SGT Swiss Gold Treuhand – Mutmaßlicher millionenschwerer Gold-Betrug

Wie geschädigte Anleger:innen jetzt vorgehen sollen

Immer mehr Anleger:innen melden sich, die von der Insolvenz der Schweizer Firma SGT Swiss Gold Treuhand betroffen sind und jetzt hohe finanzielle Verluste erleiden. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Feldkirch gegen die SGT Swiss Gold Treuhand und deren Vermittler:innen in Vorarlberg und Tirol laufen auf Hochtouren. Der erfahrene Prozessfinanzierer EAS rät den Geschädigten zur Sammelklage.

VERMITTLUNG OHNE ERFORDERLICHE GENEHMIGUNG

Die SGT Swiss Gold Treuhand agierte als Strukturvertrieb und steht unter dem dringenden Verdacht, ein sogenanntes Schneeballsystem betrieben zu haben. Mehrere Vermittler:innen sollen SGT-Produkte an Kund:innen vermittelt haben, ohne die dafür notwendige gewerbliche Zulassung. Die Anleger:innen wurden darüber nicht in Kenntnis gesetzt, doch genau das hätte ihnen im Sinne einer vollständigen Aufklärung mitgeteilt werden müssen.

PROZESSFINANZIERER RÄT ZU SCHADENSERSATZKLAGEN GEGEN VERMITTLER:INNEN

Einige der betroffenen Vermittler:innen der Gold-Produkte führen die geschädigten Anleger:innen jetzt ein weiteres Mal in die Irre und raten ihnen dazu, rechtliche Schritte allein gegen die Firma SGT Swiss Gold Treuhand einzuleiten. Die Erste Allgemeine Schadenshilfe AG (EAS) warnt jedoch vor dieser Option – aufgrund der Insolvenz des Unternehmens können möglicherweise keine Entschädigungen mehr erzielt werden. „Als Spezialisten in dieser Causa und hunderten weiteren wissen wir ganz genau, wie etwaige Schadensersatzansprüche richtig geltend gemacht werden müssen“, betont Wolfgang Ender, Direktor der EAS, und ergänzt: „Unser Ziel ist es, dass Geschädigte keine weiteren Verluste durch kostspielige Verfahren gegen die zahlungsunfähige SGT Swiss Gold Treuhand erleiden müssen.“

Die EAS hat umfassende Erfahrung in der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und weist in diesem Fall darauf hin, dass Ansprüche gegen die verantwortlichen Vermittler:innen eine realistischere Option darstellen.

UNVERBINDLICHE RECHTSBERATUNG FÜR GESCHÄDIGTE ANLEGER:INNEN

Geschädigte Anleger:innen können sich direkt an die Erste Allgemeine Schadenhilfe AG wenden. Die EAS vermittelt ihnen unverbindlich eine fundierte Rechtsberatung und ein kostenloses Erstgespräch mit einem spezialisierten Anwalt. Das ermöglicht es den Betroffenen, die besten Schritte zur Durchsetzung ihrer Ansprüche zu erfahren und eine objektive Einschätzung zu erhalten.

WEITERE INFORMATIONEN UND KONTAKTAUFNAHME
Erste Allgemeine Schadenshilfe AG

Erste Allgemeine Schadenshilfe AG
Wolfgang Ender
Telefon: +423 377 1700
E-Mail: office@schadenshilfe.com
http://www.schadenshilfe.com/

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