EQS-HV: IMMOFINANZ AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
EQS-News: IMMOFINANZ AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
IMMOFINANZ AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
09.01.2025 / 13:49 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
News
– ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
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IMMOFINANZ AG
Einladung zur
außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 30. Jänner 2025 um 11:00 Uhr
(Ortszeit Wien) im Hotel PLAZA Premium Wien, Hertha-Firnberg-Straße 5,
1100 Wien, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der
IMMOFINANZ AG mit dem Sitz in Wien, FN 114425y, ein. Falls eine Beendigung
der Hauptversammlung am 30. Jänner 2025 bis 24:00 Uhr (Ortszeit Wien)
nicht möglich ist, wird die Hauptversammlung am folgenden Tag, den 31.
Jänner 2025, um 0:00 Uhr (Ortszeit Wien) fortgesetzt. Festgehalten wird,
dass bei der außerordentlichen Hauptversammlung ob der Kürze der
Tagesordnung ausschließlich Getränke angeboten werden, nicht jedoch auch
Speisen.
A. Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)
1. Wahlen in den Aufsichtsrat
2. Änderung der Satzung in § 1 Absatz 1 (Firma)
Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt aufgrund eines schriftlichen
Verlangens der Kernaktionärin CPI Property Group S.A. im Sinne von § 105
Abs 3 AktG.
B. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)
Insbesondere folgende Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG
spätestens ab dem 21. Tag vor der außerordentlichen Hauptversammlung,
somit spätestens ab dem 09. Jänner 2025, auf der im Firmenbuch
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft (www.immofinanz.com)
veröffentlicht:
a. Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der
IMMOFINANZ AG gemäß § 105 Abs 3 AktG der Aktionärin CPI Property Group
S.A.
b. Tagesordnung samt Beschlussvorschlägen und Begründung der Aktionärin
CPI Property Group S.A.
c. Lebensläufe und Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG der von der
Aktionärin CPI Property Group S.A. zur Wahl vorgeschlagenen
Aufsichtsratskandidaten
d. Vollmachtsformulare (Vollmachtserteilung samt Weisungen, Widerruf),
auch für den von der Gesellschaft namhaft gemachten
Stimmrechtsvertreter (Mag. Ewald Oberhammer)
e. vollständiger Text dieser Einberufung.
C. Hinweise zu den Rechten der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)
1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)
Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals halten, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen
Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Beschlussvorschlag samt
Begründung enthalten.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie
muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt
werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der
Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die
nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des
Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle
Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D.) verwiesen.
Der schriftliche Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes
muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am
19. Tag vor der außerordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am
11. Jänner 2025 (Samstag)
• per Post, Kurierdienst oder persönlich, eigenhändig unterschrieben,
während der üblichen Geschäftszeiten an ihrer Geschäftsanschrift
AT-1100 Wien, Wienerbergstraße 9, oder
• per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die Adresse:
hauptversammlung@immofinanz.com, oder
• von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG per SWIFT an die
Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 oder MT599 (unbedingt unter
Angabe der ISIN AT0000A21KS2)
zugehen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals
erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in
Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.immofinanz.com) zugänglich gemacht werden.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87
Abs 2 AktG.
Der Aufsichtsrat der IMMOFINANZ AG setzt sich derzeit aus vier von der
Hauptversammlung gewählten Mitgliedern zusammen. Hinzu kommen zwei nach
dem Arbeitsverfassungsgesetz entsandte Aufsichtsratsmitglieder
(Arbeitnehmervertreter). Es wird darauf hingewiesen, dass bei Wahlen in
den Aufsichtsrat der Gesellschaft die Quotenregelung gemäß § 86 Abs 7 AktG
zur Anwendung kommt, wenn – wie zum Beschluss vorgeschlagen – die Wahlen
zu sechs Kapitalvertretern als Aufsichtsratsmitglieder führen. In diesem
Fall ist der Mindestanteil gemäß § 86 Abs 9 AktG vom Aufsichtsrat
insgesamt zu erfüllen, sofern weder die Mehrheit der gemäß Satzung
bestellten Kapitalvertreter, noch die Mehrheit der gemäß § 110 ArbVG
entsandten Aufsichtsratsmitglieder (Arbeitnehmervertreter) spätestens
sechs Wochen vor einer Wahl oder Entsendung der Gesamterfüllung gegenüber
der Aufsichtsratsvorsitzenden widersprechen. Da kein Widerspruch erfolgt
ist, ist eine Gesamterfüllung nach § 86 Abs 7 AktG erforderlich. Wenn die
Wahlen zu sechs Kapitalvertretern führen, sind – um das
Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG zu erfüllen – mindestens zwei
Sitze im Aufsichtsrat mit Frauen und mindestens zwei Sitze im Aufsichtsrat
mit Männern zu besetzen. Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung sind zwei Frauen und zwei Männer als Kapitalvertreter in
den Aufsichtsrat gewählt. Gemäß § 110 ArbVG sind zwei männliche Mitglieder
in den Aufsichtsrat entsandt. Wenn sich die Zusammensetzung des
Aufsichtsrats bis zur Hauptversammlung ändert, wird die Gesellschaft
darüber auf der Internetseite der Gesellschaft (www.immofinanz.com)
sinngemäß nach § 106 Z 5 AktG informieren.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie
muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren
Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von
1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für
alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D.) verwiesen.
Der Vorschlag zur Beschlussfassung sowie Vorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern samt den Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG für
jede vorgeschlagene Person müssen der Gesellschaft samt obigem Nachweis
zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung,
somit spätestens am 21. Jänner 2025 (Dienstag),
• per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@immofinanz.com, oder
• per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift
AT-1100 Wien, Wienerbergstraße 9, oder
• per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 88090-8259
zugehen.
Gesetzeskonforme Vorschläge werden spätestens zwei Werktage nach Zugang
auf der Internetseite der IMMOFINANZ AG veröffentlicht (§ 110 AktG).
3. Auskunftsrecht (§ 118 AktG)
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufügen, oder
2. ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf, mögen
im Interesse der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) an die
Gesellschaft übermittelt werden.
Die Fragen können an die Gesellschaft
• per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@immofinanz.com, oder
• per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihre Geschäftsanschrift
AT-1100 Wien, Wienerbergstraße 9, oder
• per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 88090-8259
übermittelt werden.
4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung (§ 119 AktG)
Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz –
berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge
vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG der/die Vorsitzende die
Reihenfolge der Abstimmung.
Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch
zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß §
110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat können nur von
Aktionären, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 21.
Jänner 2025 (Dienstag) in der oben angeführten Weise (Punkt C.2.) der
Gesellschaft zugehen. Einem allfälligen Wahlvorschlag ist die Erklärung
gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person anzuschließen.
Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berücksichtigt werden.
D. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG):
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen
sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor
dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 20. Jänner
2025 (Montag), 24:00 Uhr (Ortszeit Wien).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des
Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein.
Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
• Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code
• Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, die
Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche
Wertpapierkennnummer
• Depotnummer bzw eine sonstige Bezeichnung
• Die Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotstand am 20. Jänner
2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Wien) bezieht.
Die Depotbestätigung kann in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt
werden.
Die Depotbestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spätestens am 27. Jänner 2025, um 24:00 Uhr
(Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege einlangen:
• als Papierdokument mit firmenmäßiger Zeichnung seitens des
ausstellenden Kreditinstituts per Post oder Kurierdienst an die
Anschrift HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, AT-8242 St.
Lorenzen am Wechsel;
• per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 8900-50050;
• per E-Mail an die Adresse: anmeldung.immofinanz@hauptversammlung.at
(Depotbestätigung im pdf-Format dem E-Mail angefügt);
• per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 oder MT599
(unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000A21KS2).
Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit
gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.
E. Zutritt zur Hauptversammlung
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung. Die Aktionäre bzw ihre Vertreter werden gebeten, zur
Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen
Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10:00 Uhr (Ortszeit Wien).
F. Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG)
Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder
juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im
Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte
wie der Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter
namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er
zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf
die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des
Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der
Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten
erteilt hat.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Vollmachten
sowie deren Widerruf haben in Textform (schriftlich, Unterschrift ist
nicht erforderlich) zu erfolgen.
Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit
diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das
Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür
zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss
in diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden.
Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf
wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist. Erklärungen
über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können ausschließlich
auf einem der folgenden Wege übermittelt werden:
• per Post oder Kurierdienst an die Anschrift HV-Veranstaltungsservice
GmbH, Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel;
• per Telefax an +43 (0) 1 8900-50050;
• per E-Mail an die Adresse: anmeldung.immofinanz@hauptversammlung.at
(im pdf-Format dem E-Mail angefügt);
• durch persönliche Vorlage am Eingang zur Hauptversammlung;
• von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG per SWIFT an die
Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 oder MT599 (unbedingt unter
Angabe der ISIN AT0000A21KS2).
Die Vollmacht bzw ein Widerruf der Vollmacht muss bis 16:00 Uhr (Ortszeit
Wien) des Vortages der Hauptversammlung (sohin dem 29. Jänner 2025)
zugegangen sein. Danach ist die Vollmacht bzw ein Widerruf persönlich am
Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung
vorzulegen.
Den Aktionären steht auch Herr Mag. Ewald Oberhammer, Rechtsanwalt, als
Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung
zur Verfügung.
Die Erklärung über die Erteilung der Vollmacht an Herrn Mag. Ewald
Oberhammer ist ausschließlich auf einem der oben angeführten Wege zu
übermitteln. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten
Kontaktaufnahme mit Herrn Mag. Ewald Oberhammer unter der
E-Mail Adresse [1]oberhammer.immofinanz@hauptversammlung.at.
Als unabhängiger Stimmrechtsvertreter wird Herr Mag. Ewald Oberhammer das
Stimmrecht in der Hauptversammlung ausschließlich auf Grundlage und
innerhalb der Grenzen der vom jeweiligen Aktionär erteilten Weisungen zu
den einzelnen Tagesordnungspunkten ausüben.
Die Gesellschaft hat für die Erteilung der Vollmacht Formulare auf ihrer
Website (www.immofinanz.com) zur Verfügung gestellt. Um die Administration
der Vollmachten zu erleichtern, ist empfohlen, die auf der Website zur
Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.
G. Datenschutzinformation
Bei der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung verarbeitet die
Gesellschaft personenbezogene Daten der Aktionäre sowie deren
Bevollmächtigten (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, das sind Name,
Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien
des Aktionärs sowie gegebenenfalls Bezeichnung der Gattung oder ISIN/WKN,
Nummer der Stimmkarte sowie Name und Geburtsdatum eines allenfalls vom
Aktionär benannten Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden
Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im
Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Stellen Aktionäre und/oder
deren Bevollmächtigte die Daten nicht oder nicht im erforderlichen Umfang
zur Verfügung, so ist die Teilnahme an der Hauptversammlung nicht möglich.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt für die Zwecke der
Überprüfung der Teilnahmeberechtigung der Aktionäre und/oder deren
Bevollmächtigten und Ausübung der Aktionärsrechte sowie der Abwicklung der
Hauptversammlung der Gesellschaft einschließlich der Erstellung der
Anmelde- und Teilnehmerverzeichnisse und des Hauptversammlungsprotokolls
und ist für diese Zwecke zwingend erforderlich. Datenschutzrechtliche
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der
Aktionäre und/oder deren Bevollmächtigten sind die Bestimmungen des
Aktiengesetzes, insbesondere die §§ 111 – 114, 117 und 120 AktG, welche
rechtliche Verpflichtungen der Gesellschaft im Sinne des Art 6 Abs 1 lit c
DSGVO darstellen. Für die Verarbeitung ist IMMOFINANZ AG Verantwortliche
gemäß Art 4 Z 7 DSGVO.
Die IMMOFINANZ AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der
Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen (insbesondere Notare,
Rechtsanwälte, Banken und IT- sowie Back-Office-Dienstleister).
Dienstleister und Auftragsverarbeiter der IMMOFINANZ AG erhalten von
IMMOFINANZ AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung
der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten diese
Daten ausschließlich nach Weisung der IMMOFINANZ AG. Soweit rechtlich
notwendig, hat IMMOFINANZ AG mit Dienstleistungsunternehmen eine
datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.
Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden
Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem
gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene
Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die
darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort,
Beteiligungsverhältnis) einsehen. In Erfüllung der gesetzlichen
Verpflichtung übermittelt IMMOFINANZ AG zudem personenbezogene Daten von
Aktionären und deren Bevollmächtigten an öffentliche Stellen: Die
personenbezogenen Daten des Aktionärs, welche in die Teilnehmerliste gemäß
§ 117 AktG aufgenommen werden müssen, werden gemäß § 120 Abs 4 AktG an das
zuständige Firmenbuchgericht übermittelt. Das Teilnehmerverzeichnis wird
dem Protokoll der Hauptversammlung angeschlossen, das im Firmenbuch in die
öffentlich einsehbare Urkundensammlung aufzunehmen ist. Anlassfallbezogen
können Daten auch an die Wiener Börse, die Warschauer Börse, die
Finanzmarktaufsicht oder die Österreichische Kontrollbank übermittelt
werden. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten nicht an Dritte
weitergegeben.
Die Speicherung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und/oder deren
Bevollmächtigten erfolgt bis zum Ablauf der siebenjährigen gesetzlichen
Aufbewahrungspflichten. Darüber hinaus können die personenbezogenen Daten
für maximal weitere drei Jahre gespeichert werden, sofern sie für ein
anhängiges gerichtliches oder behördliches Verfahren, in dem IMMOFINANZ AG
Parteistellung hat, von Bedeutung sind (§ 212 UGB). Danach werden die
Daten der Teilnehmer gelöscht.
Unter den geltenden gesetzlichen Voraussetzungen hat jeder Aktionär
und/oder Bevollmächtigte ein jederzeitiges Recht auf Auskunft,
Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der ihn
betreffenden personenbezogenen Daten, das Recht auf Widerspruch gegen die
Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.
Diese Rechte können die Aktionäre und/oder Bevollmächtigten gegenüber
IMMOFINANZ AG unentgeltlich geltend machen über das unter
[2] www.immofinanz.com/de/dsgvo abrufbare Webformular oder schriftlich an:
IMMOFINANZ AG
z.H. Datenschutzkoordinator
Wienerbergstraße 9
1100 Wien
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der österreichischen
Datenschutzbehörde ([3] www.dsb.gv.at) nach Art 77 DSGVO zu.
H. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte (§ 106 Z 9 AktG)
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft
138.669.711 Stück Inhaberaktien ausgegeben, wobei jede Aktie eine Stimme
gewährt. IMMOFINANZ AG hält 695.585 Stück eigene Aktien der Gesellschaft.
Die Stimmrechte aus diesen Aktien können nicht ausgeübt werden (§ 65 Abs 5
AktG). Es können sohin derzeit 137.974.126 Stimmrechte ausgeübt werden.
Wenn sich die Anzahl der ausübbaren Stimmrechte bis zum Zeitpunkt der
Hauptversammlung ändert, wird die Gesellschaft darüber gemäß § 120 Abs 2 Z
1 BörseG informieren.
Wien, 09. Jänner 2025
Der Vorstand der IMMOFINANZ AG
International Securities Identification Number (ISIN)
AT0000A21KS2
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09.01.2025 CET/CEST
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: IMMOFINANZ AG
Wienerbergstraße 9
1100 Wien
Österreich
Telefon: +43 (0) 1 88090 – 2291
Fax: +43 1 88090 – 8291
E-Mail: investor@immofinanz.com
Internet: http://www.immofinanz.com
ISIN: AT0000A21KS2
WKN: A2JN9W
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Frankfurt, München, Stuttgart,
Tradegate Exchange; Warschau, Wiener Börse (Amtlicher Handel)
Ende der Mitteilung EQS News-Service
2064711 09.01.2025 CET/CEST
References
Visible links
1. oberhammer.immofinanz@hauptversammlung.at
2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=68c02b3e2d5b3ff95b8cf127aff26c00&application_id=2064711&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
3. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=32c0682bf704e3e86d9b50bfce38fd62&application_id=2064711&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
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