Erfolg für Siegfried WOLF: Amt für Betrugsbekämpfung stellt Verfahren ein

Gutachter bescheinigt: Wolf hat mehr als 4 Mio. zu viel Einkommensteuer bezahlt

In einem Verfahren, das das Amt für Betrugsbekämpfung gegen den Unternehmer und Investor Siegfried Wolf angestrengt hatte, wurde Wolf vom Amtsbeauftragten vorgeworfen, er hätte im Rahmen eines steuerlichen Nachsichtsverfahrens falsche bzw. unvollständige Angaben gemacht. Im Strafantrag wurde mehrfach betont, Herr Wolf hätte bewusst Umstände falsch angegeben, unwahr dargestellt und unvollständig erzählt, insbesondere hätte er in der Begründung seines Steuerverfahrens wahrheitswidrige Behauptungen aufgestellt.

Der Vorwurf lautete (auszugsweise) wörtlich:

„Siegfried Wolf sowie … hätten grobfahrlässig unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Einkommensteuer … bewirkt … indem sie in gemeinsamer Abstimmung der zugrundeliegenden Abgabennachforderung … sowie im Zuge der Außenprüfung … unvollständig und wahrheitswidrig Umstände geschildert hätten und damit rechtswidrig eine Nachsicht erwirkt hätten.“

Rechtsanwalt Markus Passer, der Siegfried Wolf vertreten hat, betont Donnerstag in einer Pressemitteilung, dass dieses Verfahren nunmehr rechtskräftig eingestellt wurde: „Wolf hat zu keinem Zeitpunkt gegen Offenlegungs- und Wahrheitspflichten verstoßen und damit nie wahrheitswidrige Behauptungen aufgestellt, keine Behörden in die Irre geführt und schon gar nicht irgendwelche persönlichen Vorteile zu Unrecht erlangt.“

Vielmehr liege der WKStA seit knapp 1,5 Jahren ein Gutachten aus dem Mai 2023 eines renommierten Experten vor, das bestätigt, dass Wolf sogar viel zu viel Einkommensteuer bezahlt habe. Im Konkreten: Er zahlte EUR 4.623.080,31 zu viel. Zu diesem bereits 2023 vorgelegten Gutachten habe sich die WKStA allerdings noch nicht einmal geäußert, kritisierte Passer.

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