SPÖ-Yildirim: „SPÖ erreicht wichtige Verbesserungen bei Reform der Straffprozessordnung“
SPÖ wird Neuregelung der ‚Handysicherstellung‘ im Nationalrat zustimmen
Die Reform der Strafprozessordnung, insbesondere der ‚Handysicherstellung‘, muss aufgrund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes noch heuer neu geregelt werden. „Der erste Vorschlag hätte die Kriminalitätsbekämpfung erschwert und hat zu massiver Kritik der Rechtsanwender:innen geführt. Wir haben in den vergangenen Monaten viele Gespräche mit Expert:innen und intensive politische Verhandlungen geführt. Es ist uns seitens der SPÖ gelungen, wesentliche Verbesserungen zu erreichen. Daher sind jetzt die Voraussetzungen gegeben, um die Novelle in der Nationalratssitzung am 11. Dezember 2024 zu beschließen. Unsere Zustimmung wird die Reform bekommen. So können wir die Sicherstellung von Beweismitteln auch künftig garantieren“, betont SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim. ****
„Bedingung für die Zustimmung war, dass die Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens bleibt. Die Entscheidungsfrist für die Staatsanwaltschaften wird um zwei Wochen (auf dann sechs Wochen) verlängert. Punktuelle Sicherstellungen können weiterhin von der Polizei übernommen werden“, fasst Yildirim die von der SPÖ erreichten Verbesserungen zusammen.
„Unser Ziel ist es, dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes Rechnung zu tragen, aber auch eine effektive Strafverfolgung zu garantieren. Notwendig ist diesbezüglich auch eine entsprechende personelle und technische Ausstattung der Justiz bzw. der Strafverfolgungsbehörden“, erläutert Yildirim.
Vorgesehen ist in der Novelle nun unter anderem eine zwingende richterliche Genehmigung bei der Beschlagnahmung von Daten, aber auch eine Einschränkung der Datenauswertung auf bestimmte Zwecke und Datenkategorien. Zudem werden Opferschutzrechte gestärkt und der Rechtsschutz ausgebaut. (Schluss) ls
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