froots §14 Fonds: Smarte Steuerlösung für Selbstständige
Selbstständige können mit froots ihren Gewinnfreibetrag 2024 noch einfacher geltend machen und Steuern sparen – zu günstigen Gebühren mit null Prozent Ausgabeaufschlag.
Für Selbstständige und Freiberufler in Österreich bieten §14 Fonds eine ideale Möglichkeit, Steuern zu sparen und gleichzeitig Vermögen aufzubauen. Diese speziellen Investmentfonds wurden für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag entwickelt und kombinieren Steueroptimierung mit Anlagemöglichkeiten.
§14 FONDS: UNBEKANNT, ABER VOLLER POTENZIAL
Eine Umfrage von INTEGRAL im Auftrag der österreichischen Vermögensverwaltung froots zeigt ein klares Informationsdefizit: Zwei von drei Selbstständigen (65 %) kennen §14 Investmentfonds nicht. Selbst unter jenen, die ausreichend Gewinn erzielen, um den Steuervorteil zu nutzen, hat nur etwa die Hälfte (54 %) Kenntnis von diesem Finanzinstrument. Tatsächlich hat bisher nur jeder fünfte Selbstständige (21 %) in §14 Fonds investiert. Doch wie hoch kann die Steuerersparnis überhaupt ausfallen? Mit dem Gewinnfreibetrag-Rechner von froots können sich interessierte Selbstständige eine erste Indikation holen (Zum Rechner). Zu beachten ist dabei auch die für den Steuervorteil notwendige vierjährige Haltedauer der Veranlagung.
§14 STEUERVORTEIL NUTZEN IN 10 MINUTEN
Wer mit seiner Steuerberatung gesprochen hat und weiß, welcher Betrag veranlagt werden soll, kann die Investition mit froots in wenigen Minuten erledigen. Mit der digitalen Registrierung lässt sich das §14-Depot unkompliziert online eröffnen – Fragen zum Prozess oder zum §14 Fonds werden in persönlichen Informationsgesprächen für Selbstständige beantwortet.
2024 ZU FROOTS STATT ZUR HAUSBANK
David Mayer-Heinisch, CEO von froots: „Mit §14 Fonds können Selbstständige ihre Steuerlast senken und gleichzeitig Vermögen aufbauen. Bei den verschiedenen Produkten empfiehlt es sich allerdings genau hinzuschauen. Denn hinsichtlich Rendite-Potenzialen und Gebühren kann es große Unterschiede geben. Unser Ziel ist es, Selbstständigen und Freiberuflern eine einfache und kosteneffiziente Möglichkeit zu bieten“. Gemeinsam mit der Schelhammer Capital Bank wurde ein attraktives Paket ohne Ausgabeaufschlag, mit niedriger Depotgebühr von 0,15 Prozent jährlich zzgl. USt. und einmaligen Transaktionsspesen von fünf Euro geschaffen. Mayer-Heinisch: „So bleibt die Rendite ungeschmälert von hohen Gebühren.“
Ziel des froots Multi Asset §14 Fonds ist das Erwirtschaften einer attraktiven Rendite sowie langfristigen Wertzuwachses. Dabei wird ein aktiver, wertorientierter Ansatz verfolgt und ein ausgewogenes Risiko-Rendite-Verhältnis angestrebt. Mit dem Fonds kombiniert froots Flexibilität und Diversifikation, um die Chancen der globalen Finanzmärkte optimal zu nutzen.
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RECHTLICHE HINWEISE:
_Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine Marketingmitteilung der Asset Management by froots GmbH. Kapitalanlagen Bergen Risiken wie Kurs-, Liquiditäts-, Länder-, Bonitäts- und Zinsrisiken. Weitere Informationen und Risikohinweise sind auf der Website von froots zu finden: __https://www.froots.io/selbststaendige/_
_Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem froots Multi Asset §14 Fonds um ein Eigenprodukt handelt. Der zum genannten Fonds gehörende __Prospekt__ sowie das __Kundeninformationsdokument__ (KID) sind in deutscher Sprache hier verlinkt und über unsere Website unter __https://www.froots.io/selbststaendige/__ zugänglich._
_Die hier genannten Informationen sind nicht als Anlageempfehlung und/oder Anlageberatung zu verstehen und können eine Anlageberatung nicht ersetzen. Die steuerliche Behandlung ist von den persönlichen Verhältnissen des Kunden abhängig. Es ist darauf hinzuweisen, dass steuerrechtliche Vorteile künftigen Änderungen unterworfen sein können. Wertpapierdienstleister sind nicht zur Steuerberatung befugt. Die hier enthaltenen Daten, Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und ausschließlich als unverbindliche Informationen zu betrachten. Sie sind nicht auf die individuellen Bedürfnisse, Kenntnisse und Risikobereitschaft des Anlegers zugeschnitten und werden ausschließlich an die Öffentlichkeit abgegeben. Wir weisen zudem darauf hin, dass beispielhaft aufgeführte, hypothetische Berechnungen keine Rückschlüsse auf die tatsächliche künftige Wertentwicklung zulassen._
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Stephan Scoppetta
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