Klagen gegen TIWAG wegen Preiserhöhungen erstinstanzlich gewonnen

TIWAG-Stromkunden können auf Rückerstattungen wegen unzulässiger Preiserhöhungen hoffen

WAS IST PASSIERT?

Die TIWAG erhöhte in den Jahren 2022 und 2023 ihre Preise – ein Schritt, gegen den die Anwaltskanzlei SCHEIBER LAW rechtlich vorging.

PREISERHÖHUNGEN SIND UNZULÄSSIG

Das Bezirksgericht Innsbruck entschied in den bisherigen Gerichtsverfahren, dass die Preiserhöhungen der TIWAG in den Jahren 2022 und 2023 UNZULÄSSIG waren. Zwar sind die Urteile noch nicht rechtskräftig, sie geben jedoch bereits einen klaren Hinweis auf die unzulässige Praxis.

Besonders hervorzuheben ist die Entscheidung, dass der im Rahmen des Vergleichs zwischen AK Tirol und TIWAG vereinbarte ENTLASTUNGSBEITRAG für die Stromkunden NICHT MINDERND berücksichtigt werden darf. Das bedeutet, dass die TIWAG-Kunden die zu viel gezahlten Stromkosten vollständig zurückerhalten, ohne dass der Entlastungsbeitrag den Erstattungsbetrag reduzieren würde.

WAS KÖNNEN DIE TIWAG-KUNDEN JETZT MACHEN?

Betroffene TIWAG-Kunden können sich vertrauensvoll an die in diesen Fällen erfahrene Anwaltskanzlei SCHEIBER LAW wenden, um ihre Ansprüche rechtlich prüfen und durchsetzen zu lassen. Die Kanzlei unterstützt umfassend bei der Überprüfung der zu viel gezahlten Stromkosten und berät zu den weiteren Schritten, damit betroffene Stromkunden den korrekten Betrag zurückerhalten.

SCHEIBER Rechtsanwalt GmbH
Mag. Dr. Florian Scheiber
Telefon: +43 5255 20 344
E-Mail: recht@scheiber.law
Website: https://www.tiwag-ikb-klage.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender

Kommentare sind geschlossen, aber trackbacks und Pingbacks sind offen.