Caritas zum 16. Jahrestag der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention: Betroffene brauchen endlich Taten statt Worte

Tödtling-Musenbichler: „Menschen mit Behinderungen warten seit Jahren auf eine umfassende gesetzliche Umsetzung bei Persönlicher Assistenz“

Der 26. Oktober 2008 stellt einen historischen Wendepunkt für Menschen mit Behinderungen dar. An diesem Tag hat sich u.a. Österreich zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Nora Tödtling-Musenbichler, Präsidentin der Caritas Österreich: „Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtete sich Österreich dazu, die Menschenrechte der ca. 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen im Land umzusetzen. Man sollte meinen, 16 Jahre seien genug Zeit zur Verbesserung der Situation der Betroffenen. Aber Fakt ist – und dies hat auch eine Überprüfung des verantwortlichen UN-Fachausschusses 2023 ergeben -, es gibt in Österreich nach wie vor grobe Mängel in der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen, was besonders in mangelnder inklusiver Bildung und Arbeitsmarktinklusion sowie der Verfügbarkeit Persönlicher Assistenz sichtbar wird. Das ist nicht länger hinnehmbar!“
ZAHLREICHE BAUSTELLEN BEI PERSÖNLICHER ASSISTENZ

Mag.a Tina Newertal, Bakk.a

Leitung Öffentlichkeitsarbeit & Pressesprecherin

Tel.: +43 676 7804589

E-Mail: tina.newertal@caritas-austria.at

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