1.307.510 Niederösterreicherinnen und Niederösterreich sind bei Gemeinderatswahl am 26. Jänner wahlberechtigt

Präsident Wilfing: Drei wesentliche Neuerungen bei Gemeinderatswahl

Informationen rund um die Gemeinderatswahlen gab am heutigen Montagvormittag Landtagspräsident Karl Wilfing in seiner Funktion als Vorsitzender der Landes-Hauptwahlbehörde. Am 26. Jänner 2025 wird demnach in 568 Gemeinden der Gemeinderat neu gewählt. Mit Ausnahme der Statutarstädte St. Pölten, Krems und Waidhofen/Ybbs sowie der Gemeinden Pernersdorf und Vösendorf wird also im ganzen Bundesland gewählt. Die drei wesentlichen Neuerungen bei dieser Wahl betreffen Zweitwohnsitzer, die nicht mehr wahlberechtigt sind, zudem gibt es nur mehr Amtliche Stimmzettel und es können bis zu fünf Vorzugsstimmen vergeben werden.

„Am 26. Jänner stehen 1.307.510 Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher in den jeweiligen Wahllisten und sind somit wahlberechtigt. Das sind um 165.522 Personen weniger als vor fünf Jahren, weil bei der Wahlrechtsreform 2022 das Wahlrecht für Zweitwohnsitzer in Niederösterreich abgeschafft worden ist“, informierte Wilfing. Trotzdem werden in den 568 Gemeinden um 144 Mandate mehr vergeben als bisher. „Das hängt mit der jeweiligen Bevölkerungszahl zusammen“, unterstrich er und führte aus, dass in diesen 568 Gemeinden sich insgesamt 1.938 Parteien bzw. Listen zur Wahl stellen.

Bei der Gemeinderatswahl gelte der Grundsatz „Name vor Partei“, das bedeute, wenn auf einem Stimmzettel eine Partei bezeichnet wird und eine Vorzugsstimme einer anderen Partei vergeben wird, gelte die Vorzugsstimme für die Partei. Neu sei laut Wilfing zudem, dass man bis zu fünf Vorzugsstimmen vergeben könne. „Die sind natürlich nur dann gültig, wenn sie auf Kandidaten einer Liste vergeben werden“, ergänzte er.

Eine weitere wesentliche Neuerung sei, dass es nur mehr Amtliche Stimmzettel gibt. Der Präsident verwies zudem auf die Möglichkeit der Briefwahl. Man könne die Wahlkarte bis 22. Jänner schriftlich oder bis 24. Jänner, 12 Uhr persönlich am jeweiligen Gemeindeamt beantragen. Wahlschluss ist jedenfalls am 26. Jänner um 17 Uhr. Mit ersten Wahlergebnissen ist am Wahltag ab 13 Uhr zu rechnen.

Laut Wilfing stellen sich am Wahltag rund 35.000 Menschen „in den Dienst der Demokratie“ und begleiten die Wahl als Beisitzer. Diesen Menschen sprach er ebenso seinen Dank aus wie der Abteilung Gemeinden beim Amt der NÖ Landesregierung.

Weitere Informationen: NÖ Landtagsdirektion, Pressesprecher Christoph Fuchs, Telefon 02742/9005/12322

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
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