Mehr Leistung darf (in der Luftfahrt) nicht mehr kosten

Sozialministerium stößt sich an der Verrechnung von Zusatzleistungen durch die Airlines

Mit einer Klage gegen Ryanair und einer Abmahnung gegen Austrian Airlines geht das österreichische Sozialministerium gegen mehrere Arten der Gebühren für Zusatzleistungen (kostenpflichtiger Check-In, Ticketservice und Kleinkindergebühr) vor. Der Ticketpreis solle „_alle üblichen Services_“ abdecken, so Sozialminister Johannes Rauch (Grüne).

Wie so oft in der Luftfahrtbranche, treffen hier Dinge auf Widerstand, die in anderen Branchen eine Selbstverständlichkeit sind. „In der Luftfahrtbranche gelten grundsätzlich andere Spielregeln“, hält Martin Klemm, Branchenanwalt und Partner bei Brenner & Klemm Rechtsanwälte fest, „auch wenn es selbstverständlich im Sinne des Verbraucherschutzes ist, dass Gebühren transparent und verständlich aufgeführt sein müssen, ist es nicht nachvollziehbar, warum ein erhöhter Aufwand, nicht auch mit Zusatzgebühren abgefangen werden darf.“
Auch die Ticket-Service-Gebühr, welche vom Sozialministerium gerügt wird, lässt sich leicht erklären, wenn man die Hintergründe entsprechend in Betracht zieht: Die Minimalgebühr wird dann verrechnet, wenn das Ticket online gebucht wird und ist entsprechend höher, wenn mit der Buchung für das Luftfahrtunternehmen ein höherer Aufwand verbunden ist, also beispielsweise ein Papierticket benötigt wird, über ein Reisebüro oder das Call-Center der Fluglinie gebucht wird, etc. Diese gesonderte Anführung der Service-Gebühr dient damit letztlich auch der Vergleichbarkeit mit anderen Ticketkosten.

Brenner & Klemm Rechtsanwälte
Dr. Martin Klemm, LL.M.
Rechtsanwalt/Partner
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