IV und WKÖ: Lieferkettengesetz streichen oder deutlichst entrümpeln
IV und WKÖ untermauern in gemeinsamen Brief an Kommission Notwendigkeit von Bürokratieabbau für mehr Wettbewerbsfähigkeit
Mit dem Omnibus-Gesetz will die EU-Kommission die Berichtspflichten bei verschiedensten Gesetzen, wie dem Lieferkettengesetz, der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und der EU-Taxonomie deutlich reduzieren. Für WKÖ-Generalsekretär Wolfgang Hattmannsdorfer und IV-Generalsekretär Christoph Neumayer ein „erster wichtiger Schritt, dem weitere folgen müssen“. „Den doppelten und dreifachen Berichtspflichten mit einem Bürokratie-Detox beizukommen, ist zu wenig. Es braucht inhaltliche Änderungen, die für die Unternehmen praktikabel sind. Die EU und auch Österreich müssen wieder auf einen nachhaltigen Wettbewerbspfad zurück“, sagt Neumayer. „Jede Umfrage unter unseren Mitgliedsbetrieben bestätigt aufs Neue: Die überbordende Bürokratie zählt zu den größten Hemmschuhen der Unternehmen. Daher heißt es nun dranbleiben am Entrümpeln“, ergänzt Hattmannsdorfer.
Das beinhaltet für Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung das Verwerfen des Lieferkettengesetzes oder zumindest die radikale Entrümpelung, wie es auch Stéphane Séjourné, Exekutiv-Vizepräsident der Europäischen Kommission, bereits in den Raum gestellt hat. „Wir können es uns nicht mehr leisten, die Wettbewerbsfähigkeit noch stärker zu ramponieren“, erklären Hattmannsdorfer und Neumayer anlässlich des gestrigen „Runden Tisches zum Bürokratieabbau”, zu dem der zuständige EU-Kommissar Valdis Dombrovskis geladen hat.
SUBSTANZIELLE ÄNDERUNGEN UNUMGÄNGLICH
Wirtschaftskammer Österreich und Industriellenvereinigung sprechen sich in einem gemeinsamen Brief an die EU-Kommission unter anderem dafür aus, die Sorgfaltspflichten auf direkte Lieferanten (Stufe 1) zu beschränken, mit denen Unternehmen Vertragsbeziehungen und somit unmittelbaren Einfluss haben.
Notwendig ist außerdem die Schaffung einer echten Maximalharmonisierungsklausel, um eine weitere Fragmentierung des Binnenmarkts mit 27 unterschiedlichen Regelungen zu vermeiden. Die sehr hohen Geldbußen von mindestens fünf Prozent des weltweiten Nettoumsatzes belasten Unternehmen unverhältnismäßig. „Beraten statt strafen“ muss hier die Devise sein.
„Das weitere Erodieren des industriellen Fundaments in Europa mit noch mehr Auflagen und Regulierungen kann nicht das Ziel sein. Wir begrüßen, dass EU-Kommissar Dombrovskis das direkte Gespräch mit den Betroffenen in Wirtschaft und Zivilgesellschaft sucht und bereit ist, Input aus der täglichen Praxis aufzunehmen. Ein solcher Schritt ist längst überfällig. Jetzt geht es darum, den Bürokratieabbau auch wirklich anzugehen“, so Neumayer.
Hattmannsdorfer zufolge müssen nun „praxistaugliche Lösungen entschieden umgesetzt werden“, sodass es für Unternehmen spürbare Entlastungen gibt. „Denn wenn wir uns durch unzählige Auflagen und Dokumentationspflichten selbst behindern, kann das Comeback von Leistung und Wettbewerbsfähigkeit nicht gelingen“, warnt der WKÖ-Generalsekretär.
Industriellenvereinigung
Marlena Mayer, BA
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