RTR Medien informiert über Rundfunkförderungen 2024: Erhöhte Fonds stärken Medien- und Meinungsvielfalt

Entscheidungen zum 2. Einreichtermin sowie Gesamtjahresergebnis der Fonds für privaten und nichtkommerziellen Rundfunk

Kurz nach der im Juli 2024 erfolgten, gesetzlichen Erhöhung der jährlichen Fördermittel für den PRIVATRUNDFUNKFONDS und für den NICHTKOMMERZIELLEN RUNDFUNKFONDS für das laufende Jahr, veröffentlicht der Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR MEDIEN) die FÖRDERENTSCHEIDUNGEN ZUM ZWEITEN EINREICHTERMIN SOWIE DAS GESAMTFÖRDERERGEBNIS beider Fonds für das Jahr 2024.

Aus dem Privatrundfunkfonds wurden für das Gesamtjahr 2024 Förderungen in Höhe von insgesamt gut 22 Millionen Euro bewilligt. Davon entfielen 14,3 Millionen Euro auf TV-Projekte und 7,7 Millionen Euro auf den Hörfunk. Aus dem Nichtkommerziellen Rundfunkfonds wurden Förderungen in Höhe von rund 5 Millionen Euro zugesagt.

„Die VIELFALT DES TV- UND RADIO-PROGRAMMANGEBOTS IN ÖSTERREICH bleibt trotz erheblicher, wirtschaftlicher Herausforderungen nicht nur erhalten, sondern WÄCHST. Das ist auch ein Erfolg der Rundfunkfonds. Allein im aktuellen Jahr haben 13 NEUE RADIOPROGRAMME UND SECHS LOKALE TV-PROGRAMME erstmals Ansuchen auf Förderung aus dem Privatrundfunkfonds eingereicht“, sagt WOLFGANG STRUBER, GESCHÄFTSFÜHRER DER RTR MEDIEN.

„Erst Ende Juni sind 30 Digital-Radioprogramme über DAB+ an den Start gegangen. Diese beständige Entwicklung bedeutet gerade auch im regionalen und lokalen Raum einen DEMOKRATIEPOLITISCH WERTVOLLEN GEWINN AN VERLÄSSLICHEN INFORMATIONEN UND MEINUNGSVIELFALT sowie einen deutlichen Beleg für die Notwendigkeit der im Juli erfolgten Aufstockung der Mittel der beiden Rundfunkfonds“, so Struber weiter.

Im Juli hatte der Gesetzgeber die MITTEL DES PRIVATRUNDFUNKFONDS um 5 Millionen Euro auf jährlich 25 Millionen Euro ERHÖHT. Der NICHTKOMMERZIELLE RUNDFUNKFONDS für freie Radio- und TV-Angebote wurde um 1,25 Millionen Euro auf 6,25 Millionen Euro AUFGESTOCKT. Die Fonds dienen der Unterstützung konkreter, redaktioneller Inhaltsprojekte privater und nichtkommerzieller TV- und Radioprogramme und damit dem ERHALT UND DEM AUSBAU EINES VIELFÄLTIGEN, HOCHWERTIGEN PROGRAMMANGEBOTES auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Gefördert werden auch Ausbildungsmaßnahmen und Marktstudien. Die Erhöhung der Fördermittel ist eine wesentliche Maßnahme zur Sicherstellung der Medien- und Meinungsvielfalt und berücksichtigt, dass Werbegelder aus Österreich zunehmend und bereits im zweistelligen Milliardenbereich an außereuropäisch dominierte Online-Plattformen abfließen.

„Allen Beteiligten war bewusst, dass die im Juli erhöhten Fördermittel heuer nicht mehr voll ausgeschöpft werden konnten. Die gesetzliche Grundlage trat rund sechs Wochen nach Ende der zweiten Einreichfrist für das Jahr 2024 in Kraft. Der für die Jahresplanung der Fördernehmer grundlegende, erste Einreichtermin findet regelmäßig im Herbst des jeweiligen Vorjahres statt. Der zweite Termin im Mai des Bezugsjahres richtet sich dann hauptsächlich an ergänzende, aktuell entwickelte Projekte“, erläutert Wolfgang Struber. „Wir können nun aber die für 2024 nicht ausgeschöpften Mittel für das Jahr 2025 mitveranschlagen und das ist für die Veranstalter eine wesentliche Information zur Planung des kommenden Jahres, was dem Markt auch so kommuniziert wurde“, so Struber.

Unter dem Vorzeichen der erhöhten Mittel konnten allerdings erstmals wieder ALLE FÖRDERBERECHTIGTEN ANSUCHEN EINES ZWEITEN EINREICHTERMINS BEWILLIGT werden. Nach Prüfung der Förderansuchen durch die Förderabteilung der RTR auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Kriterienerfüllung sowie nach Beratung mit dem Fachbeirat, erhalten nach dem zweiten Einreichtermin 153 Projekte Förderzusagen aus dem Privatrundfunkfonds in Höhe von insgesamt 3,8 Millionen Euro. Aus dem Nichtkommerziellen Rundfunkfonds werden 21 Projekte mit insgesamt 343.800 Euro gefördert.

16 Förderprojekte erhielten zudem eine Qualitätsförderung aus dem Privatrundfunkfonds und erlangten damit eine 10- bis 15-prozentige Erhöhung ihres Förderbetrages. Diese Projekte erfüllen besondere publizistische oder strukturelle Qualitätsanforderungen oder leisten besondere Beiträge zu Medienkompetenz oder Barrierefreiheit.

Zum ersten Einreichtermin für das Jahr 2024 wurden im Herbst 2023 aus dem Privatrundfunkfonds Förderungen in Höhe von insgesamt gut 11,4 Millionen Euro für TV-Projekte und 6,8 Millionen Euro für den Hörfunk bewilligt, aus dem Nichtkommerziellen Rundfunkfonds wurden Förderungen in Höhe von knapp 4,7 Millionen Euro zugesagt.

Die geförderten Projekte und Medienunternehmen und die einzelnen Fördersummen sind umfassend auf der Website der RTR veröffentlicht: für den Privatrundfunkfonds unter https://www.rtr.at/Entscheidungen_PRRF und für den Nichtkommerziellen Rundfunkfonds unter https://www.rtr.at/Entscheidungen_NKRF.
ÜBER DIE RTR MEDIEN

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Andreas Kunigk
Telefon: +43 1 58058 168
E-Mail: andreas.kunigk@rtr.at
Website: https://www.rtr.at/Medien

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