat) map

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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