GLOBAL 2000 und ÖKOBÜRO kritisieren Retro-Energieplan der Wirtschaftskammer
Geleaktes Dokument zeigt einen geplanten Angriff auf Demokratie, Bürgerbeteiligung und Klimaschutz
Die Umweltschutzorganisationen GLOBAL 2000 und ÖKOBÜRO warnen heute vor massiven Rückschritten beim Umwelt- und Klimaschutz, wenn sich Forderungen durchsetzen, wie sie im heute geleakten Dokument des WKO Energiemasterplans enthalten sind. Das Dokument liegt GLOBAL 2000 vor.
“Die Wirtschaftskammer zeigt mit diesem Retro-Dokument eine rückschrittliche Mentalität, wie wir sie seit Jahrzehnten in Österreich nicht mehr kennen. Bürger:innen und Umweltorganisationen aus Genehmigungsverfahren auszuschließen, zeigt das mangelnde Demokratieverständnis von Teilen der Wirtschaftskammer. WIR FORDERN HARALD MAHRER ALS PRÄSIDENT DER WKO AUF, DIESEN SOGENANNTEN “ENERGIEMASTERPLAN” WIEDER ZURÜCK AN DEN START ZU SCHICKEN UND ENDLICH EINEN ZUKUNFTSORIENTIERTEN ZUGANG ZU ENERGIEWENDE, UMWELT- UND KLIMASCHUTZ ZU FINDEN. VIELE UNTERNEHMEN LEISTEN LÄNGST IHREN BEITRAG ZU ENERGIEWENDE UND KLIMASCHUTZ, HIER AGIERT DIE WIRTSCHAFTSKAMMER AUCH AN DEN VIELEN KONSTRUKTIVEN KRÄFTEN IN UNTERNEHMEN VORBEI ”, SO JOHANNES WAHLMÜLLER.
VIKTORIA RITTER, UMWELTJURISTIN BEI ÖKOBÜRO UNTERSTREICHT DIE KRITIK AM GELEAKTEN ENERGIEMASTERPLAN DER WKO: “Anerkannte Umweltschutzorganisationen sind am Genehmigungsverfahren von umweltrelevanten Projekten zu beteiligen, sie müssen auch Beschwerderechte haben – alles andere verstößt gegen das Völker- und Europarecht. SCHON DERZEIT BETREIBT DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION WEGEN DER MANGELHAFTEN BETEILIGUNGSRECHTE VON UMWELTSCHUTZORGANISATIONEN EIN VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN GEGEN DIE REPUBLIK, DAS BEI NICHT-UMSETZUNG IN EINER KLAGE BEIM EUGH MÜNDEN KANN. EINE EINSCHRÄNKUNG SO WIE DIE WKO SIE VORSCHLÄGT, WÜRDE DIE VERTRAGSVERLETZUNG NOCH VERSTÄRKEN. Die Verfahrensbeteiligung von Umweltschutzorganisationen dient der Sicherstellung von Umweltschutzstandards und stützt die öffentliche Akzeptanz von Energieprojekten.”
Der Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden gegen Genehmigungsbescheide führt dazu, dass Projekte während eines Beschwerdeverfahrens vor dem Gericht bereits gebaut werden dürfen. Das widerspricht dem europarechtlichen Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes: Es werden Schäden an der Umwelt verursacht, die im Nachgang schwer rückgängig gemacht werden können. Die Streichung von Beschwerderechten an den Verwaltungsgerichtshof führt zu mehr Rechtsunsicherheit: Dadurch wird verhindert, dass grundsätzliche Rechtsfragen durch den Gerichtshof auch für zukünftige Fälle geklärt werden und diese müssen im nächsten Verfahren wieder aufgerollt werden.
WKO BLEIBT IM FOSSILEN ZEITALTER GEFANGEN
Auch sonst sieht GLOBAL 2000 viel Rückschrittliches im vorliegenden WKO-Dokument. So möchte die WKO erreichen, dass zahlreiche Steuerbegünstigungen eingeführt werden, darunter auch eine Steuersenkung auf fossiles Erdgas. Damit würde umweltschädliche Energie günstiger werden und die Energiewende damit behindern.
Gleichzeitig hält man an Scheinlösungen fest und will E-Fuels im Straßenverkehr einsetzen, obwohl diese Treibstoffe schlicht nicht vorhanden sind und als ineffizienteste Technologie sich mit einem Fahrzeug fortzubewegen auch in Zukunft keinen nennenswerten Beitrag zur Mobilität leisten können.
Die mangelnde Bereitschaft, selbst zur Lösung des Problems beizutragen und stattdessendie Kosten für Energiewende und Transformation der Allgemeinheit aufzubürden zeigt sich klar im WKO-Dokument. So will man etwa eine “Zwischenfinanzierung” der öffentlichen Hand für die CCS-Infrastruktur (Abscheidung von CO2). Das würde ein Milliardenloch in öffentliche Finanzen reißen und entspricht nicht dem Verursacherprinzip, dem zufolge diejenigen, die das Problem verursachen, auch zur Lösung beitragen.
“Die Wirtschaftskammer will sich jeden Beitrag zum Klimaschutz von den Steuerzahler:innen finanzieren lassen und schreckt nicht einmal davor zurück, den Ausbau von umweltschädlichen Subventionen vorzuschlagen, obwohl im kürzlich vorgestellten Nationalen Energie- und Klimaplan genau das Gegenteil vorgesehen ist. Sie stellt sich damit gegen die Erreichung der Klima- und Energieziele in Österreich und gegen die vielen Unternehmen, die schon jetzt einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten, Innovationen voranbringen und ihre Verantwortung ernst nehmen. GLOBAL 2000 FORDERT DIE WIRTSCHAFTSKAMMER AUF, ENDLICH IN DIE ZUKUNFT GERICHTET ZU DENKEN UND EINEN ENERGIEMASTERPLAN ZU ERARBEITEN, DER TATSÄCHLICH EINEN BEITRAG ZUM ERREICHEN DER ÖSTERREICHISCHEN KLIMAZIELE LEISTEN KANN”, SO JOHANNES WAHLMÜLLER ABSCHLIESSEND.
Link zu Energiemasterplan: https://www.global2000.at/sites/global/files/Energiemasterplan WKO.pdf
GLOBAL 2000
Johannes Wahlmüller
GLOBAL 2000 Klima- und Energiesprecher
Telefon: 0699 14 2000 41
E-Mail: johannes.wahlmueller@global2000.at
Hannah Keller
GLOBAL 2000 Pressesprecherin
Telefon: 0699 14 2000 64
E-Mail: hannah.keller@global2000.at
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