ÖGB-Neumayer-Stickler: Krebserregende Stoffe am Arbeitsplatz – noch immer eine oft unterschätzte Gefahr

Jährlich sterben in Österreich rund 1.800 Menschen an arbeitsbedingtem Krebs. Doch der Schutz vor krebserregenden Stoffen in der Arbeitswelt bleibt unzureichend

Krebs ist die zweithäufigste Todesursache in Europa, und arbeitsbedingte Krebserkrankungen tragen maßgeblich dazu bei. Laut einer Studie des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) sterben in der EU jedes Jahr mehr als 100.000 Menschen an den Folgen ihrer beruflichen Exposition gegenüber krebserregenden Stoffen. In Österreich sterben laut EU CAREX-Datenbank jährlich rund 1.800 Menschen an arbeitsbedingtem Krebs. Dabei wären viele dieser Erkrankungen verhinderbar. ÖGB-Gesundheitsexpertin Claudia Neumayer-Stickler erklärt, worauf es ankommt.

WELCHE GEFAHRENSTOFFE GIBT ES AM ARBEITSPLATZ?

Hauptursachen für arbeitsbedingten Krebs sind chemische Schadstoffe wie Asbest, Dieselabgase, Holzstaub oder Chrom. Obwohl Asbest in Österreich schon seit 1990 verboten ist, bleibt es bei Sanierungsarbeiten alter Gebäude immer noch ein Risiko. Auch andere Stoffe, die in Dienstleistungs- und Industrieberufen vorkommen, sind gefährlich und erfordern dringend mehr Bewusstsein und moderne Schutzmaßnahmen.

DÜRFEN ARBEITGEBER VON EINER KREBSERKRANKUNG ERFAHREN?
Grundsätzlich besteht keine Pflicht, die Krebserkrankung offenzulegen. Nur die Art der Dienstverhinderung (z. B. Krankheit, Reha) ist zu nennen. In Schlüsselpositionen kann jedoch ein offenes Gespräch sinnvoll sein, um eine Vertretung zu organisieren.

Mag. Toumaj Faragheh
ÖGB-Kommunikation
Tel.: +43 664 614 518 0
toumaj.faragheh@oegb.at
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