Zollamt Österreich befreite zahlreiche Hunde und Katzen aus den Fängen skrupelloser Schmuggler

Bilanz: 2024 wurden 138 Tiere gerettet – deutlicher Anstieg gegenüber den Vorjahren

110 Hunde und 28 Katzen rettete der Zoll im vergangenen Jahr vor oftmals skrupellosen Schmugglern. Der Großteil der meist sehr jungen Hundewelpen und Katzenbabys wurde bei mobilen Zollkontrollen entdeckt. Im Vergleich zu den Vorjahren stieg die Zahl der Aufgriffe an.

„Es ist erschreckend, dass Schmuggler unsägliches Tierleid in Kauf nehmen, um daraus Profit zu schlagen. Diese tragischen Fälle zeigen einmal mehr, wie wichtig die Arbeit des österreichischen Zolls auch zum Schutz der Tiere ist“, so Finanzminister GUNTER MAYR.

TRAURIGER REKORD BEI AUFGRIFFEN

In den letzten Jahren verzeichnete der Zoll einen Anstieg bei geschmuggelten Tieren. Waren es 2022 109 Katzen und Hunde, so lag diese Zahl im Jahr darauf bei 118 und erreichte nun im Vorjahr den traurigen Rekord von 138. Der Hauptanteil (124) wird klassisch auf dem Landweg mit PKWs und Transportern geschmuggelt, doch 2024 kam es auch auf dem Flughafen Wien zu 14 Aufgriffen der Zöllnerinnen und Zöllner.

In den seltensten Fällen werden die Tiere von Privatpersonen über die Grenze gebracht, meist handelt es sich um skrupellose kommerzielle Händler, die mit den oftmals unter schlimmsten Bedingungen geschmuggelten Hunden und Katzen Geld machen wollen – das gilt für 112 der aufgedeckten 138 Fälle im Vorjahr.

Der überwiegende Teil der Tiere stammt aus dem südosteuropäischen Raum. Häufig sind es Jungtiere, die geschmuggelt werden. Bei Tieren aus Drittländern muss der grenztierärztliche Dienst beigezogen werden, sonst der Amtstierarzt, wenn die erforderlichen Veterinärdokumente nicht vorliegen oder das Tier nicht mit einem Mikrochip gekennzeichnet ist. Damit soll gewährleistet werden, dass die Tiere gesund sind und erforderliche Schutzimpfungen, insbesondere gegen Tollwut, durchgeführt wurden.

Die weiteren Maßnahmen erfolgen auf Anweisung des Grenztierarztes oder des Amtstierarztes, der entweder eine Zurückweisung in den Einfuhrstaat, eine Quarantäne oder die Abnahme verfügt. In den Fällen der Abnahme werden die Tiere in eine Tierschutzeinrichtung gebracht, wo sie versorgt, untersucht und gegebenenfalls geimpft und gechipt werden. Dies ist vor allem bei sehr jungen Tieren ein Thema, die noch zu jung für Impfungen sind. Die weitere Behandlung bzw. Abgabe der Tiere erfolgt dann durch die Tierschutzeinrichtung. Im vergangenen Jahr wurde in 67 Fällen die Abnahme verfügt.

HOHE GELDSTRAFEN FÜR DIE TÄTERINNEN UND TÄTER

Handelt es sich um Schmuggel von Tieren aus einem Drittland, werden Eingangsabgaben fällig. Liegt ein Schmuggel nach dem Finanzstrafgesetz vor, wird dieser mit einem Betrag bis zum Doppelten des auf die Ware entfallenden Abgabenbetrages geahndet. Liegt darüber hinaus ein Verstoß gegen das Tierseuchenrecht oder die veterinärbehördliche Einfuhrverordnung vor, sind diese gemäß Tierseuchengesetz als Verwaltungsübertretung mit einem Strafrahmen von bis zu 4.360 Euro strafbar.

Delikte gegen das Tiertransportgesetz werden außerdem mit 400 Euro bis 5.000 Euro und im Wiederholungsfall mit bis zu 7.500 Euro geahndet. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sind von der Behörde mit einer Geldstrafe bis zu 7.500 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 15.000 Euro zu bestrafen. In Summe können also rasch sehr hohe Strafen zusammenkommen.

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