Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025

Wahltag: 27. April 2025 – Stichtag: 28. Jänner 2025

Die Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025 finden am 27. April 2025 statt. Die Ausschreibung der Wahl durch den Wiener Bürgermeister Dr. Michael Ludwig wurde im Amtsblatt der Stadt Wien vom 27. Jänner 2025, Ausgabe 05A, veröffentlicht. Rund 1,4 Millionen Wiener*innen sind bei den heurigen Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen wahlberechtigt. Sie bestimmen, wie die Mandatsverteilung im Gemeinderat (100 Mandate) und in den 23 Bezirksvertretungen aussehen wird. Die Gemeinderatsmitglieder sind auch Abgeordnete des Wiener Landtages. Bei den Bezirksvertretungswahlen sind neben den österreichischen Staatsbürger*innen auch nichtösterreichische EU-Bürger*innen mit Wiener Wohnsitz wahlberechtigt.

NOVELLE DER WIENER GEMEINDEWAHLORDNUNG

In der Sitzung des Wiener Landtags am 22. Jänner 2025 wurde einstimmig eine Novelle der Wiener Gemeindewahlordnung beschlossen. Durch diese Novelle wurden für die Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen am 27. April 2025 die barrierefreie Zugänglichkeit aller Wiener Wahlstandorte sowie die bereits bei den Bundeswahlen im Jahr 2024 erprobte Auszählung eines Großteils der Briefwahlkarten durch die Sprengelwahlbehörden noch am Wahltag gesetzlich verankert. Aus verfassungsrechtlichen Gründen wurden überdies für die Wahl der Mitglieder des Gemeinderates die beiden Wahlkreise „Hernals“ und „Währing“ zu einem neuen Wahlkreis zusammengelegt, welcher den Namen „Nord-West“ trägt. Somit ist Wien für die kommende Gemeinderatswahl in 17 statt vormals in 18 Wahlkreise unterteilt. Die Wahlkreise für die Bezirksvertretungswahlen sind unverändert und decken sich mit den Wiener Bezirken. Schließlich wurden für die kandidierenden Personen analog zur Nationalratswahlordnung die Bestimmungen zum Wahlausschluss aufgrund einer strafgerichtlichen Verurteilung verschärft.

UNTERSTÜTZUNGSERKLÄRUNGEN

Mit der Ausschreibung der Wahl durch den Bürgermeister starten nun auch die Fristen für die Abgabe von Unterstützungserklärungen sowie die Einbringung von Wahlvorschlägen. Parteien, die noch nicht im Gemeinderat oder in Bezirksvertretungen vertreten sind, können ab sofort Unterstützungserklärungen für die Kandidatur bei den Wahlen am 27. April 2025 sammeln. Für die Kandidatur bei einer Bezirksvertretungswahl benötigt die wahlwerbende Partei 50 Unterschriften von wahlberechtigten Personen in diesem Bezirk, für die Kandidatur bei der Gemeinderatswahl 100 Unterstützungserklärungen von wahlberechtigten Personen pro Wahlkreis.

Unterschreiben können die wahlberechtigten Wiener*innen die Unterstützungserklärungen in jedem Magistratischen Bezirksamt oder bei der MA 62. Es können nur Parteien unterstützt werden, die im eigenen Wahlkreis bzw. Wohnbezirk der unterzeichnenden Person kandidieren wollen. Von jeder wahlberechtigten Person kann eine Unterstützungserklärung für die Gemeinderatswahl und eine Unterstützungserklärung für die Bezirksvertretungswahl abgegeben werden.

Die Unterschriftsleistung für eine Unterstützungserklärung kann ab sofort erfolgen.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter wien.gv.at/wahlen. (Schluss)

Philipp Lindner
Mediensprecher Stadtrat Jürgen Czernohorszky
Telefon: +43 1 4000 81853
E-Mail: philipp.lindner@wien.gv.at

Ulrike Kuzaj-Sefelin
Magistratsabteilung 62 – Zentrale Wiener Wählerevidenz
Telefon: +43 1 4000 89439
E-Mail: ulrike.kuzaj-sefelin@wien.gv.at
Website: wien.gv.at/wahlen

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