Presserat verurteilt Berichterstattung über Bohrn Menas in Causa Schilling

Ehepaar Bohrn Mena und Stiftung COMÚN appellieren anlässlich Veröffentlichung des Urteils, journalistische Mindeststandards künftig einzuhalten

Über die von Lena Schilling verbreiteten Lügen über das Ehepaar Bohrn Mena und die Stiftung COMÚN, sowie die darauffolgenden rechtlichen Schritte dagegen, haben zahlreiche Medien berichtet. Jedoch haben einzelne von ihnen dabei eine Form der Berichterstattung gewählt, die Persönlichkeitsrechte des Ehepaars und das Ansehen der Stiftung schädigten. Es kam mitunter regelrecht zu einer Täter-Opfer-Umkehr.

Der Presserat urteilte nun bezüglich einer Beschwerde über einen Artikel von Ida Metzger in der „Kronen Zeitung“, dass eine Verletzung des Ehrenkodex vorliegen würde. In dem Artikel wurden Vorwürfe erhoben, ohne jedoch, dass dem Ehepaar oder der Stiftung auch nur die Möglichkeit einer Stellungnahme eingeräumt worden wäre. In anderen Fällen wurden gänzlich haltlose und substanzlose Vorwürfe veröffentlicht, die teils kredit- bzw. rufschädigenden Charakter entfalten. Auch bereits vielfach widerlegte Vorwürfe wurden wieder aufgewärmt und als neuer Artikel verpackt.

„_Wir ersuchen die Medien spätestens jetzt um sorgsamere Berichterstattung. Die fortgesetzte Rufschädigung an uns und der Stiftung COMÚN, etwa in der Verbreitung von Werturteilen von Menschen oder Konzernen, die ganz offensichtlich aus einer rein persönlichen Motivation oder Geschäftsinteressen heraus agieren, halten wir für illegitim. Nur weil man in der Öffentlichkeit steht, muss man nicht alles über sich ergehen lassen_“ appellieren Veronika & Sebastian Bohrn Mena anlässlich der Veröffentlichung des Presserat-Urteils. 

Hier der Link zum Urteil.

Stiftung COMÚN
Telefon: +436607038864
E-Mail: vorstand@comun.at

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