Vogelgrippe: Betrieb in Niederösterreich betroffen

Schutz- und Überwachungszone errichtet

In einem Geflügelbetrieb im Bezirk Amstetten (NÖ) ist am Dienstag ein weiterer Ausbruch der Aviären Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) bestätigt worden. Die Tiere des Betriebs müssen zum Schutz vor einer weiteren Übertragung getötet werden. Rund um den Betrieb wurde eine Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern und eine Überwachungszone von zehn Kilometern eingerichtet. In den Wochen davor wurde das Virus bereits in einem Geflügelbetrieb in Oberösterreich und bei Wildvögeln in mehreren Regionen Österreichs nachgewiesen. Eine Übertragung durch Lebensmittel auf den Menschen kann ausgeschlossen werden.

Jedes Jahr im Frühjahr und im Herbst werden EU-weit vermehrt Ausbrüche der Vogelgrippe beobachtet. Grund dafür sind die Zugrouten der Wildvögel. Auch in mehreren Regionen Österreichs wurde das Virus der Aviären Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) bei verendeten Wildvögeln nachgewiesen. Die Ansteckung findet direkt von Tier zu Tier statt. Das Virus kann sehr leicht durch infizierte Wildvögel oder deren Kot von Wildvögeln auch auf Hausgeflügel übertragen werden. Es ist hochansteckend. Die Erkrankung verläuft meist tödlich.

Das Gesundheitsministerium hat am Mittwoch, 30. Oktober, um den Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern und eine Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern eingerichtet. Innerhalb der Schutzzone werden alle Geflügelhaltungen durch einen Amtstierarzt oder eine Amtstierärztin kontrolliert. Die weitere Entwicklung wird seitens der Veterinärbehörde aufmerksam beobachtet.

VERSTÄRKTE SICHERHEITSMASSNAHMEN EMPFOHLEN

Das Gesundheitsministerium empfiehlt Geflügelhalter:innen österreichweit verstärkte Sicherheitsmaßnahmen: Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten bestmöglich verhindert werden. Bei Gesundheitsproblemen der Tiere sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen, damit die Aviäre Influenza ausgeschlossen werden kann. Wichtig zu wissen: Jede Geflügelhaltung muss bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden – selbst wenn es sich nur um ein einzelnes Tier handelt.

Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, ist es nun auch umso wichtiger, dass tot aufgefundene, wildlebende Wasservögel und Greifvögel bei der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) gemeldet werden. Solche Tiere sollen nicht berührt und am Fundort belassen werden. Die Bergung und Untersuchungen werden von der zuständigen Behörde veranlasst.

Bei Menschen sind in Europa bis jetzt keine Erkrankungen nachgewiesen worden. Das aktuelle Risiko wird von der AGES laufend evaluiert. Dabei werden neben dem Auftreten des Erregers in Österreich auch die Seuchensituation in benachbarten Mitgliedstaaten, klimatische Verhältnisse oder bekannte Zugvogelrouten berücksichtigt. 

Informationen zur Aviären Influenza finden Sie auf der AGES-Website

AGES – Österreichische Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit GmbH Fachbereich Risikokommunikation
Telefon: +43 (0)50 555-25000
E-Mail: presse@ages.at
Website: https://www.ages.at

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