EU-Defizitverfahren – SPÖ-Krainer: Verfassung verpflichtet Finanzminister zu sofortiger Information des Parlaments

SPÖ-Budgetsprecher Jan Krainer erinnert den auf die Verfassung vereidigten Finanzminister Gunter Mayr (ÖVP) an eine wesentliche Bestimmung dieser Bundesverfassung. Im Artikel 23e B-VG heißt es: „Der zuständige Bundesminister hat den Nationalrat und den Bundesrat unverzüglich über alle Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union zu unterrichten und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.“ ****

Das heißt, Mayr muss seine Vorhaben, die er heute dem EU-Kommissar Dombrovskis in Bezug auf das EU-Defizitverfahren mitteilen will, unverzüglich – das heißt im konkreten Fall: heute – dem österreichischen Nationalrat vorlegen, damit das Parlament darüber beraten kann und gegebenenfalls dem Finanzminister eine bindende Stellungnahme mit auf den Weg geben kann.

Der SPÖ-Budgetsprecher hat schon gestern betont, dass Mayr die Pflicht hat, das Parlament unverzüglich über seine Vorhaben in Bezug auf das EU-Defizitverfahren zu informieren. Bis dato hat es freilich keinerlei Reaktion, geschweige denn eine Information von Finanzminister Mayr gegeben.

Krainer: „Die Pläne, die Mayr der EU-Kommission im Zusammenhang mit dem Defizitverfahren mitteilt, sind zweifellos ‚Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union‘. Der ÖVP-Finanzminister kann es sich nicht aussuchen, ob er die Regeln der Bundesverfassung befolgt. Er muss sich daran halten und unverzüglich das Parlament informieren.“ (Schluss) wf/lw

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