Umwelt-NGOs bringen Glyphosat vor den Europäischen Gerichtshof
GLOBAL 2000 setzt sich weiter für vorzeitigen Zulassungsstopp ein.
Gemeinsam mit dem Pestizid-Aktions-Netzwerk (PAN) Europe und seinen Mitgliedern – ClientEarth, Générations Futures, dem Pestizid-Aktions-Netzwerk Deutschland und dem Pestizid-Netzwerk Niederlande – ficht GLOBAL 2000 heute die Zulassung von Glyphosat durch die Europäische Union vor dem Europäischen Gerichtshof an.
Die NGOs legen dem Gerichtshof einen ““Klage auf Nichtigerklärung“ vor, die auf einer umfassenden wissenschaftlichen und rechtlichen Analyse basiert, welche gravierende Mängel im Bewertungsverfahren von Glyphosat benennt. Die EU-Kommission und ihre wissenschaftlichen Agenturen haben wiederholt kritische Studien, die schädliche Wirkungen von Glyphosat dokumentieren, unbegründet ausgeschlossen oder ihre Ergebnisse systematisch heruntergespielt – und dabei Richtlinien und internationalen Standards der Risikobewertung verletzt. Als Ergebnis wurden Gesundheits- und Umweltrisiken systematisch unterschätzt und die Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichters bis 2033 erneuert.
„Unser Ziel ist es, die Weichen für ein vorzeitiges Aus von Glyphosat in der EU zu stellen,“ erklärt HELMUT BURTSCHER-SCHADEN, UMWELTCHEMIKER VON GLOBAL 2000: „Die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat basierte auf einer Risikobewertung, die weder wissenschaftlichen noch rechtlichen Standards entspricht und die Menschen in Europa einem vermeidbaren und inakzeptablen Risiko aussetzt.“
ANTOINE BAILLEUX, der ANWALT DER NGO-KOALITION, betont: „Es ist legitim, dass die Kommission einen gewissen Spielraum beim Risikomanagement in Zusammenhang mit der Zulassung von Wirkstoffen in Pestiziden hat. Einem solchen Ermessensspielraum sind jedoch Grenzen gesetzt. Nach ständiger Rechtsprechung muss die Risikobewertung beispielsweise den Grundsätzen der Exzellenz, Transparenz und Unabhängigkeit genügen. Wir sind der Meinung, dass die Bewertung von Glyphosat diesen Qualitätsstandards nicht gerecht geworden ist.“
ANGELIKI LYSIMACHOU, LEITERIN DES BEREICHS WISSENSCHAFT UND POLITIK BEI PAN EUROPE, ergänzt: „Die wissenschaftlichen Agenturen der EU beugten die Regeln, um zu dem Schluss zu kommen, dass Glyphosat sicher ist. Zahlreiche wissenschaftliche Studien, auch von der Industrie, bringen Glyphosat mit möglichen schwerwiegenden schädlichen Auswirkungen wie Krebs und neurologischen Erkrankungen, insbesondere bei Kindern, in Verbindung.
Zu den wichtigsten Argumenten in dem von den NGOs an den EuGH übermittelten Antrag auf Annullierung zählen:
* IGNORIERTE NEUROTOXIZITÄTSRISIKEN: Dokumente, die PAN Europe auf Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz erhielt (hier und hier) zeigen, dass renommierte Wissenschafter:innen die EU-Behörden vor einem Zusammenhang zwischen Glyphosat und neurologischen Erkrankungen wie Parkinson oder Autismus, sowie vor kognitiven Defiziten bei Kindern warnten. Diese Risiken wurden im Zulassungsverfahren nicht widerlegt, da die Behörden Studien, die diese Risiken identifizierten, unberücksichtigt ließen.
* FEHLERHAFTE STATISTIKEN: Die von EU-Behörden für die Beurteilung von Krebsstudien angewendeten statistischen Verfahren entsprachen – wie schon im vorhergehenden Zulassungsverfahren – nicht den geltenden Leitlinien und führten dazu, dass die statistische Aussagekraft positiver Tumorbefunde aus Tierexperimenten fälschlich herabgestuft wurde.
* KREBSEINSTUFUNG DURCH WHO: Die Bewertung der EU-Behörden von Glyphosat als “nicht DNA-schädigend” und “wahrscheinlich nicht krebserregend” steht nach wie vor in ungelöstem Widerspruch zur Krebseinstufung durch die WHO-Krebsforschungsagentur IARC. Letztere sah erst kürzlich nach Überprüfung des aktuellen Stands der Forschung ihre Einstufung bestätigt und erklärte, dass eine Neubewertung derzeit nicht erforderlich sei.
HINTERGRUND: Im Dezember 2023 verlängerte die EU-Kommission in einer umstrittenen Entscheidung die Zulassung von Glyphosat um weitere zehn Jahre. Im Jänner 2024 hatten die NGOs bei der EU-Kommission eine interne Überprüfung der Zulassungsentscheidung von Glyphosat beantragt. Diese wurde von der Kommission zurückgewiesen. Nun legt GLOBAL 2000 zusammen mit weiteren Mitglieder des Europäischen Pestizid Aktions-Netzwerks beim EuGH eine “Klage auf Nichtigerklärung” vor. Unterstützt wird die Klage durch Organisationen wie EKO, FoodWatch, ISDE Italy und dem Umweltinstitut München.
Dr. Helmut Burtscher-Schaden
GLOBAL 2000 Umweltchemiker
+43 699 14 2000 34
helmut.burtscher@global2000.at
Marcel Ludwig
Pressesprecher GLOBAL 2000
+43 699 14 2000 20
marcel.ludwig@global2000.at
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