Wien-Wahl 2025 – Ab 18. Februar Einsichtnahme in das Wiener Wählerverzeichnis möglich

Bereits Anfang Februar wurden von der Abteilung Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten die Hauskundmachungen an die Post zum Aushang in den Wiener Häusern übergeben. Die Hauskundmachung informiert darüber, wie viele Wahlberechtigte in einer Wohnung im jeweiligen Haus im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wer in seinem Haus keine Kundmachung findet, kann sich an die Hotline des Postkundenservices unter der Telefonnummer 0800 010 100 oder an das zuständige Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes wenden. Die Hauskundmachung wird dann neu ausgehängt.

BERICHTIGUNGSVERFAHREN

Vom 18. BIS 27. FEBRUAR 2025 liegt das Wählerverzeichnis in den Auflegungsstellen der Magistratischen Bezirksämter zur Einsicht auf. Für jeden Bezirk gibt es eine eigene Auflegungsstelle. Sie befindet sich an der Adresse des Bezirksamtes oder in Außenstellen des Bezirksamtes.

Innerhalb dieses Zeitraums kann jede Person in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen. Wird festgestellt, dass eine Eintragung im Wählerverzeichnis nicht richtig ist oder fehlt, kann von jeder Person mit Hauptwohnsitz in Österreich unter Angabe ihres Namens und der Wohnadresse beim zuständigen Wahlreferat schriftlich oder durch persönliche Vorsprache eine Eintragung, Berichtigung oder Streichung im Wählerverzeichnis beantragt werden.

Die Auflegungsstellen der Magistratischen Bezirksämter sind während des Berichtigungsverfahrens zu folgenden Zeiten geöffnet:

* Dienstag, 18. Februar 2025, 8 bis 18 Uhr
* Mittwoch, 19. Februar 2025, 8 bis 18 Uhr
* Donnerstag, 20. Februar 2025, 8 bis 19 Uhr
* Freitag, 21. Februar 2025, 8 bis 18 Uhr
* Samstag, 22. Februar 2025, 8 bis 12 Uhr
* Montag, 24. Februar 2025, 8 bis 19 Uhr
* Dienstag, 25. Februar 2025, 8 bis 18 Uhr
* Mittwoch, 26. Februar 2025, 8 bis 18 Uhr
* Donnerstag, 27. Februar 2025, 8 bis 19 Uhr

Weitere Informationen (z. B. über die Adressen der Wahlreferate und Auflegungsstellen) erhalten Sie beim Stadtservice unter der Telefonnummer 01/4000-4001 bzw. im Internet unter WWW.WIEN.GV.AT/WAHLEN.

Ulrike Kuzaj-Sefelin
Magistratsabteilung 62 – Zentrale Wiener Wählerevidenz
Telefon: +43 1 4000 89439
E-Mail: ulrike.kuzaj-sefelin@wien.gv.at
Website: https://wien.gv.at/wahlen

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