Erste bestätigte Fälle von Blauzungenkrankheit in Österreich

Keine Infektionsgefahr für Menschen – weitreichende Folgen für nicht geimpfte Tiere

Bei einem Rind in Vorarlberg und zwei Rindern in der Steiermark wurden die ersten Fälle der Blauzungenkrankheit in Österreich seit 2016 bestätigt. Es handelt sich um eine schwere Viruserkrankung, die unter anderem Schafe, Rinder, Ziegen und wiederkäuende Wildtiere wie Hirsche, Rehe oder Steinböcke befällt. Eine Ausbreitung der Krankheit, die durch Stechmücken übertragen wird, in den kommenden Wochen ist zu befürchten. Für Menschen besteht keine Infektionsgefahr, weder über den Kontakt mit erkrankten Tieren noch über Milchprodukte oder Fleisch. In ganz Österreich gelten nunmehr Einschränkungen beim Handel mit den betroffenen Tierarten. ****

Die Blauzungenkrankheit ist derzeit in weiten Teilen Europas verbreitet – unter anderem in Deutschland, Frankreich, Italien und der Schweiz. In den vergangenen Wochen war in ganz Europa eine rasante Zunahme der Ausbrüche zu verzeichnen. Auch in den Grenzregionen zu Österreich wurden bereits Fälle verzeichnet. 

In Vorarlberg wurde nun ein Fall des aggressiven Serotyps 3 bestätigt. Er führt vor allem bei Schafen zu schweren Erkrankungen und einer hohen Zahl an Todesfällen. Auch Rinder zeigen bei dieser Virusvariante deutliche Symptome und einen starken Rückgang der Milchleistung. Erkrankte Tiere zeigen unter anderem Fieber und Schwellungen am Kopf und im Maul, die bis zum Tod des Tieres führen können. Bei den zwei Fällen in der Steiermark handelt es sich um den Serotyp 4, der bisher zu deutlich geringeren Krankheitssymptomen führt.

Die Blauzungenkrankheit (BT) wird durch blutsaugende Stechmücken übertragen, die auch in Österreich vorkommen. Um empfängliche Tierarten – vor allem Schafe – vor Todesfällen und schweren Erkrankungen zu schützen, wird Tierhalter:innen die Impfung, besonders gegen den Serotyp 3, dringend empfohlen. Sie garantiert zwar keinen vollständigen Schutz, schwächt den Verlauf der Erkrankung aber deutlich ab und verhindert damit Tierleid.

Bereits seit Juli können sämtliche am europäischen Markt verfügbaren Impfstoffe auch in Österreich verwendet werden. Zusätzlich sollen die Tiere in den Abend- und Morgenstunden im Stall gehalten werden, weil die Stechmücken vor allen zu diesen Zeiten aktiv sind.

 

EINSCHRÄNKUNGEN FÜR DEN HANDEL

Die Krankheit zählt zu den meldepflichtigen Tierseuchen und hat Einschränkungen für den Handel der Tiere zur Folge. Tiere in andere EU-Staaten zu bringen, ist mit Auflagen möglich. Innerhalb Österreichs können empfängliche Tiere frei gehandelt werden, sofern die Tiere am Tag der Verbringung klinisch gesund sind. 

 

WEITERE INFORMATIONEN

AGES

KVG

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz (BMSGPK)
E-Mail: pressesprecher@sozialministerium.at
Website: https://sozialministerium.at

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