Nach ungerechtfertigter Entlassung: AK Kärnten erkämpft 6.900 Euro brutto für Kellnerin
AK-Präsident Günther Goach: „Die Rechte der Beschäftigten müssen respektiert werden! Wir setzen uns mit aller Kraft für sie ein!“
Die Mitarbeiterin erhielt völlig überraschend einen Anruf, sie solle am selben Tag mehrere Stunden früher als vereinbart ihren Dienst antreten. Als dies von der Dienstnehmerin berechtigt abgelehnt wurde, folgte prompt die nächste Änderung des Dienstplans für den Folgetag: Sie solle an ihrem freien Tag ebenfalls arbeiten. Die Reaktion des Arbeitgebers auf ihre erneute begründete Ablehnung war drastisch. Zunächst teilte er ihr die fristlose Entlassung per Firmen-Chat mit, drei Tage später folgte das schriftliche Auflösungsschreiben. „Eine derartige Vorgehensweise ist rechtlich nicht haltbar“, betont AK-Arbeitsrechtsexpertin Stefanie Unterpirker und führt aus: „Kurzfristige Dienstplanänderungen sind nur mit der Zustimmung der Beschäftigten zulässig. Eine Verweigerung rechtfertigt grundsätzlich keine fristlose Entlassung.“
Die AK-Arbeitsrechtsexpertin konnte den Fall erfolgreich abschließen und erkämpfte für die Kärntnerin rund 6.900 Euro brutto. Die Summe setzt sich zusammen aus Kündigungsentschädigung, Lohn- sowie weiteren Beendigungsansprüchen wie Urlaubsersatzleistung und Sonderzahlungen.
„WIR STEHEN UNSEREN MITGLIEDERN ZUR SEITE!“
AK-Präsident Günther Goach betont: „Dieser Fall zeigt einmal mehr: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind nicht schutzlos. Wir stehen unseren Mitgliedern zur Seite – kompetent und kostenlos!“
FRAGEN ZUM ARBEITS- UND SOZIALRECHT? 050 477-1004
Mirela Nowak-Karijasevic
Arbeiterkammer Kärnten
Öffentlichkeitsarbeit
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9021 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: 050 477-2409
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