„Bürgeranwalt“: Betriebsstörung bei der Bahn – welche Information sollten Fahrgäste dazu bekommen?

Am 15. Februar um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON

Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 15. Februar 2025, um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON folgende Beiträge:

Betriebsstörung bei der Bahn: Welche Information sollten Fahrgäste dazu bekommen?

Die Strecke der Badner Bahn wurde nach einem Unfall im Dezember 2024 für den regulären öffentlichen Verkehr unbenutzbar. Den Fahrgästen wurde angeblich mitgeteilt, jede Person „müsse selbst schauen, wie sie weiterkommt“. Volksanwältin Gaby Schwarz konfrontiert im Studio die Wiener Lokalbahnen mit der Kritik eines älteren Ehepaares. Was ist Fahrgästen zumutbar und was nicht? Gibt es Notfallpläne oder To-Do-Listen bei Unfällen?

Umstrittene Umwidmung: Gibt es eine Lösung nach einer Diskussion in „Bürgeranwalt“?

Herr H. war erstaunt, als er durch Zufall erfuhr, dass auf seinem Grundstück in Wilfersdorf im Weinviertel seit 2012 im Widmungsplan eine „öffentliche Verkehrsfläche“ ausgewiesen ist, die bis zu 4,5 Meter in sein Haus ragt. Ein schmaler Weg soll dadurch verbreitert werden. Volksanwältin Gaby Schwarz konnte in „Bürgeranwalt“ die Gründe für die Umwidmung nicht nachvollziehen. Nach der Sendung im Dezember 2024 gab es ein Gespräch mit dem Bürgermeister und allen involvierten Parteien. Wie wird das Problem gelöst?

Feuerwehr gegen Motorrad: Haben Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht bei Unfällen immer recht?

Bei einer Kreuzung in Wien wurde der Motorradfahrer B. von einem Einsatzfahrzeug der Wiener Berufsfeuerwehr angefahren und schwer verletzt. Herr B. hatte an der Ampel Grün, die Feuerwehr Rot. Laut Herrn B. hat sich der Lenker des Feuerwehrautos nicht vergewissert, dass er beim Weiterfahren niemanden gefährdet. Warum bekommt Herr B. keinen Schadenersatz von der Haftpflichtversicherung des Einsatzfahrzeuges?

Wolfsriss in der Steiermark: Warum wird der wahre Wert eines Zuchtpferdes nicht ersetzt?

Im Sommer 2023 hat ein Wolf eine junge Stute in der Obersteiermark in den Tod gehetzt. Das belegen Biss- und DNA-Spuren. Die steirische Wolfsverordnung sah in diesem Fall 1.375 Euro Schadenersatz für den Besitzer vor. Doch das sei nur ein Bruchteil seines Schadens, meinte der Züchter Simon Z. vor einem Jahr in „Bürgeranwalt“. Gibt es mittlerweile mehr Schadenersatz für derartige Fälle?

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