Mutterschutz für Tierärzt*innen ohne Existenzkrise für Arbeitgeber*innen
Forderung nach Reform des Mutterschutzgesetzes an die kommende Bundesregierung
Anlässlich der aktuellen Regierungsbildung fordert die Tierärztekammer eine Reform des Mutterschutzgesetzes. Aktuelle gesetzliche Regelungen stellen Arbeitgeber*innen in der Tiermedizin vor große Herausforderungen: Schwangere Tierärztinnen müssen häufig von ihrer aktuellen Tätigkeit freigestellt werden, da alternative Beschäftigungsmöglichkeiten in den meist klein strukturierten Tierarztpraxen nicht möglich sind. „Dies führt zu einer massiven finanziellen Belastung der Arbeitgeber*innen. Ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Schwangerschaft sind diese zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. In kleinen Unternehmensstrukturen ist diese Situation oftmals existenzbedrohend. Wir fordern daher eine staatliche Übernahme der Entgeltfortzahlung durch eine Änderung des Mutterschutzgesetzes“, betont Tierärztekammer-Präsident Mag. Kurt Frühwirth.
Mag. Silvia Stefan-Gromen, Österreichische Tierärztekammer,
Abteilungsleiterin Medien & Kommunikation, Tel. 01/ 512 17 66 DW 41
Email: silvia.gromen@tieraerztekammer.at
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