FMA übernimmt Aufsicht von Kryptowerte-Dienstleistern in Österreich
EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) bietet Rechtsgrundlage für digitale Vermögenswerte -Wegweiser der FMA bietet Rechtssicherheit und zeigt klaren Pfad zur Zulassung
Die Finanzmarktaufsicht ist mit der österreichischen Begleitgesetzgebung zur _Verordnung der Europäischen Union über Märkte für Kryptowerte (MiCAR)_ zur zuständigen Aufsichtsbehörde für Anbieter wie Handelsplattformen oder Verwahrer und Verwalter von Kryptowerten und für Emittenten von Kryptowerten bestimmt worden. Dieser Rechtsrahmen und die damit einhergehende Stärkung der Aufsicht schaffen in der EU und in Österreich eine neue umfassende Grundlage für regulierte Geschäfte mit Kryptowerten – digitalen Werten oder Rechten wie die bekannten „digitalen Assets“ Bitcoin oder Ethereum, aber auch anderen sogenannten Token, die auf einer Distributed Ledger oder ähnlichen Technologien basieren. Bislang unterlagen derartige Anbieter allenfalls der Regulierung im Bereich der Geldwäscheprävention.
„Die neuen klaren Spielregeln schaffen auf dem dynamisch wachsenden Markt für Kryptowerte mehr Rechtssicherheit und faire Bedingungen für den Wettbewerb“, so FMA-Vorstände Helmut Ettl und Eduard Müller. „Als Aufsichtsbehörde erhält die FMA nun wirksame Befugnisse, um Integrität und Transparenz durchzusetzen und Verbraucher und Marktteilnehmer vor betrügerischen und verantwortungslosen Trittbrettfahrern zu schützen. Das ermöglicht Innovationen und die Nutzung des Potenzials von Kryptowerten unter Wahrung der Finanzstabilität und des Anlegerschutzes.“
Im Einzelnen regelt die MiCAR Transparenz- und Offenlegungspflichten für die Emission und den Handel mit Kryptowerten, die Zulassungspflicht und laufende Aufsicht über Kryptowerte-Dienstleister (_Crypto Asset Service Provider_ oder kurz _CASP_) und Emittenten von Kryptowerten, deren ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, Investoren- und Verbraucherschutzvorschriften sowie Vorschriften zur Bekämpfung von Marktmissbrauch.
_WEGWEISER IM ZULASSUNGSVERFAHREN_
Die wesentlichen Bestimmungen für künftige Kryptowerte-Dienstleister werden zum 30. Dezember 2024 anwendbar. Sowohl für die FMA als auch für Marktteilnehmer stehen nun zunächst deren Zulassungsverfahren im Mittelpunkt. Um sicherzustellen, dass grundlegende Aspekte wie Verbraucherschutz und Finanzmarkstabilität in hohem Maße gewahrt werden, stellt die MiCAR strenge Anforderungen an diese neuen Beaufsichtigten. Als Wegweiser und Orientierungshilfe hat die FMA ein ausführliches Informationsschreiben erarbeitet, das die Erwartungen der Aufsicht klarstellt und Fragen beantwortet, die im Zusammenhang mit dem Antrag auftreten.
Das Informationsschreiben basiert auf den bisherigen Erfahrungen und Beobachtungen der FMA und soll Rechtssicherheit und Klarheit für Zulassungswerber schaffen. Es soll Nachfragen und Verzögerungen im Zulassungsverfahren vermeiden und eine effiziente Verfahrensführung auf Seiten der FMA wie auch der Antragsteller sicherstellen. Zwei wesentliche Themenkomplexe im Bereich Outsourcing für CASPs werden überdies in dem neuen Informationsformat der FMA „Reden wir über Aufsicht“ beleuchtet. Das Informationsschreiben und das Dokument „Reden wir über Aufsicht“ stehen auf der FMA-Website zum Download bereit.
_DER ÖSTERREICHISCHE KRYPTOMARKT_
Laut einer jüngst veröffentlichten Studie der Oesterreichischen Nationalbank[1] halten rund 3% der österreichischen Bevölkerung Kryptowerte in ihrem Portfolio, meist im Gegenwert von wenigen tausend Euro. Zu den häufigsten Motiven für die Investition zählt die Spekulation auf Kurssteigerungen, technische Neugier, aber auch Portfoliodiversifikation. Soziologisch gesehen überwiegen junge Männer unter den Krypto-Besitzern. Bei der FMA sind derzeit zwölf Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen gemäß Finanzmarkt-Geldwäschegesetz registriert, die im Jahr 2023 rund 300.000 österreichische Kunden hatten. Diese Dienstleister werden ab 30. Dezember 2024 von MiCAR aufsichtsrechtlich erfasst. Sie können auf Basis ihres aktuellen regulatorischen Status im Rahmen einer Übergangsfrist mit ihren Dienstleistungen bis längstens Ende 2025 fortfahren, sofern sie nicht bis dahin eine Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen gemäß MiCAR erhalten.
_HINTERGRUNDINFORMATIONEN_
* Informationen der FMA zu MiCAR
* Informationsschreiben der FMA für die Zulassung als Kryptowerte-Dienstleister
* „Reden wir über Aufsicht“ zum Thema Outsourcing bei CASP
* Text der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR)
* Text des MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetzes (MiCA-VVG)
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[1] Fessler, P., Weber, B. (2024). “Crypto Assets in Austria: An Assessment of their Prevalence and the Motives of their Holders”, OeNB Bulletin, June 2024. https://www.oenb.at/Publikationen/Volkswirtschaft/bulletin/2024/q2-2024/june-2024-2.html
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