EQS-Adhoc: Andritz AG beschließt ein neues Aktienrückkaufprogramm
EQS-Ad-hoc: Andritz AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Andritz AG beschließt ein neues Aktienrückkaufprogramm
30.07.2024 / 09:22 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014,
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ANDRITZ AG beschließt ein neues Aktienrückkaufprogramm
Rückkauf von bis zu 2.080.000 Aktien entsprechend bis zu ca. 2,00% des Grundkapitals der
ANDRITZ AG geplant
GRAZ, 30. Juli 2024
Der Vorstand der ANDRITZ AG hat heute auf Grundlage der Ermächtigung, die in der 116.
ordentlichen Hauptversammlung vom 29. März 2023 gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 Aktiengesetz erteilt
und am 30. März 2023 gemäß § 119 Abs 9 BörseG über ein elektronisch betriebenes
Informationsverbreitungssystem veröffentlicht wurde, beschlossen, eigene auf Inhaber lautende
Stückaktien über die Börse (einschließlich Multilateraler Handelssysteme) zurückzukaufen.
Mit der Durchführung des Aktienrückkaufs wird bevorzugt ein Kreditinstitut beauftragt. Das
Kreditinstitut hat seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der ANDRITZ
AG unabhängig von der ANDRITZ AG zu treffen und die in Artikel 3 der Delegierten Verordnung
(EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 festgelegten Handelsrichtlinien einzuhalten.
Bedingungen und Konditionen des Rückkaufprogramms
Datum des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: 29. März 2023.
Datum und Form der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: 29. März 2023 über euro
adhoc und auf der Website der Gesellschaft www.andritz.com sowie über ein elektronisch
betriebenes Informationsverbreitungssystem am 30. März 2023.
Beginn und voraussichtliche Laufzeit: 5. August 2024 (einschließlich) bis zum 31. Januar 2025
(einschließlich).
Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN AT0000730007).
Beabsichtigtes Volumen: bis zu 2.080.000 Aktien, entsprechend bis zu ca. 2,00% des
derzeitigen Grundkapitals der ANDRITZ AG.
Maximaler Betrag, den die ANDRITZ AG für das Aktienrückkaufprogramm aufwendet:
EUR 128.333.920,00.
Höchster und niedrigster zu leistender und/oder zu erzielender Gegenwert je Aktie: Gemäß der
Ermächtigung der Hauptversammlung und dem Beschluss des Vorstands darf der für den Erwerb
einer Stückaktie zu leistende Gegenwert den durchschnittlichen ungewichteten Schlusskurs an
der Wiener Börse während der letzten zehn Handelstage vor Ausübung dieser Ermächtigung um
nicht mehr als 10 % übersteigen. Der Höchstpreis für den Aktienrückkauf beträgt daher gemäß
dieser Ermächtigung EUR 61,699. Der Mindestpreis je Stückaktie darf den anteiligen Betrag am
Grundkapital der Gesellschaft je Aktie, der jeweils 1 EUR entspricht, nicht unterschreiten.
Art des Rückkaufs: Rückkauf über die Börse (einschließlich Multilateraler Handelssysteme).
Grund für den Rückkauf: Verwendung der eigenen Aktien zu allen Zwecken gemäß der von der
Hauptversammlung am 29. März 2023 erteilten Ermächtigung, einschließlich als Vorsorge für
zukünftige Aktienoptionsprogramme.
Mögliche Auswirkungen des Rückkaufprogramms auf die Notierung der emittierenden Gesellschaft:
Keine.
Anzahl der einzuräumenden oder bereits eingeräumten Optionen und Verteilung auf Arbeitnehmer,
leitende Angestellte und einzelne Mitglieder der Organe der Gesellschaft oder der Organe der
mit ihr verbundenen Unternehmen unter Angabe der jeweils zum Bezug zur Verfügung stehenden
Aktien, wenn die emittierende Gesellschaft beabsichtigt, innerhalb der Frist des § 65 Abs. 1
Z 8 AktG Aktienoptionen einzuräumen oder bereits eingeräumt hat:
Derzeit sind 119 leitenden Angestellten der ANDRITZ AG und ihrer Tochtergesellschaften
(„ANDRITZ-GRUPPE“) insgesamt 874.000 Aktienoptionen aus Aktienoptionsprogrammen, 16
Mitarbeitern der ANDRITZ-GRUPPE insgesamt 19.500 Aktienoptionen aus Aktienoptionsprogrammen
und den derzeitigen Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern der ANDRITZ AG insgesamt 232.500
Aktienoptionen aus Aktienoptionsprogrammen eingeräumt, davon Herrn Joachim Schönbeck 75.000
Aktienoptionen, Herrn Norbert Nettesheim 42.500 Aktienoptionen, Herrn Dietmar Heinisser
30.000 Aktienoptionen, Herrn Jarno Nymark 40.000 Aktienoptionen, Herrn Frédéric Sauze 7.500
Aktienoptionen und Herrn Wolfgang Leitner 37.500 Aktienoptionen. Jede Aktienoption berechtigt
den Inhaber zum Erwerb einer Aktie.
Hinweis: Die Einzelheiten zu den im Rahmen des Rückkaufprogramms durchgeführten Transaktionen
sowie etwaige Änderungen des Rückkaufprogramms werden auf der Website der ANDRITZ AG
veröffentlicht:
[1] https://www.andritz.com/group-de/investor-relations/aktie/aktienverkauf-aktienrrueckkauf
Hinweis: Diese Veröffentlichung dient dem Zweck der Bekanntmachung gemäß § 4 und § 5 der
Veröffentlichungsverordnung 2018. Diese Veröffentlichung bildet weder ein öffentliches
Angebot zum Erwerb von ANDRITZ-Aktien, noch begründet sie eine Verpflichtung der ANDRITZ AG
oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückkauf von ANDRITZ-Aktien anzunehmen.
Ende der Insiderinformation
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30.07.2024 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG. www.eqs.com
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Andritz AG
Stattegger Straße 18
8045 Graz
Österreich
Telefon: +43 (0)316 6902-0
Fax: +43 (0)316 6902-415
E-Mail: welcome@andritz.com
Internet: www.andritz.com
ISIN: AT0000730007
Indizes: ATX
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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1956515 30.07.2024 CET/CEST
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