WKÖ-Trefelik zu Handels-KV: „Sind bereit, eine Brücke zu bauen – aber auf Basis der Branchenrealität“

Arbeitgeber:innen bieten Zwei-Jahres-Abschluss, der sich an der Benya-Formel orientiert

„Es ist sehr bedauerlich, dass die Gewerkschaft auch in der dritten Runde der Realität nicht ins Auge schauen will, die da lautet, dass wir nach wie vor eine veritable Konsumkrise sowie eine Vertrauenskrise haben. Und das, obwohl wir ein neues kreatives Angebot gelegt haben, das sowohl dieser schwierigen Situation Rechnung trägt als auch für die Arbeitnehmer:innen ein Zeichen der Sicherheit setzt“, sagt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich, nach der heutigen Verhandlungsrunde über die Kollektivverträge für die Angestellten und Lehrlinge im österreichischen Handel.

So haben die Arbeitgeber:innen einen Zwei-Jahres-Abschluss angeboten. Dieser sieht für 2025 jene Erhöhung vor, die sich auf Berechnungen von unabhängigen Dritten stützt und die Benya-Formel heranzieht. Dabei ergibt sich laut Berechnungen des Instituts für Höhere Studien für 2025 eine KV-Erhöhung von 3,1%. Für 2026 ist dann ein Plus von 0,5% auf die rollierende Inflation vorgesehen, vorausgesetzt, dass diese 2% nicht übersteigt. „Dies entspricht dem langjährigen Abstand auf die rollierende Inflation“, erklärt Trefelik. Zudem eröffne das neue Angebot die Chance, in einen sozialpartnerschaftlichen Diskurs zur Weiterentwicklung des Kollektivvertrags einzutreten – einem Reformprozess, dem sich beide Sozialpartner öffnen wollen.

„Es ist schade, dass die Arbeitnehmer:innen dieses Angebot nicht angenommen haben und auf einem höheren Abschluss beharren. Ein solcher würde die heimischen Handelsunternehmen in der derzeitigen Situation, die nach wie vor von sinkenden Umsätzen und steigenden Kosten geprägt ist, maßlos überfordern. Das kann angesichts der vielen Schließungen und Insolvenzen, die wir jetzt schon im Handel sehen, und dem damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen, nicht im Sinne der Gewerkschaft sein“, so Trefelik abschließend. (PWK417/DFS)

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