Hitzige Debatte über Budgetsituation und mittelfristige Perspektiven im Ausschuss

SPÖ drängt auf „Kassasturz“ vor den Wahlen, FPÖ spricht von „Scherbenhaufen“ SPÖ drängt auf „Kassasturz“ vor den Wahlen, FPÖ spricht von „Scherbenhaufen“

Die Themen Budgetentwicklung, Haushaltsplanung und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zogen sich wie ein roter Faden durch die Tagesordnung des heutigen Budgetausschusses und standen schon zu Beginn im Fokus. Man rechne heuer mit einem Defizit von rund 3 % vom BIP, wodurch die Maastricht-Vorgabe eingehalten werden könne, teilte Finanzminister Magnus Brunner im Rahmen der aktuellen Aussprache mit. Mittelfristig bewege sich der Schuldenstand auf einem konstanten Niveau. Auch die langfristigen Wachstumspotentiale würden seit der Finanzkrise immer um die 1 % liegen.

Gerade vor den Wahlen sei es notwendig, der Bevölkerung „reinen Wein einzuschenken“, urteilte SPÖ-Abgeordneter Kai Jan Krainer, der mit Nachdruck einen „Kassasturz“ forderte. Die Wähler:innen hätten ein Recht darauf, auf Basis einer „no policy change“-Annahme eine transparente Vorausschau zu erhalten. Auch in der Wirtschaft sei dies ein übliches Vorgehen, meinte Christoph Matznetter (SPÖ).

Das Budget sei maximal transparent, unterstrich Brunner, der daher keine Notwendigkeit für einen „neuen Budgetentwurf“ sah. Sowohl auf der Homepage als auch in Form von regelmäßigen Berichten könne man sich genau über die Budgetsituation informieren.

Einen Blick zurück ermöglichte dann die Behandlung des Bundesrechnungsabschlusses 2023: Er wurde mit den Stimmen der ÖVP und Grünen an das Plenum weitergeleitet.

UNTERSCHIEDLICHE BEURTEILUNG DER AKTUELLEN BUDGETSITUATION

Neben Fragen zur aktuellen Budgetlage erkundigte sich Karin Doppelbauer (NEOS) nach mittelfristigen Prognosen sowie danach, ob vor den Wahlen noch mit der schon längst ausständigen Novelle des Bundesgesetzes über Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens zu rechnen sei.

Gerhard Kaniak (FPÖ) sprach von einer „Negativbilanz“, denn die Regierung hinterlasse viele offene Baustellen und einen „Scherbenhaufen“. Die Wirtschaft befinde sich seit zwei Jahren in einer Dauerrezession, und auch bei der Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts sei Österreich im EU-Vergleich Schlusslicht. Sein Fraktionskollege Maximilian Linder stellte Detailfragen zur Umsetzung und Ausschöpfung der kommunalen Investitionspakete.

Angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren sei ein Budgetdefizit in der Höhe von 3 % „sehr in Ordnung“, zeigte sich Karlheinz Kopf (ÖVP) überzeugt. Bis 2022 hätte Österreich auch ein viel höheres BIP-Wachstum aufgewiesen als etwa Deutschland. Die aktuelle Krise würde vor allem Länder betreffen, die einen größeren Industriesektor aufwiesen, gab er zu bedenken.

BRUNNER: ÖSTERREICH HAT ALLE FISKALREGELN EINGEHALTEN

Die Europäischen Kommission habe Österreich am 21. Juni 2024 einen budgetpolitischen Referenzpfad übermittelt, was „ein ganz normaler Vorgang“ sei, erklärte Finanzminister Magnus Brunner. Diesen hätten auch 16 andere Staaten bekommen. Österreich habe jedenfalls alle Fiskalregeln eingehalten, unterstrich er. Aufgrund der Ende September stattfindenden Nationalratswahlen wurde vereinbart, dass Österreich seinen Fiskal-Strukturplan nicht schon im Herbst, sondern erst später übermitteln könne. Er halte es für sinnvoll, dass der erste österreichische Plan von der neu gewählten Regierung erstellt werde. Außerdem würden die länderspezifischen Empfehlungen vom EU-Rat erst im November 2024 formal beschlossen.

Was den von Doppelbauer geforderten Abbau von Doppelgleisigkeiten im Bereich des Förderwesens angehe, so sei man sich sehr bewusst, dass es hier Handlungsbedarf gebe, bekräftigte Brunner. Wenn man nur jenen Anteil (0,8 %) einsparen würde, der über dem EU-Durchschnitt liege, so könnte man 3,5 Mrd. Ꞓ für das Budget lukrieren. Bereits im Zuge des Finanzausgleichs habe man daher sehr darauf gedrängt, dass alle Bundesländer in die Transparenzdatenbank einmeldeten. Im Jänner 2025 sollen dazu auch entsprechende Arbeitsgruppen eingerichtet werden.

Im Bereich Gender Budgeting sei eine Arbeitsgruppe bereits im Laufen, teilte Brunner der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner (SPÖ) mit. Dabei seien sowohl der Budgetdienst als auch das Frauenministerium eingebunden, erklärte Brunner.

Dass es noch vor den Wahlen zu einer Einigung über eine Novelle zum Sanktionengesetz komme, hielt Brunner für kaum realistisch.

COFAG, KLIMAPLAN, KOMMUNEN UND KURZARBEIT

Auf eine Frage der Abgeordneten Karin Doppelbauer (NEOS) wies ein Vertreter des Finanzministeriums darauf hin, dass die Übertragung der COFAG-Aufgaben eine sehr umfangreiche Angelegenheit sei. Man habe allein rund 140 Klagsverfahren übernehmen müssen, die noch jahrelang andauern könnten. Die Ausschreibungen für das notwendige Personal würden bereits laufen. Man gehe davon aus, etwa 13 bis 14 Personen unbefristet anzustellen.

Dem FPÖ-Abgeordneten Hubert Fuchs teilte ein Beamter des Finanzministeriums mit, dass der nationale Energie- und Klimaplan auf europarechtlichen Vorgaben basiere. Auch wenn er im Ministerrat beschlossen worden sei, habe er keine gesetzlich Wirkung. Im Herbst werde eine interministerielle Arbeitsgruppe starten, die sich mit den konkreten Inhalten befassen werde.

Bei den kommunalen Investitionspaketen seien im Vorjahr 244 Mio. Ꞓ in Energiesparmaßnahmen (31 % Photovoltaik, 19,6 % thermische Sanierung) und 360,9 Mio. Ꞓ in Infrastrukturvorhaben geflossen, informierte ein Experte des Ressorts. Für den zusätzlichen Topf in der Höhe von 500 Mio. Ꞓ konnten noch keine Anträge gestellt werden; die Auszahlungen werden daher erst im nächsten Jahr fließen.

Bezüglich der Überprüfung der neuen Kurzarbeit teilte ein Ressortvertreter mit, dass die Finanzpolizei damit nichts zu tun habe. Zuständig für die Ex-Post-Kontrollen sei das AMS.

ANTHERINGER AU: ROHBERICHT DES RECHNUNGSHOFS ÜBT KRITIK AM GRUNDSTÜCKSERWERB

Eine längere Diskussion gab es auch zum Kauf der Antheringer Au durch das Land Salzburg, der von SPÖ-Abgeordnetem Kai Jan Krainer thematisiert wurde. Laut einem noch nicht veröffentlichten Rohbericht des Landesrechnungshofs soll dem Grundstücksbesitzer ein viel zu hoher Preis bezahlt worden sein. Überdies soll das Land Mittel aus dem EU-Resilienzfonds in der Höhe von 23 Mio. Ꞓ erhalten haben.

Bei dem Erwerb des angesprochenen Schutzgebietes an der Salzach handle es sich um ein wichtiges Projekt, das von drei Gutachtern genau geprüft wurde, informierte Peter Haubner (ÖVP) .

Die Prüfung durch den Rechnungshof basiere auf einem Antrag der Freiheitlichen, die schon lange den „absolut überhöhten Verkaufspreis“ kritisiert hätten, erinnerte Abgeordneter Volker Reifenberger (FPÖ) . Auffällig sei für ihn zudem die ÖVP-Nähe zur Familie der Eigentümer. Er habe es auch in seiner beruflichen Praxis als Notar noch nie erlebt, dass im Preis schon die Immobilienertragssteuer miteingerechnet sei. Nach der derzeitigen Rechtslage wäre ein Verkauf um diesen Preis gar nicht mehr möglich, fügte Reifenberger an.

Sollte der Endbericht des Rechnungshofs kritische Anmerkungen enthalten, dann werde man diese sehr ernst nehmen, merkte Elisabeth Götze (Grüne) an.

Er habe auch nur aus den Medien davon erfahren, entgegnete Finanzminister Magnus Brunner, von Seiten seines Ressorts habe es keine Unterstützung für das Projekt gegeben. Nur im Rahmen des Biodiversitätsfonds, der zum Klimaschutzministerium gehört und im dem alle Parteien vertreten sind, seien 3,7 Mio. Ꞓ an Förderungen bewilligt worden. Der ebenfalls in diesem Gremium sitzende Vertreter des Finanzministeriums habe sich zunächst der Stimme enthalten, da der haushaltsrechtliche Prozess noch nicht abgeschlossen gewesen sei. Was den Antrag auf einen Zweckzuschuss in der Höhe von 7 Mio. Ꞓ an das Finanzministerium betrifft, so wurde dieser abgelehnt, zumal es dafür auch eine rechtliche Grundlage gebraucht hätte. Vor allem sei der Kaufpreis als zu hoch angesehen worden. Wie jedes Bundesland habe auch Salzburg im Jahr 2023 Gelder aus den Resilienzfonds-Mitteln erhalten und zwar im Konkreten rund 32 Mio. Ꞓ. Wie diese Beträge genau verwendet würden, obliege dann den jeweiligen Bundesländern, erläuterte Brunner. Entsprechende Berichte müssten bis Ende des Jahres vorgelegt werden.

BUNDESRECHNUNGSABSCHLUSS: BUDGETDEFIZIT 2023 WAR DEUTLICH GERINGER ALS ERWARTET

Aus dem Bundesrechnungsabschluss (III-1161 d.B.) geht hervor, dass das Budgetdefizit des Bundes im vergangenen Jahr deutlich niedriger ausfiel als ursprünglich erwartet. Statt eines veranschlagten Negativsaldos von 17,11 Mrd. Ꞓ tat sich im Jahr 2023 zwischen Einnahmen und Ausgaben lediglich eine Lücke von 8,01 Mrd. Ꞓ auf. Grund dafür sind unter anderem höhere Steuereinnahmen, insbesondere bedingt durch die über den Prognosen liegende Inflation sowie höhere Finanzerträge durch hohe Zinsen und hohe Gewinnausschüttungen der Beteiligungsunternehmen. Zum anderen wurden nicht alle für die Krisenbewältigung bereitgestellten Budgetmittel ausgeschöpft. Damit wichen sowohl die Einnahmen (+4,23 Mrd. Ꞓ) als auch die Ausgaben (-4,87 Mrd. Ꞓ) deutlich vom Bundesvoranschlag ab. Ein Grund für Entwarnung besteht für den Rechnungshof allerdings nicht: Aufgrund der bestehenden Budgetbelastung mahnt er im Bericht ausdrücklich Sparsamkeit ein.

Unter dem Voranschlag lagen laut Bundesrechnungsabschluss etwa die Ausgaben für die COVID-19-Investitionsprämie, für den Energiekostenzuschuss an Unternehmen, für Umweltförderungen und für den Stromkostenzuschuss zur Entlastung von Haushalten. Dagegen nahm das Finanzministerium mehr Umsatzsteuer (+2,21 Mrd. Ꞓ) und mehr Lohnsteuer (+2,16 Mrd. Ꞓ) als prognostiziert ein. Das lag nicht zuletzt daran, dass die Inflation im Jahr 2023 mit 7,8 % höher war, als bei der Budgeterstellung erwartet (6,5 %). Der Arbeitsmarkt erwies sich hingegen als robuster als angenommen.

Vergleicht man das Jahr 2023 mit dem Jahr 2022, zeigt sich, dass das Defizit um 12,7 Mrd. zurückgegangen ist. Grund dafür ist unter anderem, dass weniger Geld für die Bewältigung der Corona-Krise benötigt wurde und 2022 hohe Kosten für die Beschaffung der strategischen Gasreserve angefallen sind. Zudem konnten höhere Einnahmen aus Steuern, Dividenden und aus Darlehensrückzahlungen verbucht werden. So schlugen erstmals Einnahmen aus dem Nationalen Emissionszertifikatehandel zu Buche. Demgegenüber stiegen etwa Zinszahlungen und Pensionsausgaben.

In seiner Analyse macht der Budgetdienst des Parlaments allerdings darauf aufmerksam, dass der Saldo aus Einnahmen und Ausgaben weiterhin deutlich negativ ist, wie auch der Rechnungshof festhält. Außerdem gibt es einige fiskalische Risiken, die das Budget zusätzlich belasten könnten, wobei der Budgetdienst neben steigenden Zinsbelastungen etwa Haftungen, Eventualverbindlichkeiten und Rücklagen nennt. Auffällig ist außerdem, dass die Transferaufwendungen ohne Krisenmaßnahmen 2023 mit 76,1 Mrd. Ꞓ um 29,9 % über dem Vorkrisenniveau von 2019 lagen, während die Verbraucherpreise in diesem Zeitraum nur um 22 % gestiegen sind.

Was die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen betrifft, war 2023 ein schwieriges Jahr, wie der Rechnungshof einräumt. So ist die heimische Wirtschaft nominell zwar um 6,7 % gewachsen, inflationsbereinigt ergibt sich aber ein reales Minus von 0,8 %. Auch der Konsum entwickelte sich schlechter als bei der Budgeterstellung prognostiziert.

Die bereinigten Finanzschulden des Bundes betrugen Ende Dezember 2023 283,25 Mrd. Ꞓ bzw. 59,4 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Das ist ein Plus von 12,36 Mrd. Ꞓ (4,6 %) gegenüber 2022. Auf gesamtstaatlicher Ebene wies Österreich im Jahr 2023 ein öffentliches Defizit von -2,7 % des BIP auf. Der gesamtstaatliche Schuldenstand stieg durch die Maßnahmen zur Abfederung der Teuerung das vierte Jahr in Folge – um 20,4 Mrd. Ꞓ auf 371,1 Mrd. Ꞓ – an. Aufgrund des hohen nominellen BIP-Wachstums verzeichnete die Schuldenquote allerdings einen leichten Rückgang von 78,4 % des BIP im Jahr 2022 auf 77,8 % des BIP im Jahr 2023.

RH-PRÄSIDENTIN KRAKER DRÄNGT AUF NEUSTRUKTURIERUNG DES RÜCKLAGENSYSTEMS

Im Rahmen der Ausschussdebatte präsentierte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker nochmals die Eckpunkte des Berichts und wies unter anderem darauf hin, dass es nach wie vor ein deutliches Defizit im Finanzierungs- und im Ergebnishaushalt gebe. Zudem mahnte sie eine Neustrukturierung des Rücklagensystems im Rahmen einer Haushaltsrechtsreform ein. Geht es nach dem Rechnungshof, sollen Rücklagenentnahmen nur noch sehr eingeschränkt zugelassen und außerdem im Budget veranschlagt werden. Unterjährige Entnahmen sollten nur bei unvorhergesehenen Ereignissen möglich sein.

Kritisch beurteilte Kraker außerdem, dass es keine Vorgaben zur Kennzeichnung von Entlastungsmaßnahmen infolge der Teuerung gegeben habe und dadurch eine automationsunterstützte Auswertung der Maßnahmen nicht möglich gewesen sei. Somit sei das tatsächliche Entlastungsvolumen schwer zu beziffern.

Das Thema Rücklagen brachten auch die SPÖ-Abgeordneten Kai Jan Krainer und Christoph Matznetter zur Sprache. Wie Kraker bestätigte, durften zwar nicht verbrauchte Gelder aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds ausdrücklich nicht einer Rücklage zugeführt und später für andere Zwecke verwendet werden. Bei den Unterstützungsleistungen zur Abfederung der Teuerung wurde diese Vorgangsweise aber nicht gewählt. Damit sei ihr zufolge eine zweckfremde Nutzung möglich, wobei Rücklagenentnahmen grundsätzlich der Zustimmung des Finanzministers bedürften. So seien laut Kraker etwa beim Stromkostenzuschuss und bei der Energiekostenförderung für Unternehmen Gelder übrig geblieben.

GROSSES LOB FÜR GESTALTUNG DES BUNDESRECHNUNGSABSCHLUSSES

Grundsätzlich gab es für die Gestaltung des Bundesrechnungsabschlusses großes Lob auch von der Opposition. So bedankten sich sowohl SPÖ-Abgeordneter Krainer als auch NEOS-Abgeordnete Karin Doppelbauer für die Arbeit des Rechnungshofs. Dass die endgültigen Budgetzahlen stark vom Bundesvoranschlag abweicht, sehen sowohl SPÖ-Abgeordneter Matznettter als auch der Rechnungshof kritisch: Im Sinne der haushaltsrechtlichen Grundsätze der Budgetwahrheit und -klarheit brauche es eine präzise Planung bzw. Budgetierung, wird dazu etwa im Bundesrechnungsabschluss angemerkt. Von NEOS-Abgeordneter Doppelbauer wurde überdies die Bewertung der strategischen Gasreserve hinterfragt.

BRUNNER: KRISEN DER LETZTEN JAHRE HABEN SPUREN HINTERLASSEN

Finanzminister Magnus Brunner hielt fest, dass die Krisen der letzten Jahre Spuren im Budget hinterlassen hätten. So habe sich das Nettovermögen 2023 um mehr als 10 Mrd. Ꞓ verschlechtert. Trotzdem sei es positiv, dass im vergangenen Jahr weniger ausgegeben worden sei als veranschlagt, meinte er. Hervorgehoben wurde von Brunner außerdem, dass die Stichprobenprüfung des Rechnungshofs weniger Mängel als 2022 ergeben habe. Das Finanzministerium setze viele Maßnahmen, um die Qualität der Verrechnung in den einzelnen Ressort zu verbessern, zum Beispiel durch Bereitstellung technischer Tools.

TEURER „FRANKENKREDIT“

Teilweise offen blieben Fragen von SPÖ-Abgeordnetem Krainer zu einem „Frankenkredit“, aus dem man Krainer zufolge „offenbar nicht herauskommt“. Krainer vermutet Milliardenverluste, wobei Vertreter:innen des Ministeriums von einem schwebenden Kursrisiko übernommener Haftungen von 6,2 Mrd. Ꞓ und von Rückstellungen in der Höhe von 1,7 Mrd. Ꞓ sprachen. Der Ausstiegsplan wurde demnach von 2039 auf 2055 verlängert. Laut Finanzminister Brunner werde das Budgetrisiko laufend abgebaut, wobei man um eine budgetschonende Vorgangsweise bemüht sei. Krainer drängte hingegen auf einen möglichst raschen Ausstieg. Er ist überzeugt, dass sich Österreich Milliarden erspart hätte, wenn man schon vor drei Jahren die Reißleine gezogen hätte.

Mit dem Bundesrechnungsabschluss wird sich nun das Plenum befassen. Seine Annahme gilt als Gesetzesbeschluss. Ohne Debatte stimmten die Abgeordneten einem Bericht des Finanzministeriums über den vorläufigen Gebarungserfolg 2023 (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 109/2024 ) zu. (Fortsetzung Budgetausschuss) sue/gs

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums .

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