2024 vertrat der ISA mehr als 1.300 Beschäftigte in Kärnten und machte über 10 Millionen Euro geltend
Unmittelbar nach einer Insolvenzeröffnung tritt bereits der „Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer:innen (ISA)“ auf den Plan.
Schlittert ein Betrieb in die Insolvenz, übernehmen Expert:innen des „Insolvenzschutzverbandes für Arbeitnehmer:innen (ISA)“, ein Verein der Arbeiterkammer und Gewerkschaft, die Beratung der betroffenen Beschäftigten. „Unmittelbar nach Insolvenzeröffnungen organisieren wir die ersten Informationsveranstaltungen vor Ort im Betrieb“, erklärt Herbert Diamant, Leiter des Insolvenzreferats in der AK Kärnten, und führt aus: „Wir informieren die Beschäftigten über Rechte und Pflichten, berechnen Forderungen wie etwa offene Entgelte, Überstunden, Weihnachts- und Urlaubsgelder sowie Ansprüche auf Abfertigung Alt, melden diese im Insolvenzverfahren bei Gericht an und stellen den Antrag auf Insolvenz-Entgelt bei der IEF-Service GmbH.“ In den vergangenen zehn Jahren hat der ISA 72 Millionen Euro an offenen Forderungen geltend gemacht. Im Streitfall gewährt die Arbeiterkammer Kärnten auch kostenlosen Rechtsschutz und klagt sowohl Insolvenzverwalter als auch die IEF, um den Betroffenen zu ihrem Geld zu verhelfen.
PLUS 80 PROZENT IM VERGLEICH ZU 2023
1.326 Arbeitnehmer:innen (davon 481 Frauen und 845 Männer) wurden 2024 vom 7-köpfigen Team vertreten und damit 10.271.769 Euro an offenen Zahlungen geltend gemacht. Betroffen waren 424 Angestellte, 868 Arbeiter:innen und 34 Lehrlinge. „Verglichen mit 2019, dem Jahr vor Corona, wo wir 913 Beratungen verzeichneten, ist dies ein Anstieg von knapp 45 Prozent. Noch deutlicher fällt aber der Vergleich zu 2023 aus. In diesem Jahr hatten wir 735 Betroffene und verzeichnen somit einen Anstieg von rund 80 Prozent!“, rechnet Diamant vor. Nach Branchen unterteilt kommen die meisten Betroffenen aus dem Hotel- und Gastgewerbe, dem Handel, dem Eisen- und Metallgewerbe, der Elektroindustrie sowie der Baubranche.
Diamant berichtet aus der Praxis: „Häufig haben die Unternehmen so wenig Geld zur Verfügung, dass sie gar keine Lohnverrechnung erstellen können, was uns die Berechnung der Ansprüche dementsprechend erschwert. Teilweise sind die Beschäftigten gar nicht oder falsch bei der Sozialversicherung angemeldet. Auch falsche Einstufungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben wir bereits entdeckt.“ In einem solchen Fall enthüllten ISA-Jurist:innen, dass mehrere Beschäftigte eines Kärntner Bauunternehmens teilweise jahrelang in zu niedrigen Einkommensstufen eingereiht waren. Für einen Betroffenen konnte die AK eine Rückforderung von knapp 93.000 Euro erreichen. „Die Summe setzte sich zusammen aus der Entgeltdifferenz, offenen Entgelten, Beendigungsansprüchen und Zinsen.“
DIE GRÖSSTEN INSOLVENZEN
Zu den größten Insolvenzen des abgelaufenen Jahres zählen EnerCharge aus dem Bezirk Hermagor mit 91 Mitarbeiter:innen, Vianello aus dem Bezirk Klagenfurt-Land mit 65 Beschäftigten und Almdorf Seinerzeit (Bezirk Feldkirchen) mit 37 Arbeitnehmer:innen. „Aktuell hinzu kam Ende Dezember die Firma Holzbau Salbrechter mit 91 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die wir allerdings in unserer Statistik nicht einberechnet haben, da wir die Forderungen erst heuer einbringen konnten“, so Diamant.
INSOLVENZ-SOFORTHILFE DER AK
„Weil es bis zu sechs Monate dauern kann, bis der Insolvenz-Entgelt-Fonds die Beiträge an die Betroffenen genehmigt und auszahlt, haben wir die AK-Insolvenz-Soforthilfe ins Leben gerufen, um die finanzielle Notlage der Menschen zu lindern“, berichtet Goach und nennt konkrete Zahlen: „2024 haben wir auf diesem Weg 232 Kärntnerinnen und Kärntnern mit 522.990 Euro geholfen. Geld, das dringend für Mieten, Lebensmittel, Energie und andere laufende Lebenserhaltungskosten benötigt wurde. Mit diesem Instrument helfen wir rasch und unbürokratisch, das Geld ist in den meisten Fällen drei Tage nach Antragstellung überwiesen.“ Seit der Einführung im Jahr 2017 hat die Insolvenz-Soforthilfe der AK mehr als 2,6 Millionen Euro an 1.376 Betroffene ausbezahlt. Es handelt sich dabei um ein zinsenloses Darlehen in der Höhe von max. 3.000 Euro, das die AK Kärnten in Zusammenarbeit mit dem Land Kärnten gewährt.
INSOLVENZEN TREFFEN BESCHÄFTIGTE DOPPELT
Mirela Nowak-Karijasevic
Arbeiterkammer Kärnten
Öffentlichkeitsarbeit
Bahnhofplatz 3
9021 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: 050 477-2409
E-Mail: m.nowak@akktn.at
Website: https://kaernten.arbeiterkammer.at
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