#MehralseinKreuzerl: Alle Briefwahlstimmen nach der Nationalratswahl sind fertig ausgezählt, neue Mandatsverteilung ist nun fix

Neue Gesetzgebungsperiode des Nationalrats beginnt mit der konstituierende Sitzung am 24. Oktober Neue Gesetzgebungsperiode des Nationalrats beginnt mit der konstituierende Sitzung am 24. Oktober

Nach Auszählung aller Briefwahlstimmen steht seit heute Abend das vorläufige Endergebnis der Nationalratswahl inklusive aller Briefwahlstimmen fest. Im neu gewählten Nationalrat werden wie bisher fünf Fraktionen – FPÖ, ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne – vertreten sein. Die übrigen wahlwerbenden Parteien scheiterten an der 4-%-Hürde. Die Auszählung der letzten Briefwahlstimmen änderten nichts mehr an der Reihenfolge der Parteien und der Mandatsverteilung. Demnach erhielt die FPÖ mit 28,85 % (+12,68 %) die meisten Stimmen, gefolgt von der ÖVP mit 26,27 % (-11,19 %) der Stimmen und der SPÖ mit 21,14 % (-0,04 %) der Stimmen. Die NEOS konnten mit 9,14 % (+1,04 %) der Stimmen die Grünen überholen. Die Grünen erreichten 8,24 % (-5,66 %) der Stimmen.

In Mandaten umgerechnet bedeutet das 57 Mandate für die FPÖ (+26), 51 für die ÖVP (-20), 41 Mandate für die SPÖ (+1), 18 Mandate für die NEOS (+3) und 16 Mandate für die Grünen (-10).

Angelobt werden die 183 Abgeordneten bei der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Nationalrats am 24. Oktober. Offiziell einberufen wird diese von Bundespräsident Alexander Van der Bellen. Zur Vorbereitung der Sitzung findet am Donnerstag, 17. Oktober 2024 um 9.00 Uhr eine Präsidialkonferenz statt. Sie wird unter anderem über den Ablauf der Sitzung und die Verteilung der Sitzplätze im Plenarsaal beraten.

BEGINN DES MANDATS

Auf Bundes- und Landesliste mehrfach gewählte Kandidat:innen müssen innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntgabe des endgültigen Bundeswahlergebnisses durch die Bundeswahlbehörde entscheiden, welches Mandat sie annehmen. Davon hängt ab, wer für sie nachrückt. Wird von der betroffenen Person keine fristgerechte Entscheidung getroffen, entscheidet die Bundeswahlbehörde. Wenn die endgültigen Bundeswahlergebnisse feststehen – dies wird am 14. Oktober 2024 sein – beginnt auch die vierwöchige Frist für die Wahlanfechtung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu laufen.

Für ihren Einzug ins Parlament benötigen die Abgeordneten einen vom jeweiligen Innenminister bzw. von der jeweiligen Innenministerin ausgestellten Wahlschein, der in der Parlamentsdirektion hinterlegt werden muss und sie berechtigt, Mitglieder des Nationalrates zu werden. In der parlamentarischen Praxis werden die Wahlscheine von der Bundeswahlbehörde direkt an die Kanzlei des Nationalrats übermittelt. Mit Beginn der konstituierenden Sitzung sind die neu gewählten Abgeordneten dann Mitglieder des Nationalrats. Ihre parlamentarische Immunität beginnt damit ebenfalls.

NATIONALRAT IST JEDERZEIT FUNKTIONSFÄHIG

Die Konstituierung erfolgt durch das “Zusammentreten” des neuen Nationalrats. Demnach wird die XXVIII. Gesetzgebungsperiode mit der Sitzung am 24. Oktober 2024 eröffnet. Bis dahin bleiben noch die derzeitigen Abgeordneten im Amt. Damit können bis dahin im Bedarfsfall jederzeit Ausschuss- und Plenarsitzungen in der alten Besetzung einberufen werden. Eine Phase ohne funktionsfähigen Nationalrat gibt es somit nicht.

Die Eröffnung der konstituierenden Sitzung am 24. Oktober übernimmt der Nationalratsratspräsident der noch laufenden Gesetzgebungsperiode, Wolfgang Sobotoka. Er führt solange den Vorsitz, bis in der Sitzung von den neu angelobten Abgeordneten aus ihrer Mitte ein neuer Präsident bzw. eine neue Präsidentin gewählt worden ist. In der parlamentarischen Praxis der Zweiten Republik ist es seit 1983 üblich, dass die drei stimmenstärksten Klubs die drei Präsident:innen in der Reihenfolge ihrer Klubgröße stellen.

Die Wahl der Präsident:innen erfolgt geheim. Die Abgeordneten wählen mit einem Stimmzettel und üblicherweise in einer Wahlzelle. Als gewählt gilt, wer die einfache Mehrheit erhält (siehe dazu Parlamentskorrespondenz 955/2024). Gewählt werden zudem Schriftführer:innen und Ordner:innen sowie neben dem Hauptausschuss zumeist auch weitere Ausschüsse.

BEGINN DER PARLAMENTARISCHEN ARBEIT

Bereits in der konstituierenden Sitzung können von den Abgeordneten Anträge und schriftliche Anfragen eingebracht werden. So wurden am Beginn der aktuellen Legislaturperiode im Jahr 2019 in der ersten Sitzung bereits 37 Gesetzes- und Entschließungsanträge eingebracht.

Damit sind Gesetzesbeschlüsse auch schon vor dem Antritt einer neuen Bundesregierung möglich. Für einen Beschluss muss im freien Spiel der Kräfte eine Mehrheit gefunden werden. Aufgrund der neuen Mandatsverteilung rechnerisch möglich ist jeweils eine einfache Mehrheit von FPÖ und ÖVP (108 Mandate), FPÖ und SPÖ (98 Mandate) sowie ÖVP und SPÖ (92 Mandate). Die Mehrheit von ÖVP und SPÖ hat damit nur ein Mandat Überhang.

Es sind allerdings bis zum Abschluss der Koalitionsverhandlungen nicht viele Beschlüsse zu erwarten. Nach der Wahl 2019 verabschiedeten die Abgeordneten bis zur Fixierung der türkis-grünen Koalition am 7. Jänner 2020 lediglich sechs Gesetze (siehe dazu Parlamentskorrespondenz 887/2024).

BILDUNG DER KLUBS

Mit der konstituierenden Sitzung beginnt auch die Frist für die Bildung der Klubs zu laufen. Die Abgeordneten haben dafür einen Monat Zeit. Um einen Klub bilden zu können, müssen sich mindestens fünf Abgeordnete derselben wahlwerbenden Partei zusammenfinden. Wird ein neuer Klub gebildet, muss das der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des Nationalrats unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt können Abgeordnete nur mehr aus einem Klub austreten oder einem anderen Klub beitreten, aber keinen neuen Klub mehr gründen. (Schluss) bea

HINWEIS: Mehr Informationen zum Wahljahr 2024 in Österreich finden Sie auf Mehr als ein Kreuzerl | Parlament Österreich. Am Wahlabend waren rund 600 Medienvertreter:innen aus 26 Ländern für das im Parlament eingerichtete Medienzentrum akkreditiert. Ein Video über den Wahlabend 2024 im Parlament ist in der Mediathek abrufbar.

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