Kein Einspruch: Dienstrechts-Novelle 2024 passierte Bundesrat

ÖVP, Grüne und SPÖ ebneten den Weg – ÖVP will jedoch im Nationalrat einen Antrag für eine Korrektur einbringen ÖVP, Grüne und SPÖ ebneten den Weg – ÖVP will jedoch im Nationalrat einen Antrag für eine Korrektur einbringen

Der Bundesrat erhob heute keinen Einspruch gegen die umfangreiche Dienstrechts-Novelle für den öffentlichen Dienst. Auf Antrag der FPÖ wurde namentlich über die Novelle abgestimmt. Von 58 abgegebenen Stimmen entfielen 47 Stimmen – von ÖVP, Grüne und SPÖ – auf Ja. 11 Stimmen – von FPÖ und NEOS – entfielen auf Nein.

Die umfassende Novelle enthält eine umstrittene Änderung im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz. Die ÖVP nannte diese nach dem Beschluss im Nationalrat vor zwei Wochen „einen Fehler“. Im betroffenen Passus wird die Gleichbehandlung „von Männern und Frauen“ auf eine Gleichbehandlung „aufgrund des Geschlechts“ gesetzlich erweitert. Zudem wird festgelegt, dass Geschlecht im Sinne dieses Bundesgesetzes „Geschlechtsmerkmale, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechterrolle“ umfasse. Harald Himmer (ÖVP) kündigte an, dass seine Fraktion in der konstituierenden Sitzung des Nationalrats, am 24. Oktober, einen Antrag zur Reparatur des Gesetzes einbringen wolle. Der Antrag solle dann einem Ausschuss zugewiesen werden.

Die Novelle sei umfassend und ergebe „insgesamt größere Fortschritte“, sagte Minister Werner Kogler. Zudem liege ein fertiger Entwurf für eine Besoldungsreform vor, für die es jedoch keine Einigung gegeben habe. Die nächste Bundesregierung solle diesen Entwurf aufgreifen, so Kogler.

Ein von der SPÖ eingebrachter Entschließungsantrag zur beruflichen Absicherung von Einsatzkräften und Betroffenen beim Katastropheneinsatz sowie für rasche und unbürokratische finanzielle Soforthilfe für Betroffene von Katastrophenschäden wurde abgelehnt.

DIENSTRECHTS-NOVELLE ENTHÄLT BREITES FELD AN ÄNDERUNGEN

Die Inhalte der Dienstrechts-Novelle 2024 reichen von einer verpflichtenden Management-Ausbildung für Führungskräfte im Bundesdienst über eine Adaptierung des Ausschreibungsgesetzes bis hin zu einer besseren Bezahlung von Gesundheits- und Pflegepersonal in Justizanstalten bzw. im Maßnahmenvollzug. Außerdem werden – in Anlehnung an die Privatwirtschaft – künftig auch öffentlich Bedienstete die Möglichkeit erhalten, ihr (minderjähriges) Kind für bis zu vier Wochen zu einem stationären Rehabilitationsaufenthalt zu begleiten. Erstmals wird überdies die Nebentätigkeit von Vertragsbediensteten geregelt. Auch Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung auf Basis von Empfehlungen der Staatengruppe des Europarats GRECO sowie Verbesserungen bei Reisegebührensätzen sind Teil des Pakets.

Das Paket umfasst auch Änderungen für den Schulbereich: Es sieht bessere Bezahlung für Unterricht in Deutschförderklassen vor sowie dienst- und besoldungsrechtliche Begleitregelungen zur vor kurzem beschlossenen Weiterentwicklung der Lehrer:innenausbildung. Enthalten ist auch eine Entlastungsmaßnahme für Schuldirektor:innen. Demnach wird für Lehrer:innen an allgemeinbildenden Pflichtschulen, die die Schulleitung in der Verwaltung unterstützen, die Unterrichtsverpflichtung um eine halbe Wochenstunde pro Klasse vermindert. Das ist aber für maximal zwei Lehrer:innen möglich.

FPÖ: GESCHLECHTER WERDEN ABGESCHAFFT

Günter Pröller (FPÖ) kritisierte, dass die Novelle auf den „letzten Drücker“ beschlossen wurde und keine Besoldungsreform beinhalte. Die FPÖ stimme der Novelle aus zwei Gründen nicht zu: Einerseits weil sie aufgrund von EU-Vorgaben in Bezug auf mögliche Interessenkonflikte einen „Generalverdacht“ über alle Beamt:innen stelle und anderseits, weil die enthaltene Änderung zur Definition von Geschlechterrollen in eine „komplett falsche Richtung“ gehe, sagte Pröller. Zudem bemängelte er, dass die Novelle keine Lösungen für Gehaltsunterschiede beim Bundesheer beinhalte. Christoph Steiner (FPÖ) meinte, dass die Novelle „die Geschlechter abschaffe“ und brachte den Antrag auf namentliche Abstimmung über die Novelle ein.

ÖVP: NOVELLE NICHT ZURÜCKSCHICKEN

Bernhard Ruf (ÖVP) ging auf die in der Novelle zahlreichen enthaltenen Änderungen ein und betonte, dass diese den öffentlichen Dienst als Arbeitgeber attraktiver machen würden. Diese Novelle sei ein „neuer Dienstwagen“ des Staatsapparates, welche ein Fortkommen gewährleiste. Diesen Wagen wolle man nicht „zurückschicken“ und daher in der heutigen Sitzung keinen Einspruch gegen die Novelle erheben, so Ruf. Die ÖVP stehe auch nach der Nationalratswahl dazu, dass sie den in der Novelle enthaltenen Passus im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz korrigieren wolle, sagte Harald Himmer (ÖVP). Er kündigte an, dass seine Faktion dazu einen entsprechenden Antrag im Nationalrat einbringen werde.

GRÜNE: NOVELLE BRINGT IN VIELEN BEREICHEN VERBESSERUNGEN

Der Arbeitsmarkt sei im Wandel und auch der öffentliche Dienst stehe im Wettbewerb um die besten Köpfe, sagte Maria Huber (Grüne). Diese Dienstrechts-Novelle bringe daher in sehr vielen Bereichen Verbesserungen. „Niemand schafft die Geschlechter ab“, meinte Marco Schreuder (Grüne) und verwies darauf, dass ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs dazu geführt habe, dass es in Österreich derzeit sechs Optionen zur Geschlechtseintragung gibt.

„VOLLUMFASSENDE ZUSTIMMUNG“ DER SPÖ ZUR NOVELLE

Ihre Fraktion stimme der Novelle vollumfassend zu, sagte Korinna Schumann (SPÖ) und betonte, dass es noch mehr zu tun gebe – insbesondere zur weiteren Unterstützung der Lehrkräfte und der Polizei. Im Hinblick auf die Diskussion um die Änderung im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz können sie nicht verstehen, wo „da die Aufregung“ sein solle, da es sich nur um eine Präzisierung handle.

Weiters ging Schumann auf die Hochwasserkatastrophe in Niederösterreich ein. Es gelte auch dann „hinzuschauen, wenn die Kameras nicht mehr da sind“, meinte Schumann und brachte einen Entschließungsantrag zur beruflichen Absicherung der Einsatzkräfte und Betroffenen beim Katastropheneinsatz ein. Dieser fordert einen Rechtsanspruch auf Freistellung und Entgeltfortzahlung für im Katastrophenschutzeinsatz stehende Einsatzkräfte, eine pauschale Abgeltung etwaiger Verdienstausfälle aus selbständiger Tätigkeit für im Einsatz befindliche ehrenamtliche Einsatzkräfte sowie Rechtssicherheit durch einen Schadensbeseitigungs-Freistellungsanspruch für Menschen, die von Katastrophen betroffen sind. Zudem solle den Betroffenen rasch und unbürokratisch finanzielle Soforthilfe geleistet werden.

ABSCHIED AUS DEM BUNDESRAT

Heike Eder (ÖVP) wechselt in den Nationalrat und verabschiedete sich von ihren Kolleg:innen im Bundesrat. Auch Adi Gross (Grüne) hielt seine Abschiedsrede und fand darin bewegende Worte in einer Erzählung aus seiner persönlichen Familiengeschichte. (Schluss Bundesrat) bea

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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