„Bürgeranwalt“: Aufregung um Wertstoffsortieranlage – welche Rechte auf Information haben Anrainer?

Am 25. Jänner um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON

Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 25. Jänner 2025, um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON folgende Beiträge:

Zu viel Licht? Wie viel nächtliche Straßenbeleuchtung muss am Land geduldet werden?

Herr P. hat sich im Burgenland einen alten Bauernhof gekauft und mit viel Engagement saniert, um seine Pferde unterstellen zu können. Jetzt sieht er seine Idylle in Gefahr: Durch die Errichtung einer neuen Straßenbeleuchtung werde nicht nur die Straße, sondern auch sein Grundstück in der Nacht übermäßig hell beleuchtet. Er hat Volksanwältin Gaby Schwarz mit seiner Beschwerde befasst.

Umstrittener Vertrag: Kommt eine Gemeinde ihrer Zahlungsverpflichtung nach?

Die Gemeinde Pressbaum hat am Grund der Familie B. neue Wasser- und Kanalleitungen verlegen lassen und sich verpflichtet, jährlich knapp 7.000 Euro inklusive Indexanpassung für diese Dienstbarkeit zu zahlen. Herr B. behauptet nun, dass die Gemeinde säumig sei. Ist man nach einer Diskussion im „Bürgeranwalt“-Studio zu einer einvernehmlichen Lösung gekommen?

Aufregung um Wertstoffsortieranlage: Welche Rechte auf Information haben Anrainer?

In Sollenau in Niederösterreich wird eine Anlage errichtet, in der künftig pro Jahr mehr als 110.000 Tonnen Müll aus den „Gelben Säcken“ sortiert werden soll. Nur 300 Meter Luftlinie entfernt stehen Wohnhäuser der Nachbargemeinde Blumau-Neurißhof. Die Bewohnerinnen und Bewohner befürchten mehr Verkehr, Lärm, Feinstaub und Gestank. Im Juni 2023 stellten sich die Betreiber der Abfall-Sortier-Anlage in einer Studio-Diskussion der Kritik und sicherten Transparenz zu. Mittlerweile ist der Bau in Fertigstellung. Haben sich die Sorgen der Anrainer:innen inzwischen gelegt?

Eine Insolvenz mit Bauernopfer

Der Landwirt B. hatte einen neuen Mähdrescher im Wert von rund 175.000 Euro gekauft, der nach kurzer Zeit gravierende Mängel aufwies. Gegen einen kleinen Aufpreis sollte er von der Landmaschinenfirma, bei der er ihn gekauft hatte, einen neuen erhalten. Als der Verkäufer ihn dann fragte, ob er ihm den alten Mähdrescher zu Ausstellungszwecken überlassen könne, willigte Herr B. ein. Kurz danach musste die Firma Insolvenz anmelden. Einen neuen Mähdrescher hat der Bauer nicht mehr bekommen und der alte blieb verschwunden. Spricht ein Gericht Herrn B. Schadenersatz zu?

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