Bauernbund: EuGH-Urteil bestätigt österreichisches Wolfsmanagement
Bauernbund-Direktor Süß: „EU-Kommission ist gefordert, eine Senkung des strengen Wolfs-Schutzes voranzutreiben“
Mehr als 20.000 Wölfe gibt es in der Europäischen Union, das Großraubtier ist längst nicht mehr vom Aussterben bedroht, konstatiert Bauernbund-Direktor Ing. Mag. David Süß: „Die ungebremste Explosion der Wolfs-Population gefährdet nicht nur unsere unschätzbare Alm- und Weidewirtschaft, sondern auch die Sicherheit der gesamten Bevölkerung, da sich Wölfe zusehends auch in die Nähe von Siedlungen vorwagen.“
Aus diesem Grund haben in Österreich vom Wolf besonders betroffene Regionen – etwa das Bundesland Tirol – im Rahmen des strengen Schutzes nach der Flora-Fauna-HabitatRichtlinie für Möglichkeiten zur Entnahme einzelner Wölfe gesorgt. Nachdem ein Abschussbescheid im Jahr 2022 von Umweltorganisationen beeinsprucht worden war, hat das Landesverwaltungsgericht Tirol dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Herbst 2022 mehrere Rechtsfragen zur Auslegung der derzeit geltenden FFH-Richtlinie für eine Vorabentscheidung übermittelt. Das Urteil des EuGH wurde heute veröffentlicht.
EUGH-URTEIL BESTÄTIGT ÖSTERREICHISCHES WOLFSMANAGEMENT
Süß sieht die österreichischen Maßnahmen im Urteilsspruch bestätigt: „Das Urteil besagt, dass die Bundesländer richtig gehandelt haben. Die Folgen eines ungebremsten Wachstums der Wolfspopulation wären verheerend: Nicht nur unsere hochwertigen Lebensmittel aus der Almwirtschaft stünden vor dem Aus. Unsere Freizeitgestaltung, ein Mehr an Biodiversität und insbesondere der österreichische Tourismus hängen direkt mit der Bewirtschaftung von Almen zusammen. Vor allem aber geht es um den Schutz von Nutztieren vor brutalen Wolfsattacken und letzten Endes auch um den Schutz von Menschen vor der Bedrohung durch den Wolf. Daher sind die gesetzten Maßnahmen gegen das Großraubtier notwendig und angemessen.“
Wenngleich sich das EuGH-Urteil auf veraltete Maßnahmen bezieht – mittlerweile wird etwa in Tirol nicht mehr mit Bescheiden, sondern nach mehreren Erneuerungen des Jagdgesetzes mit Entnahmeverordnungen gearbeitet – so sieht Süß eine klare Bestätigung des Wolfsmanagements durch die Bundesländer: „Die Verantwortlichen vor Ort arbeiten mit größter Genauigkeit und prüfen jeden Fall sorgfältig. Das hat sich ausgezahlt – auch der EuGH bestätigt nun, dass die Vorgangsweise, Problemwölfe zu entnehmen, richtig ist. Die Abschuss-Verordnungen haben sich bewährt.“
Gleichzeitig sei die EU am Zug, den strengen Schutzstatus von Wölfen herabzusenken: „Seit Jahren setzen wir uns auf allen Ebenen für einen zeitgemäßen Umgang mit dem Großraubtier ein. Die EU-Kommission hat nun angekündigt, den Schutzstatus senken zu wollen, das EU-Parlament eine entsprechende Resolution verabschiedet. Jetzt müssen diesen Worten Taten folgen. Ich bedanke mich ausdrücklich bei unseren politischen Vertretern – allen voran bei Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und unserem Abgeordneten zum Europäischen Parlament Alexander Bernhuber – die dieses wichtige Thema für die heimische Land- und Forstwirtschaft vorantreiben,“ so Süß abschließend.
Mag.iur. Sarah Ducellari
Direktionsreferentin
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