Österreichischer Behindertenrat begrüßt Förderrichtlinie des Bundes zu inklusiver Arbeit

Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am ersten Arbeitsmarkt wird verbessert

Mit der heute veröffentlichten Förderrichtlinie „inklusive Arbeit“ des Sozialministeriums werden Projekte in allen neun Bundesländern finanziert, die Menschen mit Behinderungen, die momentan in tagesstrukturierenden Einrichtungen der Länder beschäftigt und für ihre Tätigkeit nur unfallversichert sind bzw. lediglich ein Taschengeld in der Höhe von EUR 35 bis EUR 100 erhalten, einen Wechsel auf den offenen Arbeitsmarkt ermöglichen.

Mag. Kerstin Huber-Eibl, Tel. 0660 92 47 236, E-Mail: k.huber-eibl@behindertenrat.at

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