Daten und Fakten zum Einsatz von Eiern in Lebensmitteln

Klarstellung des Fachverbands

Der Welteitag wird traditionell jedes Jahr von diversen Organisationen zum Anlass genommen, den österreichischen Herstellern von Lebensmitteln den regelmäßigen, verheimlichten und bewussten Einsatz von Käfigeiern vorzuwerfen. Auch heuer wurde wieder mehrfach behauptet, dass „Millionen von Käfigeiern verschleierter Herkunft oder aus der Ukraine“ in heimischen Lebensmitteln verarbeitet werden. Wir verurteilen derartige Aussagen und klären diese Mythen mit Daten und Fakten wie folgt auf:

WAS KONSUMENTINNEN UND KONSUMENTEN ÜBER DEN EINSATZ VON EIERN IN LEBENSMITTELN UNBEDINGT WISSEN MÜSSEN:

* Tatsache ist, dass sich Österreich mit Hühnereiern nicht selbst versorgen kann. Der aktuelle Selbstversorgungsgrad bei Eiern (inkl. Bruteier) für Handel, Gastronomie und Verarbeitung liegt laut Statistik Austria durchschnittlich pro Jahr bereits bei rund 90%. Der größte Teil davon wird als österreichisches Frischei über den Lebensmittelhandel verkauft. Damit sinkt der Selbstversorgungsgrad für österreichische Hühnereier, die für die Produktion von Lebensmitteln benötigt werden, nochmals deutlich. Spielt dann auch noch die Haltungsform der Eier (Bio, Freiland- und Bodenhaltung) eine Rolle, ist es für viele Hersteller von Lebensmitteln mit Ei-Anteil oft unmöglich, täglich die benötigten Frischeier bzw. Eierzeugnisse (Eigelb bzw. Eier ohne Schale, getrocknet, gesüßt) nach Haltungsform und Herkunft für den Verarbeitungsprozess zu organisieren.
* Tatsache ist, dass die Kennzeichnung von Lebensmitteln grundsätzlich EU-weit geregelt ist und somit in allen EU-Mitgliedstaaten gleichermaßen gilt. Tatsache ist auch, dass es EU-weit keine Verpflichtung zur Angabe der Herkunft bzw. Haltungsform von Eiern bzw. Eierzeugnissen in Lebensmitteln auf den jeweiligen Etiketten gibt. Wenn diese Informationen auf einem Lebensmittel fehlen, ist das EU-weit rechtmäßig und kein Hinweis, dass dann gerade in österreichischen Lebensmitteln Käfigeier verarbeitet wurden.
* Tatsache ist auch, dass seit 2020 bei Lebensmitteln mit „nationaler Auslobung“ die Herkunft der sogenannten Primärzutat unter bestimmten Voraussetzungen EU-weit anzugeben ist. Hier gilt: Wer mit der Herkunft eines verarbeiteten Lebensmittels wirbt, etwa mit einer „rot-weiß-roten Fahne“, muss die Herkunft der Primärzutaten des Produktes (z. B. Eier oder Eierzeugnisse) auf dem Etikett deklarieren, wenn diese eine andere Herkunft haben. Wird also bei Eierteigwaren, Eierbiskotten oder Mayonnaise mit einer „rot-weiß-roten Fahne“ geworben oder mit einem Hinweis wie „Hergestellt in Österreich“ ein Herkunftsbezug zu Österreich vermittelt und stammt die Primärzutat, also das verarbeitete Ei, nicht aus Österreich, ist bereits heute auf dem Etikett verpflichtend anzugeben, woher es konkret stammt. Das gilt in allen EU-Ländern und natürlich auch in Österreich, und zwar für alle verpackten Lebensmittel gemäß EU-Lebensmittelinformationsverordnung, um eine mögliche Täuschung über die Herkunft auszuschließen.
* Tatsache ist auch, dass immer mehr Hersteller von Lebensmitteln in Österreich freiwillig die Herkunft und/oder Haltungsform der eingesetzten Eier und Eierzeugnisse auf ihren Produkten auszeichnen. Gute Beispiele dafür findet man zur Genüge im österreichischen Lebensmittelhandel bei Teigwaren, Süßwaren, Biskotten, Backwaren, Mayonnaisen usw. Wenn aber nur die Haltungsform (Freiland- oder Bodenhaltung) ausgewiesen ist, kann die notwendige Menge an eingesetzten Eiern bzw. Eierzeugnissen „Made in Austria“ nicht tagtäglich geliefert werden und daher muss zu einem bestimmten Prozentsatz EU-Ware dieser ausgewiesenen Haltungsform (und keiner anderen) zugekauft und bei Überprüfungen nachgewiesen werden.

Unsere Empfehlung an Konsumentinnen und Konsumenten:

Josef Domschitz

Stv. Geschäftsführer im Fachverband der Lebensmittelindustrie

T: +43 1 712 21 21 – 16

E: j.domschitz@dielebensmittel.at

DI Oskar Wawschinek MAS MBA

Food Business Consult

Pressesprecher für den Fachverband der Lebensmittelindustrie

M: +43 664 545 63 50

E: office@foodbusiness.at

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