Caritas St. Pölten appelliert an Politik, die Schlechterstellung von Menschen mit Behinderungen zu beenden

Caritas St. Pölten fordert eine Reform im NÖ-Sozialhilfe-Ausführungsgesetz zur Beendigung der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen.

Anlässlich des Jahrestags der UN-Behindertenrechtskonvention macht die Caritas der Diözese St. Pölten auf eine erhebliche Benachteiligung aufmerksam, die eine kleine Gruppe von Menschen mit Behinderungen im niederösterreichischen Sozialhilfe-Ausführungsgesetz betrifft. Diese Regelung widerspricht dem Geist der Konvention, deren Ziel es ist, Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigtes und inklusives Leben zu ermöglichen.

Worum es geht: In Niederösterreich haben erwachsene Menschen mit Behinderungen, die aufgrund ihrer Einschränkung bereits im Kindesalter als „nicht erwerbsfähig“ eingestuft wurden, keinen Anspruch auf Sozialhilfe, es sei denn, sie klagen ihre Eltern auf Unterhalt. Während Menschen ohne Behinderung bei fehlender Selbsterwerbsfähigkeit auf Sozialhilfe zurückgreifen können, bleibt dieser Weg jenen, die als „nicht erwerbsfähig“ diagnostiziert wurden, verschlossen. Sie sind gezwungen, ihre Eltern zur Unterhaltszahlung zu verpflichten und im Extremfall sogar gerichtlich von ihnen einzufordern – eine Vorgabe, die betroffene Familien stark belastet und oft ein selbstbestimmtes Leben erschwert. In vielen Fällen könnten zahlreiche Menschen mit Behinderung mit minimaler Unterstützung in einer eigenen Wohnung leben, was jedoch finanziell nicht leistbar ist. Stattdessen wird oft eine stationäre Unterbringung erforderlich, die für die Gesellschaft deutlich höhere Kosten verursacht. Außerdem bleiben die Menschen mit Behinderung dadurch lebenslang von der finanziellen Unterstützung der eigenen Eltern abhängig.

„Es gäbe recht einfache Möglichkeiten, diese Situation zu ändern. Wir beobachten mit Interesse, dass diese Ungleichbehandlung in einigen Bundesländern bereits zum Wohl der Betroffenen gelöst wurde. Es wäre also rechtlich möglich, dass das Land NÖ durch eine Änderung im Gesetz, auf die Unterhaltsforderung gegenüber den Eltern verzichtet und damit den Weg zu ebnet für ein selbstständigeres Leben von Menschen mit Behinderungen.“, so Hannes Ziselsberger, Caritas-Direktor in der Diözese St. Pölten.

Angesichts der geringen Zahl betroffener Personen und der überschaubaren Kosten für die Gesellschaft, richtet die Caritas St. Pölten einen dringenden Appell an die zuständigen Landesräte Susanne Rosenkranz und Christoph Luisser, gemeinsam nach einer Lösung für die Betroffenen in Niederösterreich zu suchen und so einen weiteren Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu setzen.
FOTOS & INFORMATIONEN 

Caritas der Diözese St. Pölten
Christoph Riedl
Telefon: 0676 838 44 77 00
E-Mail: christoph.riedl@caritas-stpoelten.at

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