Lehner: ASVG definiert die Aufgabenstellung der Sozialversicherung

„Das ASVG definiert klar die Aufgabenstellung der Sozialversicherung in der Krankenbehandlung. Es ist die Pflicht der Selbstverwaltung dies sicherzustellen. Wer heute nach einem uneingeschränkten Leistungsausbau ruft, gefährdet unser Solidarsystem“, erklärt Peter Lehner, SVS-Obmann sowie ab 1. Jänner 2025 Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger, und zitiert Paragraf 133 ASVG: „Die Krankenbehandlung muss ausreichend und zweckmäßig sein, sie darf jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Durch die Krankenbehandlung sollen die Gesundheit, die Arbeitsfähigkeit und die Fähigkeit, für die lebenswichtigen persönlichen Bedürfnisse zu sorgen, nach Möglichkeit wiederhergestellt, gefestigt oder gebessert werden.“

Lehner stellt klar, dass er nie „wie von einigen politischen Vertretern und Funktionären behauptet“, von Leistungskürzungen gesprochen habe. „Wir haben ein enorm beanspruchtes System und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind fordernd. Österreich ist seit zwei Jahren in einer Rezession, unsere Budgetmittel sind begrenzt. Mit den Beiträgen unserer Versicherten müssen wir verantwortungsvoll umgehen“, unterstreicht Lehner und führt weiter aus: „Polemik, bewusste Missinterpretation und Panikmache, um politisches Kleingeld zu machen, sind die falsche Antwort. Wir brauchen eine intensive Diskussion, wie wir unser Gesundheitssystem modern, effizient und zukunftsorientiert weiterentwickeln. Neben einer konsequenten Digitalisierung und der Transformation vom Reparatur- zum Präventionssystem benötigen wir eine aktive Patientensteuerung. Die Einführung eines Case-Management wäre eine der Möglichkeiten. Damit werden die Patienten unterstützt und die Leistungserbringer wie Ärzte und Spitäler sowie das gesamte System entlastet.“

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