10 Jahre Bundesverwaltungsgericht
Festakt zum Jubiläum des größten Gerichts Österreichs
DAS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT (BVWG) FEIERTE AM 28. NOVEMBER 2024 SEIN ZEHNJÄHRIGES BESTEHEN. AN DER FESTLICHEN VERANSTALTUNG IN WIEN NAHMEN NEBEN ZAHLREICHEN EHRENGÄSTEN, INSBESONDERE AUS GERICHTSBARKEIT UND VERWALTUNG (DARUNTER DER PRÄSIDENT DES OBERSTEN GERICHTSHOFES, DR. GEORG KODEK UND DIE VIZEPRÄSIDENTIN DES VERWALTUNGSGERICHTSHOFES, DR. ANNA SPORRER) DIE RICHTER:INNEN UND MITARBEITER:INNEN DES BVWG TEIL.
In seiner Begrüßungsansprache betonte der Präsident des BVwG, Dr. Christian Filzwieser, den wesentlichen Beitrag des größten Verwaltungsgerichts für den Rechtsstaat; diesen Beitrag werde es auch in den nächsten Jahren „bei jedem Wetter“ leisten: „Da besteht kein Nachhilfebedarf mehr, die Unabhängigkeit bei gleichzeitigem Respekt vor den anderen Akteuren im Verfassungsgefüge steht in Bezug auf das Bundesverwaltungsgericht als Teil der Justiz auf festem Grund. Und wenn ich von Gericht spreche, geht es nicht primär um den Präsidenten oder die Justizverwaltung, so effizient und modern letztere auch zu sein hat, sondern um die Richter:innen und deren Mitarbeiter:innen, die jeden Tag den Rechtsstaat mit Leben erfüllen, in dem sie für niederschwelligen Zugang zum Recht („_access to justice_“), faire Verfahren auf dem Boden der Gesetze und den Rechtsfrieden befördernde Entscheidungen sorgen. Das stärkt auch die Verwaltung und das demokratische Staatswesen insgesamt.“
ERFOLGSGESCHICHTE VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT
Die Präsidentin des Landesverwaltungsgerichts Salzburg und derzeitige Vorsitzende der Präsident:innenkonferenz der Verwaltungsgerichte, Mag. Claudia Jindra-Feichtner, verwies in ihren Grußworten darauf, dass die nunmehr schon seit beinahe elf Jahren existierende Verwaltungsgerichtsbarkeit eine Erfolgsgeschichte darstelle. In ihrem Rückblick strich sie zwei herausfordernde Phasen für die Verwaltungsgerichte in den letzten zehn Jahren hervor: die Migrationsbewegung der Jahre 2015 bzw. 2016 sowie die Corona-Pandemie. Beide Herausforderungen, so Claudia Jindra-Feichtner, seien von den Verwaltungsgerichten und insbesondere ihren Mitarbeiter:innen erfolgreich gemeistert worden.
VERANTWORTUNG FÜR DEN RECHTSSTAAT
Dr. Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur, betonte in seiner Festansprache, dass mit der Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit eine neue gerichtliche Kontrollebene eingeführt wurde, die vielfach in der Sache selbst zu entscheiden hat; die verfassungsrechtliche Ausgestaltung der Gewaltenteilung habe sich dadurch zu Lasten der Verwaltung verändert. Damit sei den Richter:innen eine besondere Verantwortung übergeben worden, welche auch enorme Fach- und Sachkunde erfordere.
VIELFALT AM GERICHT
Im zweiten Teil des Festaktes blickten Angehörige mehrerer Berufsgruppen am BVwG im Rahmen eines moderierten Interviews auf das vergangene Dezennium zurück und gaben dabei Einblicke in den jeweiligen Arbeitsalltag. Zudem schilderten sie besonders denkwürdige Momente sowie Herausforderungen der letzten Jahre.
MEHR ALS EINE VIERTELMILLION VERFAHREN ABGESCHLOSSEN
Das BVwG hat seinen Sitz in Wien sowie Außenstellen in Graz, Innsbruck und Linz. Es verfügt über 220 richterliche Planstellen und 400 Planstellen für nichtrichterliche Mitarbeiter:innen. Seit seiner Einrichtung im Jänner 2014 wurden am BVwG insgesamt rund 269.300 Verfahren anhängig. Davon wurden rund 252.300 Verfahren und damit rund 94 Prozent abgeschlossen. Über 60 Prozent der Verfahren werden derzeit innerhalb der gesetzlichen Entscheidungsfrist, die in der Regel sechs Monate beträgt, erledigt. Nähere Informationen finden sich im vor kurzem von der Vollversammlung des BVwG beschlossenen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023, der über die Homepage des BVwG abrufbar ist: www.bvwg.gv.at/allgemeines/taetigkeitsbericht/taetigkeitsbericht_start.html
Bundesverwaltungsgericht
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