Presseerklärung zu Till Lindemann
SCHERTZ BERGMANN ERWIRKT FÜR TILL LINDEMANN
VOR DEM OLG FRANKFURT A. M. WEITERE EINSTWEILIGE VERFÜGUNG
GEGEN DIE SÜDDEUTSCHE ZEITUNG
Am 02.06.2023 (Online) und 03.06.2023 (Print) erschien in der Süddeutschen Zeitung ein Artikel mit der Überschrift „Am Ende der Show“. In dem Artikel wurden schwere Vorwürfe gegen unseren Mandanten erhoben.
Wir hatten vor dem LG Frankfurt a. M. den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Mit Urteil vom 06.09.2023 wurde der Antrag zurückgewiesen. Hiergegen hatten wir Berufung eingelegt, über die nun entschieden wurde. Mit Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. vom 11.09.2024 (Az. 16 U 122/23) wurde der Süddeutschen Zeitung per einstweiliger Verfügung untersagt, den Verdacht zu erwecken, unser Mandant habe an einer Frau namens „Kaya R.“ anlässlich eines Rammstein-Konzerts in Wien 2019 sexuelle Handlungen ohne deren Zustimmung vorgenommen. In den Entscheidungsgründen des Urteils stellt das Gericht fest, dass es an dem für die Verdachtserweckung erforderlichen Mindestbestand an Beweistatsachen und zudem an der Ausgewogenheit der Darstellung fehle. Damit ist der Kernvorwurf des Artikels untersagt worden.
Mit Erlass des Urteils ist das mehr als einjährige Verfügungsverfahren beendet. Ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung steht dem Verlag nicht zur Verfügung.
Die einstweilige Verfügung des OLG Frankfurt a. M. ist das mittlerweile vierte gerichtliche Verbot gegen die Verdachtsberichtserstattung des Rechercheverbundes zwischen Süddeutscher Zeitung, WDR und NDR aus dem Juni 2023. Mit einstweiliger Verfügung des LG Hamburg vom 10.08.2023 (Az. 324 O 273/23) wurde dem NDR untersagt, den Verdacht zu erwecken, unser Mandant habe an mehreren Frauen sexuelle Handlungen vorgenommen, denen diese nicht zugestimmt hätten. Auch in diesem Verfahren ging es u.a. um die Vorwürfe von „Kaya R.“ (www.tagesschau.de vom 02.06.2023). Zwei weitere einstweilige Verfügungen des LG Hamburg ergingen gegen die Berichterstattung vom 17.07. bzw. 18.07.2023. Mit Beschlüssen des LG Hamburg vom 10.08.2023 (Az. 324 O 294/23 und 324 O 298/23) wurde der Süddeutschen Zeitung und dem NDR jeweils untersagt, den Verdacht zu erwecken, unser Mandant habe im Februar 1996 eine Frau namens „Sybille Herder“ vergewaltigt bzw. sexuelle Handlungen gegen ihren Willen vorgenommen.
Simon Bergmann
Rechtsanwalt
Kontaktdaten:
Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
Kurfürstendamm 53, 10707 Berlin
E-Mail : sb@schertz-bergmann.de
Tel.: 030/88 00 15-0
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