Sitzung des NÖ Landtages
Nachtragsvoranschlag wegen Hochwasser
Der Landtag von Niederösterreich trat heute um 13 Uhr unter dem Vorsitz von Präsident Mag. Karl Wilfing zu einer Sitzung zusammen.
Zu Beginn der Sitzung informierte Landtagspräsident Wilfing, dass Landtagsabgeordneter Michael Bierbach als Ersatzmitglied für den Bundesrat auf Bundesrat Martin Peterl folgen solle. Beim anschließenden Votum wurde Bierbach mehrheitlich gewählt.
Die ersten beiden Tagesordnungspunkte wurden bei getrennter Berichterstattung und Abstimmung gemeinsam behandelt:
* ANTRAG BETREFFEND NACHTRAGSVORANSCHLAG „HOCHWASSER 2024“ DES LANDES NIEDERÖSTERREICH FÜR DIE FINANZJAHRE 2024 UND 2025 (Berichterstatter: Abgeordnete Silke Dammerer – VP).
* ANTRAG BETREFFEND „WER SOFORT HILFT, HILFT DOPPELT.“ VORSCHÜSSE FÜR BETROFFENE DES HOCHWASSERS 2024 IN NIEDERÖSTERREICH UND FAIRNESS FÜR ALLE BETROFFENEN NIEDERÖSTERREICHERINNEN 2024 2025 (Berichterstatter: Abgeordneter Mag. Georg Ecker, MA – Grüne). Der Ausschussantrag lautet auf Ablehnung.
Abgeordneter Michael Sommer (FP) sagte, der dieser Debatte zu Grunde liegende Antrag habe nicht umsonst den Namen „Hochwasser 2024“. Insgesamt seien über 90.000 Einsatzkräfte im Einsatz gewesen, er bedankte sich bei allen. Neben menschlichem Leid seien auch die wirtschaftlichen Schäden enorm, deshalb habe man in der vorigen Landtagssitzung die Hilfen erhöht. Die breite Zustimmung zu diesem Antrag zeige, dass man sich über die Parteigrenzen hinweg einig sei. Es gelte rasch zu helfen, auch wenn sich dadurch eine schlechtere finanzielle Lage für das Land ergebe. Die Landsleute hätten sich rasche Hilfe verdient.
Abgeordneter Christoph Kaufmann, MAS (VP) unterstrich, mit dieser Vorlage stelle das Land 548 Millionen Euro zur Bewältigung der Hochwasserereignisse für die Jahre 2024 und 2025 zur Verfügung. Eine „gewaltige Summe“, die notwendig sei, um das Leid zu lindern und die Schäden zu beheben. Das Hochwasser habe auch deutliche Spuren im Landesbudget hinterlassen. Er verwies zugleich auf zusätzliche Mittel des Bundes und der Europäischen Union. Diese Summe zu finanzieren, werde eine „Herkules-Aufgabe“, aber Finanzlandesrat Schleritzko werde das umsetzen.
Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) erklärte, die Hilfsmaßnahmen beim Hochwasser im September 2024 hätten 548 Millionen Euro neue Schulden gebracht. Er betonte, schnelle Hilfe war notwendig, aber bei den Mitteln rede man immer von Steuergeld. Der Abgeordnete rechnete vor: Hochwasserbedingte Ausgaben im Landtagsvoranschlag seien 849 Millionen Euro, der Zuschuss des Bundes betrage 367 Millionen – dies mache 482 Millionen Euro netto, wobei das Defizit 548 Millionen betrage. Das bedeute 66 Millionen Euro Minus. Deshalb sei der Voranschlag eine „Mogelpackung“. Die Landesregierung lasse jede Anstrengung vermissen, aus eigener Kraft gegenzusteuern, etwa durch Einsparung, Reorganisation oder Kürzung von Förderungen. Bereits die Voranschläge der Vergangenheit hätten keine Stabilität und keine Zuverlässigkeit gezeigt. Die Landesregierung übernehme keine Verantwortung für ein zukunftssicheres Budget und die Misswirtschaft der vergangenen Jahre. Mit dem aktuellen Nachtragsbudget steige das Defizit für 2024 auf 916 Millionen Euro. Die Politik müsse bei sich selbst sparen, etwa durch den Verzicht auf die automatische Valorisierung der Parteienförderung – dazu brachte er einen RESOLUTIONSANTRAG ein.
Abgeordnete Dr. Helga Krismer-Huber (Grüne) replizierte auf ihren Vorredner und meinte, wenn die Landesregierung noch einmal den Stift im Budget ansetze und im Landtag ein Nachtragsbudget beantrage, würden sich in diesem Fall die Grünen maßgeblich von den Neos unterscheiden und dem Antrag zustimmen. Dies sei das Mindeste, das man als Opposition für die Betroffenen tun könne. Sie betonte Richtung Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos), wer heute die Schuldenbremse ansetze, bremse Unschuldige im Land aus. Man müsse künftig in Niederösterreich im eigenen Verantwortungsbereich viel mehr tun, u.a. eine zukunftsorientierte Raumpolitik machen. Die Abgeordnete sagte in Richtung FP und LH-Stellvertreter Landbauer: „Wenn man Klimaverweigerer ist, ernte man neue Hochwässer“ und bezeichnete die FP als „Wohlstandsvernichter“. Das Nachtragsbudget repariere, aber in Zukunft müsse man die Gelder woanders investieren, beispielsweise den Flüssen mehr Raum geben. Die Regierungsbeteiligung der Grünen im Bund habe den Menschen fünf Jahre Zukunft gebracht, so Krismer-Huber, die abschließend noch auf den von ihr eingebrachten Antrag einging. Hier würden die Grünen eine Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger orten, denn die Vorschüsse, die man den Betroffenen des Hochwassers ausbezahle, hätten kein Regelwerk.
Abgeordneter Franz Schnabl (SP) konstatierte, dass beim heutigen Nachtragsbudget die Katastrophe und das Leid der Menschen nicht mehr im Fokus medialer Aufmerksamkeit sei und dies sollte zu denken geben. Überhaupt müsse man heute schon an morgen denken, denn man werde auch in Zukunft von derartigen Katastrophen nicht verschont bleiben. Schnabl lobte ausdrücklich den Einsatz aller Hilfsorganisationen, Ehrenamtlichen und Freiwilligen, betonte aber, es gehe jetzt um Soforthilfe für betroffene Haushalte und Unternehmen, rasche Wiederherstellung der Infrastruktur sowie um langfristige Maßnahmen zur Prävention. Nicht zuletzt geht es um die Stärkung und Unterstützung der Hilfsorganisationen und Freiwilligen, davon lese man im Nachtragsbudget viel zu wenig. Der Abgeordnete konstatierte, VP und FP hätten zu wenig, zu spät und zögerlich und ungerecht reagiert und sprach dabei vor allem von der Erhöhung der Ersatzrate um 50 Prozent. Dies sei ungerecht verteilt und zu wenig – es könne nicht sein, dass man noch länger über 100 Prozent nachdenke. Diese Katastrophe sei nicht die letzte gewesen, daher müsse man den Hochwasserschutz weiter ausbauen und Renaturierungsmaßnahmen forcieren. Man werde dem Antrag zustimmen – auch, wenn er nur „ein halbvolles Glas“ darstelle.
Abgeordneter Peter Gerstner (FP) sagte, er habe großes Verständnis für die schwierige Lage, in der sich die Hochwasseropfer befänden. Er teile das Anliegen für eine schnelle und unbürokratische Hilfe, sei sich aber auch der Verantwortung bewusst und wolle daher nur Lösungen unterstützen, die effizient und fair umgesetzt werden. Daher könne man dem letzten Antrag der Grünen in der jetzigen Form nicht zustimmen. Auch wenn die Schäden durch das Hochwasser im August ebenso gravierend gewesen seien, wie die des September-Hochwassers, gebe es doch einen entscheidenden Unterschied: Der Bund habe die Schäden des September-Hochwassers als sogenanntes Jahrhunderthochwasser eingestuft und in Folge dessen eine erhöhte Unterstützung gewährt. Eine Erhöhung der Unterstützung außerhalb der vom Bund vorgegebenen Spielregeln wäre problematisch, führte der Abgeordnete aus.
Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) versuchte in seinem Redebeitrag den Unterschied zwischen Verantwortung und Populismus herauszuarbeiten, indem er auf die Sitzung vom Oktober zurückblickte. Da sei einstimmig – auch mit Stimmen der Neos – eine Aufstockung der Überschreitung der Auszahlungen bei einer gewissen Voranschlagsstelle „Katastrophenschäden, Behebung“ auf Grund der durch die aktuellen außergewöhnlichen Hochwasserereignisse in Niederösterreich eingetretenen Schäden auf insgesamt bis zu 600 Millionen Euro und die Genehmigung der zur Bedeckung vorgesehenen Maßnahmen beschlossen worden. Die Katastrophenhilfe sei beschlossen worden und diese fließe bereits, die Bedeckung bedeute leider nur zusätzliche Schulden. Gegen den Nachtragsvoranschlag spreche auch, dass noch etwas hineingepackt werde, was nicht einmal in der Antragsbegründung erwähnt worden sei. Verantwortungsvolle Politik sei es auch, sich zu überlegen, wo man zustimmen könne und wo nicht.
Abgeordneter Florian Krumböck, BA (VP) führte aus, dass man sich in der dritten Phase der Hochwasserkatastrophe befinde. Die erste Phase sei jene gewesen, in der die Freiwilligen, Blaulichtorganisationen, die Sicherheitsfamilie Niederösterreich für Hilfe gesorgt habe, in der zweiten Phase seien die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister noch mehr gefordert gewesen, hier sei es mit den Bedientesten der Gemeinde- und Gebietsbauämter und den Schadenskommissionen um eine rasche Abarbeitung von Schadensfällen gegangen. In der dritten Phase würden nun die budgetrechtlichen Weichenstellungen geschaffen werden. Der Abgeordnete sagte ein großes „Danke“, dass man mit dieser finanziellen Bedeckung für Sicherheit und Hoffnung sorge. Er sprach auch die Kritik an der Höhe und Schnelle der Auszahlung an und betonte dabei die Wichtigkeit, schnell zu Hilfe zu gelangen. Was die Höhe betreffe, so habe man zusätzliche Hilfsmittel für eine konkrete Hilfssituation erhalten. Dass die Neos beim Grundsatzbeschluss dabei gewesen seien, nicht aber jetzt beim Nachtragsbeschluss bestätige den Vorwurf des Zahlenfetischismus und das „fehlende soziale Gewissen“. Er bedankte sich bei allen Klubs und Fraktionen, die unterstützen und auf der Seite der Betroffenen stehen.
Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) replizierte, dass sein Vorredner etwas falsch verstanden habe, wenn er das Analysieren eines Budgets als Zahlenfetischismus bezeichne. Man habe das Jahr 2024 mit einem Minus von 480 Millionen Euro begonnen. Im Juli sei man von 480 auf 647 Millionen minus gegangen, da hätten die Neos schon nicht mitgestimmt. Sie hätten seinerzeit schon eingemahnt, dass das Land im eigenen Bereich etwas tun könne. Die Parteienförderung hätte eine symbolische Geste sein können – eine Maßnahme, die leicht umzusetzen sei. Man sei sich schon im Klaren, dass damit allein nicht die zerstörten Häuser wieder aufgebaut werden könnten.
Der Antrag zum Nachtragsvoranschlag „Hochwasser 2024“ wurde außer mit Stimmen der Neos angenommen. Der Resolutionsantrag des Abgeordneten Hofer-Gruber betreffend Abschaffung der Valorisierung der Parteienförderung bliebt mit Stimmen der Neos in der Minderheit.
Der Antrag der Abgeordneten Krismer-Huber u.a. betreffend „Wer sofort hilft, hilft doppelt.“, der auf Ablehnung lautet, wurde mit Stimmen von VP, FP und Neos angenommen.
Abgeordneter Hermann Hauer (VP) berichtete zu einem Antrag betreffend ÄNDERUNG DES NÖ SPITALSÄRZTEGESETZES 1992 (NÖ SÄG 1992).
Abgeordnete Mag. Edith Kollermann (Neos) sprach von ineffizienten Strukturänderungen und „Placebo-Forderungen“, wonach man jetzt vor einem Problem stünde. Tatsächlich müsse man beim Werben um die besten Kräfte auch wettbewerbsfähig sein. Man müsse aber auch bedenken, welche föderale Dynamik damit in Gang gesetzt werde. Burgenland habe das Feilschen eröffnet. Gerade zwischen Niederösterreich und Wien sei die Vergleichbarkeit besonders wichtig. Nun habe man sich entschlossen, dem oberen Segment der Ärztinnen und Ärzte eine Prämie zu zahlen, wenn sie von Teilzeit auf Vollzeit wechseln bzw. sich in Vollzeit befinden. Das betreffe aber nicht Ärzte in Ausbildung, sondern nur ausgebildete Medizinerinnen und Mediziner. Das müsse den jungen Ärzten wie ein Hohn vorkommen. Sie sagte, diese Regierung habe die Finanzen des Landes nicht im Griff. Wenn aufgrund der Verordnung nun die Gesundheitsagentur die Gehälter der Ärzte willkürlich anpassen könne, dann „befeuere“ dies diesen Kontrollverlust. Sie sprach den Ärztinnen und Ärzten sowie dem gesamten Pflegepersonal in den Kliniken ihre Wertschätzung sowie Dank und Anerkennung aus.
Abgeordneter Dominic Hörlezeder (Grüne) meinte, diese Regelung führe zur Willkür in der Personalpolitik. Ohne klare, transparente und für alle geltende Kriterien könne der Vorstand der Gesundheitsagentur beliebige Zuwendungen an Personen bzw. an Personengruppen vergeben. Das öffne „Tür und Tor“ für Diskriminierung, weil nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleiche Chancen auf diese Zuwendungen haben. Es brauche ganz dringend tiefgreifende strukturelle Änderungen, weil sonst das System kollabiere. Es gehe um die Zukunft des Landes und um die Zukunft einer guten Gesundheitsversorgung.
Abgeordneter René Pfister (SP) sagte, seit Jahren würden die Landesgesundheitsreferenten ein bundeseinheitliches System für die Entlohnung der Ärztinnen und Ärzte fordern. Er brachte einen RESOLUTIONSANTRAG betreffend „keine Nulllohnrunde im NÖ Landesdienst“ ein. Die Herausforderungen der letzten Jahre wie Corona, Krieg in der Ukraine, hohe Energiepreise und hohe Inflation hätten gezeigt, wie unverzichtbar der öffentliche Dienst und der große Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trotz der steigenden Belastungen auch wegen Pensionierungen und Personalmangels sei. Er brachte einen weiteren RESOLUTIONSANTRAG betreffend „Zulagen für Spitalsärzte per Verordnung können nur ein erster Schritt sein“ ein. Dass gerade jene ärztliche Gruppe von der vorliegenden Verbesserung ausgeschlossen werde, die einen großen Teil der Tätigkeiten in den Krankenhäusern übernehme, nämlich die Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung, sei höchst problematisch.
Abgeordneter Jürgen Handler (FP) führte aus, bei der Einführung von Zuwendungen sei die Beteiligung des Betriebsrates unerlässlich, um hier Willkür und Ungleichbehandlung zu vermeiden. Diese Verordnungen müssten die Zustimmung des Aufsichtsrates erhalten. Bei den Bediensteten im öffentlichen Dienst, die beim Bund, bei den Ländern oder bei den Gemeinden beschäftigt seien, müsse die Gehaltsanpassung im Gleichschritt erfolgen.
Abgeordnete Mag. Edith Kollermann (Neos) betonte, es gehe um die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung und nicht um die Erhaltung eines Hauses. Sie brachte einen ANTRAG auf getrennte Abstimmung zum Resolutionsantrag ein.
Abgeordneter DI Franz Dinhobl (VP) sagte, der Gesundheitspakt müsse in mehreren Facetten gesehen werden. Heute sei das Spitalsärztegesetz auf der Tagesordnung. Das Gesundheitssystem müsse zukunftsfit gemacht werden, damit weiterhin eine hohe Qualität für die Menschen geboten werden könne. Mit vielen Vollzeitmitarbeitern bei den Ärzten, könne der Dienstplan besser erstellt werden. Im Bereich der Nachtdienste gebe es immer wieder Herausforderungen. Man habe um 500 mehr Ärztinnen und Ärzte in der Landesgesundheitsagentur als vor zehn Jahren, man sehe, dass der Mitarbeiterstand wesentlich aufgestockt wurde. Dieses Gesetz würde auch möglich machen, Karrieremodelle anzubieten und sehe auch vor, Karrierestufen einzuführen. Das sei eine Neuerung und Verbesserung des Systems. Man müsse in Niederösterreich das System gesamtheitlich denken.
Der Antrag wurde mehrheitlich von VP, FP und SP angenommen.
Der Resolutionsantrag von Abgeordneter René Pfister (SP) klatschen ist zu wenig – keine Nulllohnrunde im NÖ Landesdienst! fand keine Zulassung.
Abgeordneter Hannes Weninger (SP) meldete sich zur Geschäftsordnung zu Wort und bat den Präsidenten nochmal in sich zu gehen, denn der Resolutionsantrag beschäftige sich auch mit der Bezahlung der Spitalsärzte. Bei öffentlich Bediensteten gehe es um Polizisten, Mitarbeiter im Pflege- und Gesundheitssystem, Lehrer oder Mitarbeiter an Hochschulen.
Präsident Mag. Karl Wilfing (VP) antwortete, es sei im Antrag nur um Spitalsärzte gegangen und nicht um den gesamten öffentlichen Dienst.
Zum Resolutionsantrag Abgeordneter René Pfister (SP) betreffend Zulagen für Spitalsärzte per Verordnung können nur ein erster Schritt sein wurde der Antrag auf getrennte Abstimmung von Abgeordneter Mag. Edith Kollermann (Neos) einstimmig angenommen.
Resolutionsantrag Ziffer 1 fand mit Zustimmung von SP, Grüne und Neos keine Mehrheit
Der Rest des Resolutionsantrages wurde mit Gegenstimmen von VP, FP, Grüne und Neos abgelehnt.
Die beiden folgenden Tagesordnungspunkte wurden bei getrennter Berichterstattung (jeweils Abgeordneter DI Franz Dinhobl (VP) und Abstimmung gemeinsam behandelt:
* BERICHT DER VOLKSANWALTSCHAFT BETREFFEND PRÄVENTIVE MENSCHENRECHTSKONTROLLE 2023 SOWIE ÄUSSERUNG DER NÖ LANDESREGIERUNG
* BERICHT DER VOLKSANWALTSCHAFT AN DEN NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDTAG 2022 – 2023 SOWIE ÄUSSERUNG DER NÖ LANDESREGIERUNG
Abgeordnete Mag. Karin Scheele (SP) sagte, ihre Fraktion nehme die Berichte der Volksanwaltschaft zur Kenntnis. Sie sagte, es gäbe lange Wartezeiten und brauche schnelle Hilfe. Im Bericht stünde, dass man Strukturen und Ressourcen schaffen müsse, um Fehlplatzierungen zu vermeiden.
Abgeordnete Mag. Karin Scheele (SP) und Abgeordneter Hannes Weninger (SP) brachten dazu einen RESOLUTIONSANTRAG ein, betreffend der
* Medial kolportierten Schließung des Standortes Hinterbrühl (Landesklinikum Mödling) verhindern – Standortgarantie für unser Spital
* Kapazitäten der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie (KJPP) landesweit ausbauen
Scheele forderte, man müsse alles tun, um zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche in Krankenhäuser mit Erwachsenenangebot kommen.
Abgeordnete Mag. Edith Kollermann (Neos) sagte, der Bericht der Volksanwaltschaft zeige in vielfältiger Weise Bereiche auf, wo es um die Würde der Menschen gehe. Im Bereich der Palliativ und des Schmerzmanagments seien Schwächen und Grenzen aufgezeigt worden, und es laufe auf mangelnde Ressourcen hinaus. Mit den gestiegenen Anforderungen würden Belastungsgrenzen immer mehr erreicht werden. Die Bereiche der Palliativcare und des Schmerzmanagements seien laut Kollermann Herausforderungen, für die man Ressourcen schaffen müsse. Außerdem sagte Kollermann, dass das Fehlen von Fachärzten in der Psychiatrie eine besonders schwierige Aufgabe sei. Fehlplatzierungen von jungen Menschen oder Menschen mit Behinderungen oder Suchtproblemen seien zu verhindern.
Abgeordnete Mag. Silvia Moser, MSc (Grüne) sagte, es mangle „ein bisschen“ in den Bereichen Schmerz, Palliativ und Lebensende, fand aber erfreulich, dass in 95 Prozent der Alten- und Pflegeheime neben der Schmerzmedizin auch alternative Wege der Schmerzlinderung zur Anwendung kämen. Außerdem stünden in einem Großteil der Einrichtungen Einzelzimmer für Sterbende zur Verfügung. Moser habe bei den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ein Déjà-vu erlebt, es gäbe zu wenig Plätze, die Betreuungsschlüssel würden nicht den Anforderungen entsprechen. Man solle mehr Kinder in Pflegefamilien unterbringen, es gäbe genug Familien, die geeignet wären und grundlos warten müssen. Sie zeigte sich zudem besorgt über eine Ausschusskritik der UN, die den Landesregierungen eine mangelhafte Umsetzung der Behindertenrechtskonvention attestiere. Für Menschen mit Behinderung sei es noch immer schwierig, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, deshalb sei es schade, dass man nicht sich nicht am Pilotprojekt des Bundes beteilige.
Abgeordneter Franz Schnabl (SP) meinte, der Bericht zeige ganz deutlich, die Beschwerden im Bereich der Landes- und Gemeindeverwaltung seien in Summe um 7,7 Prozent zurückgegangen. Insgesamt zeige sich ein Rückgang der Missstände um 43 Prozent, dies sei ein signifikantes Zeichen, dass man in Gemeinde- und Stadtverwaltungen gute Arbeit leiste und das Vertrauen seitens der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher steige. Schnabl dankte hier allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung auf allen Ebenen. Die Untersuchungen der Volksanwaltschaft seien auch in Zukunft wichtig, da man sich so weiter verbessern könne. Die SP werde den Berichten zustimmen.
Abgeordnete Mag. Silvia Moser, MSc (Grüne) meldete sich erneut zu Wort und nahm Stellung zum Resolutionsantrag der SP. Mit Punkt 1 könne man nicht mit, da die Politik der Grünen nicht auf Gerüchten aufbaue. Punkt 2 könne man unterstützen, man müsse aber stationäre Psychiatrie und psychotherapeutischen Bedarf in Einklang bringen. Moser beantragte, die beiden Punkte des RESOLUTIONSANTRAGES getrennt abzustimmen.
Abgeordneter Andreas Bors (FP) führte aus, die Berichte der Volksanwaltschaft würden wertvolle Einblicke in die Herausforderungen aber auch die Schwachstellen der Öffentlichen Verwaltung geben. Im Berichtszeitraum hätten sich mehr als 47.000 Menschen mit Problemen an die Volksanwaltschaft gewandt, davon 1.111 Beschwerden in Niederösterreich betreffend die Landes- und Gemeindeverwaltung. Dies seien knapp 100 weniger als die Jahre davor, was Bors als richtigen Schritt bezeichnete. Fast ein Viertel dieser Beschwerden würden sich auf die Bereiche Raumordnung und Baurecht beziehen wegen z.B. zu langen Widmungsverfahren oder Ungleichbehandlung. Hier zeige sich klar, Verfahren müssten zügiger und transparenter durchgeführt werden. Zum Punkt präventive Menschenrechtskontrolle führte Bors aus, dass die Kommission der Volksanwaltschaft 2023 diesbezüglich 505 Mal im Einsatz, dies sei eine Steigerung zu 2022. In Niederösterreich seien die Zahlen alarmierend hoch, bei 64 Prozent der Kontrollen seien Defizite festgesellt worden. Bors sagte, es sei auch viel Positives aus den Berichten der Jahre zuvor umgesetzt worden. Er nannte beispielsweise das Pilotprojekt der zusätzlichen Nachtdienste in Landeskliniken zur Entlastung des Pflegepersonals. Die Folgen des Pflegemangels seien allerdings jetzt schon gravierend. Es brauche einen gemeinsamen Schulterschluss und ein tragfähiges Gesamtkonzept von Bund, Land und Gemeinden. Das Berufsbild der Pflege müsse attraktiver werden, besonders für junge Menschen, u.a. in Form von ordentlicher Bezahlung.
Abgeordneter Hermann Hauer (VP) sprach von der Volksanwaltschaft als wichtige Einrichtung, die mit Anregungen, Hinweisen und Empfehlungen unterstütze. In Niederösterreich nehme man diese ernst, dies zeige sich u.a. im Falle der präventiven Menschenrechtskontrolle. Hauer betonte zudem in Richtung SP, das im Bericht auch Positives über die NÖ Landesgesundheitsagentur (LGA), die von der SP immer wieder mit massiven negativen Unterstellungen in Frage gestellt werde, nachzulesen sei, z.B. zu Pilotprojekten zu Nachtdiensten. Er hob zudem das Bürgerservice im Amt der NÖ Landesverwaltung hervor als eine moderne Bürgerserviceeinrichtung, die zeige, dass die Öffentliche Verwaltung engagiertes Service für seine Bürgerinnen und Bürger biete. Der aktuelle Bericht zeige zudem einen Rückgang der Beschwerden um 7,7 Prozent und der festgestellten Beschwerden um 43,8 Prozent – ein Beweis, dass man in der NÖ Landes- und Gemeindeverwaltung in der Lage sei, Probleme zu erkennen und zu adressieren. Vehement verteidigte der Abgeordnete zudem die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die fundierte Arbeit als Krisenmanager und Ratgeber für die Menschen vor Ort leisten würden und nicht – entgegen öffentlichen Aussagen eines Parteisekretärs – Brandstifter sein. Zum SP Resolutionsantrag meinte er: wenn ein Gesundheitspakt gestartet sei, solle man den Experten nicht vorgreifen.
Abstimmung betreffend präventive Menschenrechtskontrolle 2023 sowie Äußerung der NÖ Landesregierung.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Der Antrag zur getrennten Abstimmung des Resolutionsantrag wurde einstimmig angenommen.
Punkt 1 des Resolutionsantrags wurde von VP, FP, SP und Grünen abgelehnt.
Punkt 2 des Resolutionsantrages wurde mit Stimmen von VP und FP abgelehnt.
Abstimmung betreffend Volksanwaltschaft an den Niederösterreichischen Landtag 2022 – 023 sowie Äußerung der NÖ Landesregierung
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Abgeordneter Christian Gepp, MSc (VP) berichtete zu einem Antrag betreffend LANDESGESETZ, MIT DEM DIE NÖ GEMEINDEORDNUNG 1973 (NÖ GO 1973) UND DAS NÖ STADTRECHTSORGANISATIONSGESETZ (NÖ STROG) GEÄNDERT WERDEN.
Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) erklärte, die Gemeindeordnung passe nicht mehr in die heutige Zeit, man müsse sie gemeinsam erneuern. Der heutige Antrag entscheide nur über „peanuts“. Man sollte über Minderheitenrechte, zeitgemäße Einberufungspflichten, elektronische Unterlagen oder auch sparen im System reden. Man brauche nicht mehr Stadt- und Gemeinderäte als z.B. in Graz und auch keine reinen Versorgungsposten wie zweite und dritte Vizebürgermeister. Hofer-Gruber erklärte, eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe würde einen größeren Wurf bringen als das „klein, klein der letzten Jahre“. Man werde dem Antrag trotzdem zustimmen.
Abgeordnete Dr. Helga Krismer-Huber (Grüne) sagte, die Gemeindeordnung sei für den politischen Alltag in Niederösterreich eine der zentralen Grundlagen. Sie habe daher gehofft, dass eine Novelle mit mehr Substanz komme. VP und FP würden aber dahingehend nicht viel zusammenbringen. Man werde dieser Novelle nicht die Zustimmung geben, weil sie eine „schwache Leistung“ sei und im Hinblick auf die Gemeinderatswahl hätte man einen großen Wurf machen können.
Abgeordneter Rene Zonschits (SP) unterstrich, dass die Gemeinden in der Zukunft vor großen Herausforderungen stehen werden. Vor allem die finanzielle Situation sei für viele Gemeinden angespannt. Die Gemeinden seien aber der treibende Faktor in der niederösterreichischen Wirtschaft, Garant für die Entwicklung des Landes und sorgen für Lebensqualität. Da sei es nur allzu gut, wenn Gemeinden mit Windkraftanlagen oder Gemeinden, die im Umfeld des Flughafens liegen, Verträge aushandeln könnten. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Gemeinden und Bürgermeister sei groß, die Gemeindevertreter würden die Demokratie hochhalten.
Abgeordneter Dieter Dorner (FP) meinte, dass ihm zu den Wortmeldungen von Klubobfrau Krismer und Abgeordneten Hofer-Gruber das Wort „Polemik“ einfalle. Denn in den Gemeinden würde es nicht um „peanuts“ gehen und es würde auch keine Versorgungsposten für Gemeinderatsmandatare geben. Er sei auch dafür, dass Minderheitenrechte gestärkt gehören, aber in einer Demokratie beschließe die Mehrheit Gesetze.
Abgeordneter Otto Auer (VP) sagte, die Änderungen und Klarstellungen seien auf gute rechtliche Beine gestellt worden. Mit den Verträgen, die jetzt über den Gemeinderat ausgeführt werden müssen, habe man eine Möglichkeit geschaffen, die Lebensqualität in den Gemeinden zu verbessern. Auch im Hinblick auf den Informationsfluss von den Bürgermeistern zu den Bürgern sei wichtig, dass klargestellt wurde, welche Infos weitergegeben werden können und dürfen. Im Großen und Ganzen habe man praktikable und sichere Lösungen geschaffen.
Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) sagte, man habe ihn wieder einmal falsch verstehen wollen. Er habe nicht von Versorgungsposten für Gemeinderäte, sondern für Stadträte gesprochen. Zur geheimen Abstimmung sagte er, es müsse mit einer qualifizierten Minderheit möglich sein – nicht mit einer Mehrheit. Man werde dem Antrag nicht zustimmen.
Der Antrag wurde mit Stimmen von VP, FP und SP angenommen.
Abgeordnete Doris Schmidl (VP) berichtete zu einem Antrag betreffend ÄNDERUNG DES NÖ KRANKENANSTALTENGESETZES (NÖ KAG).
Abgeordnete Mag. Silvia Moser, MSc (Grüne) sagte, man stehe am Beginn dringend notwendiger Reformen. Man werde dieser Vorlage zustimmen, denn jede Verwaltungsvereinfachung sei ihr willkommen, sofern sie keine Auswirkungen auf die Versorgungsqualität habe. Der Regionale Strukturplan Gesundheit müsse aber gesetzeskonform durchgeführt werden. Im Fokus der Gesundheitsplanung und Versorgung müssten immer die Patientinnen und Patienten stehen. Zudem sei ein bundesweit einheitlicher Bewertungsprozess für hochpreisige Medikamente sinnvoll und willkommen. Auch im Personalbereich sollte bundesweit agiert werden, das nach oben lizitieren der Gehälter müsse ein Ende haben. Die umfassende Reform der Kliniken müsse schnell her, sie appelliere nochmals eindringlich an die Landesregierung der Verantwortung vollumfänglich nachzukommen.
Abgeordnete Mag. Karin Scheele (SP) sagte, sie wolle sich in ihrem Redebeitrag auf einen erfreulichen Punkt konzentrieren, nämlich die Neuregelung der Kosten für Begleitpersonen in die Krankenanstalten. Ein Krankenhausaufenthalt sei für Kind und Eltern eine große Herausforderung und deswegen sei es notwendig, Familien und Kinder hier zu unterstützen. Ziel müsse es weiterhin sein, dass Begleitpersonen keine Kosten haben, der vorliegende Gesetzesentwurf bringe aber eine wesentliche Verbesserung für die niederösterreichischen Familien und Kinder und deshalb stimme man den Änderungen gerne zu.
Abgeordneter Richard Punz, BA (FP) betonte, dass die Versorgung in den Krankenanstalten alle betreffe und von großer Bedeutung für die Gesellschaft sei. Es sei unerlässlich, sich mit der Qualität und Zugänglichkeit der medizinischen Versorgung auseinanderzusetzen. Krankenanstalten sollen ein Ort der Heilung, Hoffnung und Fürsorge sein. Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte, Pflegeeinrichtungen und andere Gesundheitsdienstleister müssten Hand in Hand arbeiten, um ein integriertes Versorgungssystem zu schaffen. Ganz besonders freue ihn, dass es zu einer Neugestaltung des Kostenbeitrags für Begleitpersonen gekommen sei. Mit diesem Beschluss stärke man das Recht der Kinder auf eine Bezugsperson im Krankenhaus und unterstütze Familien in herausfordernden Zeiten.
Abgeordneter Ing. Manfred Schulz (VP) sprach davon, dass mit den Änderungen ein wesentlicher Schritt für die Zukunft, was die Betreuung der Patienten betreffe, gesetzt werde. Er führte die fünf Schwerpunkte an: Stärkung der Digitalisierung, Optimierung der Patientenströme, bedarfsgerechte Arzneimittelversorgung, besonders sozialadäquate Begleitpersonengebühren und effizientere Organisation der ambulanten Dienste. Der Abgeordnete brachte zusätzlich einen ABÄNDERUNGSANTRAG ein, mit dem sichergestellt werden solle, dass die Neuregelung der Kostenbeiträge von Begleitpersonen bei Spitalsaufenthalten von Kindern ehestmöglich Gültigkeit erlangt.
Der Abänderungsantrag und der Antrag wurden einstimmig angenommen.
Abgeordnete Mag. Anja Scherzer (FP) referierte zu einem Bericht der Landesregierung betreffend NÖ SPORTGESETZ – SPORTBERICHT NIEDERÖSTERREICH 2023.
Abgeordnete Mag. Indra Collini (Neos) betonte, dass Niederösterreich ein äußerst lebendiges Sportland sei. Man könne stolz auf die niederösterreichischen Athleten sein, aber auch auf die Breite und das vielfältige Sportangebot. Diese Vielfalt sei getragen von fast 3.500 Vereinen und den sehr vielen sehr engagierten Ehrenamtlichen. Diese seien das Rückgrat der Sportlandschaft, ohne sie gebe es keinen funktionierenden Vereinsbetrieb, keine Nachwuchsförderung und keine Wettbewerbe. Inhaltlich fokussierte sie sich auf die Rolle des Sports für Kinder und betonte in diesem Zusammenhang die weiteren wichtigen Funktionen wie die soziale und gesundheitliche Komponente. Gerade in der heutigen Zeit, in der Bewegungsmangel vorherrsche, sei es entscheidend den Kindern und Jugendlichen die Freude an der Bewegung zu vermitteln. Die Abgeordnete sprach sich für einen landesweiten Rollout der „täglichen Turnstunde“ aus, das Pilotprojekt im Bezirk Korneuburg sei ein wichtiger erster Schritt in diese Richtung gewesen.
Abgeordneter Mag. Dr. Rainer Spenger (SP) meinte, im Berichtszeitraum sei herausragend gearbeitet worden, das gehe an den Zahlen und Fakten hervor. Er betonte auch die Erfolge der Sportler. Besonders freue ihn, dass auch viele Frauen dabei seien. Er bedankte sich bei den Dachverbänden und Vereinen, aber auch bei den vielen Freiwilligen für ihre Arbeit. Was ihm fehle sei die Hochwasserthematik, es sei gut am Nachtragsvoranschlag, dass 4,8 Millionen Euro für die Schäden für den Sport berücksichtigt worden seien. Es sei wichtig, dass die Mittel rasch, unbürokratisch und vollumfänglich ausgeschüttet werden, er befürchte aber, dass es zu wenig sein werde. Was ihm noch fehle sei der Ausbau der Sportstätteninfrastruktur, hier sollte man noch mehr machen, er führte etwa ein Eissportzentrum in Wiener Neustadt oder im Süden Niederösterreichs als Beispiel an. Der dritte Punkt betreffe das Thema Digitalisierung im Sport. Er appellierte – angelehnt an das Zitat von Sport Austria-Präsident Hans Niessl – Sport als Leistungsträger und nicht als Bittsteller zu sehen.
Abgeordneter Philipp Gerstenmayer (FP) führte aus, dass 2023 ein außergewöhnliches Sportjahr für Niederösterreich gewesen sei. Es habe entscheidende Schritte in der Förderung des Breitensports gegeben und die Athleten seien im vergangenen Jahr bei nationalen und internationalen Bewerben mehr als erfolgreich gewesen. Ziel sei es, Freude an der Bewegung bereits bei den Jüngsten zu wecken und langfristig zu verankern. Über 390 Kinder und Jugendliche würden in 41 sportorientierten Schulen trainieren und auch die das Sportzentrum Niederösterreich nutzen. Auch die Förderung des Breitensports konnte 2023 weiter gestärkt werden, führte der Abgeordnete die NÖ Firmenchallenge und Gemeindechallenge an, die zahlreiche Niederösterreicher motivierte, sich sportlich zu betätigen und die zeigten, dass Sport für jeden da sei, auch unabhängig des Alters. Man setze auf Innovation und Digitalisierung im Sport.
Abgeordneter Bernhard Heinreichsberger, MA (VP), sagte, die über 151.000 Sportlerinnen und Sportler bzw. Spitzenathleten würden das Land Niederösterreich nach außen vertreten. Der Sport beginne in den Vereinen und in frühen Jahren, wenn man mit den Kindern zum Spielplatz gehe. Das bedeute, dass man bei der Jugend Talente erkennt und dass man diese Talente auch fördert. Besonders die Bürgermeister würden dafür sorgen, dass vor Ort auch die „sportliche Nahversorgung“ möglich sei. Dem Sport müsse man immer den notwendigen Raum geben. Sport sei auch eine Lebensschule, weil Sport Fairness, Disziplin, Respekt und den Teamgeist fördere.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen
Abgeordneter Richard Hogl (VP) referierte zu einem Bericht der Landesregierung betreffend NÖ SOZIALBERICHT 2023.
Abgeordnete Mag. Edith Kollermann (Neos) sagte, laut dem Vorwort zum Sozialbericht scheine die Welt in Niederösterreich in Ordnung zu sein. In der Realität gebe es aber in den Pensionistenheimen viele Bettensperren wegen Personalmangels, die mobile Hauskrankenpflege sei überlastet und es würden keine zusätzlichen Klientinnen und Klienten betreuen. Es gebe hier „große Baustellen“, die bisher noch nicht einmal ansatzweise gelöst seien. Ein Themenblock sei die Prävention, wo es darum gehe, dass die Menschen länger gesund bleiben. Der zweite Bereich sei der Punkt „Daheim vor Stationär“. Ihre Fraktion werde den Sozialbericht zur Kenntnis nehmen.
Abgeordnete Mag. Silvia Moser, MSc (Grüne) führte aus, der vorliegende Sozialbericht gebe einen halbwegs guten Überblick über die Situation in Niederösterreich. Es gebe 2023 in Niederösterreich mehr alte Menschen, die Pflegegeld beziehen, als im Jahr 2022. Aber es gebe etwa gleich viele Pflegeplätze in den Pflegeeinrichtungen. Gleichzeitig sei die Anzahl der Personen, die eine 24-Stunden-Betreuung bzw. „Essen auf Rädern“ in Anspruch nehmen, gesunken. Wenn man aber das Motto „Daheim vor Stationär“ propagieren wolle, dann müsse man in diesen Bereichen „in die Gänge kommen“. Die Betroffenen seien mehr denn je auf ihre Angehörigen angewiesen. Im Bereich der „persönlichen Assistenz“ gebe es in Niederösterreich im Bundesländervergleich die stärksten Zugangsbeschränkungen. Ihre Fraktion werde dem Sozialbericht nicht zustimmen.
Abgeordnete Mag. Karin Scheele (SP) betonte, ihre Fraktion werde dem Sozialbericht zustimmen. Die Kolleginnen und Kollegen von der VP würden heute alle die „orange Schleife“ angesteckt haben. Diese Farbe stehe für eine gewaltfreie Zukunft. Am Montag würden die Initiative „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ beginnen. Im Bereich der Frauenhäuser könne man sehen, dass es eine Budgetsteigerung gebe, die mit der gestiegenen Nachfrage mithalten könne. Durch die zusätzlichen Übergangswohnungen für Frauen, die von Gewalt betroffen seien, sei mittlerweile ein flächendeckendes Angebot in ganz Niederösterreich geschaffen worden.
Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FP) sagte, Niederösterreich sei ein starkes und besonders sozial engagiertes Land, in dem man sich besonders einsetze, dass Menschen die Unterstützung bekommen, die sie brauchen. 2023 sei laut Mühlberghuber geprägt gewesen von hohen Lebenserhaltungskosten und das blaugelbe Schulstartgeld und der Wohn- und Heizkostenzuschuss seien wesentliche Maßnahmen gewesen, um Menschen zu entlasten. Zentraler Bestandteil sei außerdem der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck, mit dem Ziel, Familien zu unterstützen, die Familienmitglieder von zu Hause aus pflegen. Weiters ergänzte Mühlberghuber, es gäbe Unterstützung für Menschen mit Behinderung, maßgeschneiderte Betreuungsangebote, die genau auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten seien. Das Sozialbudget umfasse 1,3 Milliarden Euro und sei ein klares Bekenntnis zur sozialen Absicherung.
Abgeordneter Anton Erber, MBA (VP) dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in diesem Bereich arbeiten und mahnte, dass die Grundlage einer ordentlichen Sozialpolitik eine gesunde Wirtschaftspolitik sei. Es müsse zuerst etwas geschaffen werden, um es dann gerecht zu verteilen. Man solle darüber nachdenken, wie es jenen gehe, die die Grundlagen schaffen, man dürfe auf jene nicht vergessen, die mit ihrer Arbeitsleistung die wirtschaftlichen Grundlagen erzeugen. Staatliche Unterstützung bis hin zur Sozialhilfe und sozialen Leistungen sei eine Überbrückungshilfe für Menschen, die in einer Notlage seien, aber keine Dauereinrichtung. Erber ergänzte, wer keine Betreuungspflichten für Kinder habe oder Versorgungspflichten für Alte habe, müsse auch an Integrationsmaßnahmen teilnehmen beziehungsweise auch bereit zu sein, für die Allgemeinheit Arbeitsleistungen zu erbringen. Sozialpolitik solle für jene da sein, die Hilfe brauchen, Sozialhilfe heiße aber auch Eigenverantwortung und den Mut zu haben, Missstände anzupacken. Laut Erber müsse es auch Aufgabe sein, auf die Leistungsträger zu schauen.
Der Antrag wurde mehrheitlich mit den Stimmen von VP, FP, SP und Neos angenommen.
Abgeordneter Jürgen Handler (FP) referierte zu einem Bericht der Landesregierung betreffend GRUNDVERSORGUNG – JAHRESBERICHT 2023.
Abgeordnete Mag. Silvia Moser, MSc (Grüne) beurteilte den Bericht als „mickrig“ und meinte, dass sämtliche Zahlen gesunken seien. Es gäbe absolut keinen Grund zum Jammern über die Schaffbarkeit von Kosten im Bereich der Grundversorgung. Trotzdem sei Niederösterreich im negativen Sinn anders und nicht bereit, sich an der Sachleistungskarte des Bundes zu beteiligen. Sie lehne die Alleingänge von Bundesländern ab, sich gegenseitig zu übertreffen sei laut Moser einfältig und spießbürgerlich. Die Grundversorgung und die Situation in der Ukraine seien ein absoluter Unsicherheitsfaktor.
Abgeordneter René Pfister (SP) erklärte, dass sich im Bericht rechtliche Rahmenbedingungen genauso fänden, wie die Zuständigkeiten und Aufgaben der verschiedenen Behörden. Man sehe an der Entwicklung der Grundversorgungszahlen, dass in den Jahren, in denen Kriege entstünden, ein massiver Bedarf in der Versorgung entstünde. Man könne laut Pfister herauslesen, dass in den vergangenen Jahren die Kosten kontinuierlich gestiegen seien, das habe aber nichts damit zu tun, dass es auf die Zunahme an Personen zurückzuführen sei, sondern auf die gestiegenen Lebenserhaltungskosten. Man müsse die Möglichkeit europäischer Fördermittel in Betracht ziehen, um die Grundversorgung noch zu stärken.
Abgeordneter Martin Antauer (FP) sagte, dass der Bericht Erfolge verdeutliche, die erzielt werden konnten und ergänzte, dass in Niederösterreich die Zahl der Betreuten 10.600 Personen umfasse. Die größte Gruppe sei die der Hilfesuchenden aus der Ukraine. Das erfordere laut Antauer eine Anpassung der Strukturen und die Berücksichtigung bestimmter Bedürfnisse, wie etwa frauen- und kindgerechte Unterbringungen. Es sei gelungen, trotz gestiegener Kosten von Energie und Personal, geforderte Standards weiter sicherzustellen. Antauer berichtete weiter, dass die Zahl der Quartiere auf 420 reduziert werden konnte, ohne die Qualität der Betreuung zu reduzieren. Außerdem habe man die Sachleistungskarte eingeführt.
Abgeordneter Christoph Kainz (VP) meinte, dass sich alle einig seien, dass jene, die schutzbedürftig seien, weil sie ihr Land und ihr zu Hause verlassen müssen oder weil sie verfolgt werden, Asyl und Schutz bekommen. Österreich und Niederösterreich hätten dabei immer eine starke, von Menschlichkeit geprägte Tradition an den Tag gelegt. Kainz sprach sich deutlich gegen Schlepper und Asylmissbrauch aus. Er betonte, er sei ein überzeugter Föderalist und erfreut, dass Niederösterreich und Oberösterreich einen eigenen Weg bei der Bezahlkarte gehen würden.
Der Antrag wurde mehrheitlich mit den Stimmen von VP, FP, SP und Neos angenommen.
Abgeordneter Michael Bierbach (SP) berichtete zu einem Antrag betreffend RENATURIERUNG MIT HAUSVERSTAND IN NIEDERÖSTERREICH.
Abgeordnete Mag. Edith Kollermann (Neos) erklärte, Reparatur ja, Prävention nein – so gehe Politik in Niederösterreich. Zum Hochwasser sagte sie, finanzielle Unterstützung für betroffene Menschen müsse gegeben werden, aber im nächsten Schritt müsse man sich gegen künftige Hochwässer schützen. Der ursprüngliche Antrag der SP sei sehr vernünftig gewesen. Der vorliegende 34er-Antrag sei „nichtssagend“ und eine „Zumutung“. Es brauche in manchen Dingen den Sachverstand und nicht den Hausverstand.
Klubobfrau Dr. Helga Krismer-Huber (Grüne) sagte, es habe sie sehr gefreut, dass der Antrag zur Renaturierung gekommen sei. Dass man jetzt in die Vorwärtsbewegung komme und der Natur mehr Raum gebe, begrüße sie. Der von der VP drübergelegte Antrag habe den ursprünglichen Antrag jedoch verfremdet. Der vorliegende Antrag formuliere kein klares Ziel mehr. Man werde den vorliegenden Antrag der VP nicht die Zustimmung, wenn der Antrag der SP nochmals eingebracht werde, werde man dem sehr gerne folgen.
Abgeordnete Mag. Kerstin Suchan-Mayr (SP) unterstrich, die Hochwasserkatastrophe ziehe sich wie ein roter Faden durch die Landtagssitzung. Die Wiederaufbaukosten seien enorm und es werde Monate und Jahre dauern bis sich das Land davon erhole. Das Land müsse sich auf derartige Szenarien vorbereiten, man müsse daher Renaturieren und Hochwasserschutzprojekte rasch umsetzen. Der vorliegende §34-Antrag zeige keinerlei Ansatz, sich mehr zu bemühen. Sie bringe daher einen ABÄNDERUNGSANTRAG ein, der Renaturierungsprojekte mit Hausverstand vorsehe, dazu sollten 10% der jährlichen Fördermittel des Landes aufgewendet werden.
Abgeordneter Alexander Schnabel (FP) sagte, der Alleingang der Grünen Umweltministerin treibe das Bauernsterben in Niederösterreich massiv voran. Ein weiteres Forcieren der Renaturierung sei gefährlich, bringe weniger Ertrag für Bauern, weniger Versorgungssicherheit und weniger Gewinn für die Landwirte. Irgendwann werde sich das Führen eines landwirtschaftlichen Betriebes nicht mehr lohnen. Im Umweltschutz werde in Niederösterreich ohnehin bereits viel getan.
Abgeordneter Josef Edlinger, MBA (VP) meinte, die Verordnung lasse positive Erwartungen entstehen. Wenn man die Details dieser Verordnung jedoch näher betrachte, komme man auf Dinge, die der Land- und Forstwirtschaft schaden würden. Es sei zu befürchten, dass man sich in weiterer Folge in der Rohstoffproduktion abhängig mache von globalen Entwicklungen. Es sei unumstritten, dass Retentionsflächen und Auenlandschaften wichtig seien. Es sei aber unseriös, wenn man Hoffnung schüre, keine Überschwemmungen mehr zu haben, wenn man Ausgleichsflächen und Hochwasserschutzprojekte umsetze. Bei derartigen Regenmengen helfe auch ein Hochwasserschutz nichts mehr. In Niederösterreich stehe man zu einem umfassenden Schutz der Lebensgrundlage, es sei bisher aber auch ohne Zweckwidmung gelungen. Man werde diesen Weg weitergehen.
Der Abänderungsvortrag blieb mit Stimmen von SP, Neos, Grüne in der Minderheit.
Der Antrag wurde mit Stimmen von VP, FP mehrheitlich angenommen.
Abgeordneter Dominic Hörlezeder (Grüne) berichtete zu einem Antrag betreffend ELTERNVERTRETERINNEN UND ELTERNVERTRETER SOWIE BILDUNGSGEMEINDERÄTINNEN UND BILDUNGSGEMEINDERÄTE ALS ZUSÄTZLICHE MITGLIEDER IN DEN SCHULAUSSCHÜSSEN DER NÖ GEMEINDEN. Der Ausschussantrag lautet auf Ablehnung.
Abgeordnete Mag. Indra Collini (Neos) finde es eine gute Idee, man solle sich das wirklich überlegen, die Schulausschüsse auf breite Beine zu stellen. Man habe dadurch einen guten Informationsfluss. Es mache Sinn sich gemeinsam darum zu kümmern, dass die Schulen gut ausgestattet sind. Sie könne die Argumente der VP bei solchen Initiativen nicht mehr hören, etwa dass man nicht jeden mitreden lassen könne oder was das wieder alles koste. Im Bildungsbereich seien die Herausforderungen so groß, es mache Sinn die Kräfte zu bündeln. Sie finde es auch sehr schade, dass die gesetzliche Verankerung des Schülerparlaments, das gestern stattgefunden habe, von der Mehrheit abgelehnt worden sei. Die Schüler hätten hier richtige und wertvolle Anträge erarbeitet und es sei wirklich traurig, dass es in Niederösterreich nicht möglich sei, dass diese Anträge auch im Bildungsausschuss gehört werden. In anderen Bundesländern sei das verankert.
Abgeordneter Mag. Georg Ecker, MA (Grüne) begann seinen Redebeitrag damit, eine Lanze für die vielen Elternvertreter zu brechen. Diese würden viele ehrenamtliche Stunden an den Schulen leisten, nämlich für die Interessen der Schüler und diese würden damit ein großes Leistungsspektrum abdecken. Dass es dabei etwa auch darum gehe für Kinder aus finanziell schwierigen Verhältnissen einen Schwimmkurs zu organisieren. Bei all dem würden die Elternvertreter nicht nur für sich, sondern auch für jene sprechen, die in die Schulen gehen würden und die an den Pflichtschulen keine Mitsprache hätten. An den Höheren Schulen gebe es den Schulgemeinschaftsausschuss. Er verstehe die Argumente der VP nicht, man wolle als Gemeinde ja die Wünsche der Eltern und Schüler kennen, das heiße ja nicht, dass man alles umsetzen könne. Eine beratende Stimme wäre ein Kompromiss gewesen.
Abgeordnete Elvira Schmidt (SP) betonte, dass der Antrag des Kollegen Ecker eine Chance für die Eltern wäre, denn die Eltern seien Schulpartner. Eltern seien auch Multiplikatoren, deshalb sei es wichtig, dass man ihre Wünsche und Anliegen höre. Wenn Bildungsgemeinderäte nicht im Schulausschuss wären, dann wäre das kontraproduktiv. Es wäre wichtig, dass in den Gemeinden, in denen es Schulausschüsse gebe, die Bildungsgemeinderäte drinnen seien.
Abgeordneter Michael Sommer (FP) meinte, der Antrag klinge auf den ersten Blick gut, sei aber unnötig. In seiner Ablehnung begründete er, dass es keinen Bedarf gebe das System zu erweitern, man dürfe die Abläufe nicht unnötig verkomplizieren. Es sei eine grundsätzliche Frage, ob man die Struktur der Gremien aufweichen wolle, dass jede Interessensgruppe einen Sitz erhalte. Damit würde man die effiziente Arbeit der Schulausschüsse gefährden. Der Antrag sei „gut gedacht, aber schlecht gemacht“.
Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) sagte zu den Ausführungen seines Vorredners, dass hier scheinbar große Angst herrsche, die Eltern in die Schulausschüsse einzubinden. Wenn man so große Angst davor habe, dass die Gremien zu groß würden, dann sollte man lieber die Eltern statt dem religiösen Vertreter einbinden. Dass dieser Teil des Gremiums sei, begründete er damit, dass das Gesetz zu einer Zeit gemacht worden sei, als man sich gedacht habe, es sei ein Vertreter der Katholischen Kirche, es könne aber auch eine andere Religionsgemeinschaft sein
Abgeordneter René Lobner (VP) stellte klar, dass man selbstverständlich die Anliegen der Eltern als Gemeinden und Schulen ernst nehme. Man sei in Niederösterreich auf einem sehr guten Weg, wenn es darum gehe, Schulen auszubauen. Er stellte den Vergleich an, dass Elternvertreter eine eigene Interessensgemeinschaft darstellten wie wenn Gewerkschaftsvertreter im Nationalrat wären; das wäre nicht Sinn der Sache. Man pflege ein gutes Miteinander in den Schulausschüssen, man wisse aber auch, dass die Gemeinden große Verantwortungsbereiche zu stemmen hätten. Wenn hier noch überbordende Wünsche zu berücksichtigen wären, würde es schwierig werden. Bildungsgemeinderäte seien schon jetzt in den Gremien möglich.
Der Antrag, der auf Ablehnung lautet, wurde mit Stimmen von VP und FP angenommen.
_Schluss der Sitzung!_
Amt der NÖ Landesregierung
Landesamtsdirektion/Öffentlichkeitsarbeit
Philipp Hebenstreit
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