EQS-HV: PIERER Mobility AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
EQS-News: PIERER Mobility AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
PIERER Mobility AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
04.01.2025 / 12:06 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
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PIERER Mobility AG
FN 78112 x
mit dem Sitz in Wels
ISIN: AT0000KTMI02
Einladung
zu der am Montag, 27.01.2025 um 10:00 Uhr (MEZ)
im House of Brands, Gewerbegebiet Nord 20, 5222 Munderfing, stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
I. TAGESORDNUNG
1. Wahlen in den Aufsichtsrat.
2. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes,
Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG, insbesondere
Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und
Genussrechte, die auch das Bezugs- und/oder das Umtauschrecht auf den
Erwerb von Aktien der Gesellschaft einräumen können, auszugeben, samt
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf diese Finanzinstrumente,
unter Widerruf der bestehenden Ermächtigung vom 21. April 2023.
3. Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der
Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger von
Finanzinstrumenten gemäß § 174 AktG, unter Widerruf der bestehenden
bedingten Erhöhung des Grundkapitals gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG gemäß
Hauptversammlungsbeschluss vom 21. April 2023 sowie entsprechender
Satzungsänderung in § 5a (Bedingtes Kapital).
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG, BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
DER INTERNETSEITE
Folgende Unterlagen sind spätestens ab dem 06.01.2025 im Internet unter
[1] www.pierermobility.com unter Investor Relations / Hauptversammlung
zugänglich und abrufbar:
• Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 1.
– 3.
• Beschlussvorschläge des Vorstands zu den Tagesordnungspunkten 2. – 3.
• eingelangte Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 1.
• Satzung im Änderungsmodus
• Bericht des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 2.
• Formulare für die Erteilung einer Vollmacht gemäß § 114 AktG
• Formulare für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an
unabhängigen Stimmrechtsvertreter (IVA)
• Formulare für den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG
• Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118
und 119 AktG
• vollständiger Text dieser Einberufung
III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung,
sohin nach dem Anteilsbesitz am 17.01.2025, 24:00 Uhr (MEZ)
(Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien:
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die der Gesellschaft spätestens am 22.01.2025 ausschließlich unter
einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:
per Telefax: +43 (0) 1/8900-500-50
per Post: PIERER Mobility AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am
Wechsel, Österreich
per E-Mail: [2]anmeldung.pierermobility@hauptversammlung.at, wobei die
Depotbestätigung beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
per SWIFT: GIBAATWGGMS; Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN
AT0000KTMI02 im Text angeben
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG:
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:
• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
• Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000KTMI02) des
Aktionärs,
• Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt/Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag
17.01.2025, 24:00 Uhr (MEZ), beziehen. Die Depotbestätigung wird in
deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
veranlassen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht
blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter
Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei
verfügen.
Depotbestätigungen von Wertpapierfirmen im Sinne des
Wertpapierfirmengesetzes, die zur Verwahrung und Verwaltung von
Wertpapieren berechtigt sind, werden ebenfalls entgegengenommen.
Identitätsnachweis:
Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur Identifikation
bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis
bereitzuhalten. Wenn Sie als Bevollmächtigte/r zur Hauptversammlung
kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die
Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft
übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der
Vollmacht vorweisen. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die
Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte
eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
verweigert werden.
IV. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist
und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung
(Punkt III.) nachgewiesen hat, hat das Recht, einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt
und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei
auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
Hauptversammlung möglich.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:
per Telefax: +43 (0) 1/8900-500-50
per Post: PIERER Mobility AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am
Wechsel, Österreich
per E-Mail: [3]anmeldung.pierermobility@hauptversammlung.at, wobei die
Depotbestätigung beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
per SWIFT: GIBAATWGGMS; Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN
AT0000KTMI02 im Text angeben
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am
23.01.2025 bis 16:00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
[4] www.pierermobility.com/investor-relations/hauptversammlung/ abrufbar.
Es wird gebeten die bereitgestellten Formulare zu verwenden. Einzelheiten
zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der
Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten
Vollmachtsformular. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der
Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt,
so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Unabhängiger Stimmrechtsvertreter:
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
Interessenverband für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
[5] www.pierermobility.com/investor-relations/hauptversammlung/ ein
spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom
IVA unter Tel. +43-1-8763343-30, Fax +43-1-8763343-39 oder E-Mail
[6]knap.pierermobility@hauptversammlung.at.
Im Falle der Bevollmächtigung des IVA übt Dr. Michael Knap das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus,
die auf dem speziellen Vollmachtsformular angekreuzt werden können. Bitte
beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu
Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen
entgegennimmt.
V. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110, 118 UND 119
AKTG
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG:
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden,
wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 08.01.2025 24:00 Uhr
(MEZ) der Gesellschaft an der Adresse Edisonstraße 1, 4600 Wels,
Österreich, z.H. Investor Relations, zugeht. Der Antrag muss schriftlich,
dh in Unterschriftsform durch Beifügung einer Unterschrift in
rechtsverbindlicher Weise, an die Gesellschaft übermittelt werden. Jedem
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
Zum Nachweis des Anteilsbesitzes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich
der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
verwiesen.
Beschlussvorschläge zur Tagesordnung nach § 110 AktG:
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können
zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am
16.01.2025 24:00 Uhr (MEZ) der Gesellschaft entweder per Telefax an
+43 (0) 1/8900-500-50, per Post an PIERER Mobility AG, Edisonstraße 1,
4600 Wels, Österreich, z.H. Investor Relations, oder per E-Mail an
[7]anmeldung.pierermobility@hauptversammlung.at, wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87
Abs 2 AktG. Allfällige Wahlvorschläge müssen spätestens am 16.01.2025
(siebenter Werktag vor der Hauptversammlung) in der oben angeführten Weise
der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87
Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation,
ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände,
die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.
Gemäß § 87 Abs 6 AktG müssen die Vorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern samt den Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG für
jede vorgeschlagene Person spätestens am fünften Werktag vor der
Hauptversammlung (dh am 20.01.2025) auf der Internetseite der Gesellschaft
veröffentlicht werden, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die
Abstimmung einbezogen werden darf.
Es muss klar zum Ausdruck gebracht werden, dass das Bestreben der
Aktionäre darauf gerichtet ist, nicht bloß die Gesellschaft, sondern über
die Internetseite der Gesellschaft auch ihre Mitaktionäre vorweg über
einen beabsichtigten Antrag und dessen Gründe zu informieren. Für den
Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Der Beschlussvorschlag
muss sich auf einen konkreten Tagesordnungspunkt beziehen. Er muss
begründet sein und darf nicht zu einem gesetz- oder satzungswidrigen
Beschluss der Hauptversammlung führen. Der Beschlussvorschlag muss unter
anderem auch dann nicht auf der Internetseite veröffentlicht werden, wenn
er eine Beleidigung (§ 115 StGB) oder dergleichen enthält. Hinsichtlich
der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
verwiesen.
Auskunftsrecht nach § 118 AktG:
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer
Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen
Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung
strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf
der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über
mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend
zugänglich war.
Die Aktionäre werden gebeten, alle Fragen bereits im Vorfeld in Textform
per E-Mail an die Adresse [8]fragen.pierermobility@hauptversammlung.at zu
übermitteln, und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am 23.01.2025
bei der Gesellschaft einlangen. Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine
möglichst genaue Vorbereitung und rasche Beantwortung der von Ihnen
gestellten Fragen.
Antragsrecht gemäß § 119 AktG:
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem
Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der
Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß Punkt III. dieser Einberufung.
Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt
gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.
Informationen auf der Internetseite:
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§
109, 110, 118 und 119 AktG sind spätestens ab dem 06.01.2025 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
[9] www.pierermobility.com/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich
VI. INFORMATION ZUM DATENSCHUTZ FÜR AKTIONÄRE
Die PIERER Mobility AG verarbeitet personenbezogene Daten von Aktionären
oder deren Bevollmächtigten und sonstigen an der Hauptversammlung
teilnehmenden Personen (die „Teilnehmer“), insbesondere Name, Anschrift,
Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien,
gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte, auf Grundlage der
geltenden Datenschutzgesetze und des Aktiengesetzes, um ihnen die Ausübung
ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die PIERER Mobility AG erhält diese Daten unter anderem aus den
Depotbankformularen oder von den Teilnehmern selbst anlässlich der
Anmeldung zur Hauptversammlung und/oder Erteilung von Vollmachten. Die
Teilnehmer sind grundsätzlich verpflichtet, der PIERER Mobility AG die
erforderlichen Angaben mitzuteilen. Die Verarbeitung der personenbezogenen
Daten von Teilnehmern ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie
für deren ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung
erforderlich. Für die Verarbeitung ist die PIERER Mobility AG die
verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die
Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen gemäß Artikel 6 (1) c)
Datenschutz-Grundverordnung bzw. die Wahrung von berechtigten Interessen
des Unternehmens oder eines Dritten im Sinne des Artikel 6 (1) f)
Datenschutz-Grundverordnung.
Die Dienstleister und Auftragsverarbeiter der PIERER Mobility AG, welche
zum Zweck der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten
von der PIERER Mobility AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für
die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und
verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der PIERER Mobility AG.
In Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung übermittelt die PIERER
Mobility AG auch personenbezogene Daten von Aktionären und deren
Bevollmächtigten an öffentliche Stellen, das Firmenbuch, etc.
Die Daten der Teilnehmer werden nach Ende der jeweils anwendbaren
gesetzlichen Fristen gelöscht. Bei der Speicherdauer sind neben
gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationsfristen die gesetzlichen
Verjährungsfristen, insbesondere nach dem Allgemeinen Bürgerlichen
Gesetzbuch (ABGB), die in bestimmten Fällen bis zu 30 Jahre betragen
können, zu berücksichtigen.
Jeder Teilnehmer hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der
Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, sowie ein Recht
auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung.
Diese Rechte können Teilnehmer gegenüber der PIERER Mobility AG
unentgeltlich über folgende Kontaktdaten geltend machen:
PIERER Mobility AG
Edisonstraße 1
4600 Wels, Österreich
E-Mail: [10]privacy@pierermobility.com
Zudem steht den Teilnehmern ein Beschwerderecht bei der
Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung
zu. Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der
PIERER Mobility AG [11]www.pierermobility.com zu finden.
VII. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND DER STIMMRECHTE ZUM ZEITPUNKT DER
EINBERUFUNG
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital
der Gesellschaft in Höhe von EUR 33.796.535,00 in 33.796.535 auf Inhaber
lautende nennbetragslose Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Es besteht nur eine Aktiengattung.
Wels, im Jänner 2025, Der Vorstand
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04.01.2025 CET/CEST
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: PIERER Mobility AG
Edisonstrasse 1
4600 Wels
Österreich
Telefon: +43 (0) 7242 69 402
E-Mail: ir@pierermobility.com
Internet: www.pierermobility.com
ISIN: AT0000KTMI02
WKN: A2JKHY
Börsen: SIX, Wiener Börse
Valorennummer (Schweiz): 41860974 Wertpapierkürzel: PKTM Bloomberg: PKTM
SW; PKTM AV Reuters: PKTM.S; PKTM.VI
Ende der Mitteilung EQS News-Service
2061457 04.01.2025 CET/CEST
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1. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=22eb2acef6b31126366f8fd4e5fa4f46&application_id=2061457&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
2. anmeldung.pierermobility@hauptversammlung.at
3. anmeldung.pierermobility@hauptversammlung.at
4. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=daa97dd107d77094ed1e62c44860a309&application_id=2061457&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
5. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=daa97dd107d77094ed1e62c44860a309&application_id=2061457&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
6. knap.pierermobility@hauptversammlung.at
7. anmeldung.pierermobility@hauptversammlung.at
8. fragen.pierermobility@hauptversammlung.at
9. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=422d915a21f251c0e034cccf521409e6&application_id=2061457&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
10. privacy@pierermobility.com
11. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=22eb2acef6b31126366f8fd4e5fa4f46&application_id=2061457&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
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