Bundesregierung spannt Wohnschirm für Unwetteropfer auf

Erweiterung schützt Betroffene vor Wohnungslosigkeit

Die Bundesregierung schützt armutsgefährdete Personen, die von den Hochwassern betroffen waren, vor Wohnungslosigkeit. Sie erhalten vom Wohnschirm des Sozialministeriums einen Pauschalbetrag für die Miete einer Ersatzwohnung oder die Unterbringung in einem Hotel. Der Wohnschirm wird dafür um 40 Millionen Euro aufgestockt. Sozialminister Johannes Rauch: „Wir helfen rasch und unkompliziert den Menschen, die unsere Hilfe besonders dringend brauchen. Wohnen ist ein Grundrecht. Das sichern wir mit der Erweiterung des Wohnschirms.“ ***

Aufgrund der schweren Unwetter in weiten Teilen Österreichs gibt es viele Menschen, deren Wohnung oder Haus aktuell unbewohnbar ist. Besonders Menschen mit geringen Einkommen können sich eine Ersatzwohnung teilweise nicht leisten. Um sie vor Wohnungslosigkeit zu bewahren, spannt die Bundesregierung den Wohnschirm nun für Betroffene der Unwetterschäden auf. 

Armutsgefährdete Personen werden mit einem Pauschalbetrag unterstützt, wenn sie beispielsweise eine Ersatzwohnung mieten oder in ein Hotel ausweichen müssen. Der Wohnschirm springt dann ein, wenn andere Leistungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder aus dem Katastrophenfonds nicht ausreichen. Damit kann Wohnungslosigkeit aktiv verhindert werden. 

„In den vergangenen Tagen wurden ganze Ortschaften verwüstet und die Existenzgrundlagen vieler Menschen zerstört. Besonders betroffen sind armutsgefährdete Menschen, deren Wohnungen und Häuser nicht mehr bewohnbar sind. Sie können sich teils nicht einmal eine Ersatzunterkunft leisten. Diese Menschen schützen wir jetzt vor Wohnungslosigkeit“, betont Sozialminister Johannes Rauch. „Die Hilfe durch den Wohnschirm erfolgt unkompliziert und rasch. Das ist genau die Hilfe, die Betroffene jetzt dringend brauchen.“

Die Höhe des Pauschalbetrags wird in den kommenden Tagen in den Richtlinien des Sozialministeriums festgelegt. Er steht sowohl für Mieter:innen als auch für Eigentümer:innen von beschädigten Wohnungen oder Häusern zur Verfügung. Um die soziale Treffsicherheit zu gewährleisten, ist der Anspruch auf Haushalte mit geringem Einkommen begrenzt. Sie soll sich an der Armutsgefährdungsschwelle orientieren. Sie liegt aktuell für alleinlebende Personen bei 1.572 Euro im Monat, für einen Zweipersonenhaushalt bei 2.358 Euro. 

Für die Unterstützung von Betroffenen der Unwetterschäden durch den Wohnschirm stellt die Bundesregierung 40 Millionen Euro zur Verfügung. Damit wird er von bisher 224 auf nun 264 Millionen Euro aufgestockt.

 

Nähere Informationen zum Wohnschirm und den Beratungsstellen finden sich unter www.wohnschirm.at 

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz (BMSGPK)
E-Mail: pressesprecher@sozialministerium.at
Website: https://sozialministerium.at

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