Tag der Kriminalitätsopfer 2025
Keine Straftat ohne Schaden
SYMPOSIUM / Aus Anlass des europäischen Tags der Kriminalitätsopfer luden der WEISSE RING und das Bundesministerium für Inneres am 18. Februar wieder gemeinsam zu einem Symposium ein. Die Veranstaltung befasste sich mit dem Thema „Schadenersatz für Kriminalitätsopfer – eine Selbstverständlichkeit oder ein unerreichbares Ziel?“ Sie wurde live gestreamt, die Aufzeichnung steht online zur Verfügung.
SCHWEIGEMINUTE FÜR OPFER DES TERRORANSCHLAGS IN VILLACH
Das Symposium begann mit einer Schweigeminute für die Opfer des Terroranschlags in Villach am 15. Februar.
Das Symposium begann mit einer Schweigeminute für die Opfer des Terroranschlags in Villach am 15. Februar. Innenminister Gerhard KARNER und Justizministerin Alma ZADIĆ drückten Betroffenheit und Anteilnahme aus. Karner bedankte sich auch ausdrücklich bei allen Helfer:innen, der Polizei, der Cobra, den Rettungskräften und Mitarbeiter:innen der Krisenintervention. ZADIĆ betonte:“Opfer brauchen verlässliche Anlaufstellen, die sie begleiten und ihnen zu ihrem Recht verhelfen. Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Opferhilfe, der Opferschutzeinrichtungen sowie des WEISSEN RINGS und allen Beratungsstellen für Gewaltbetroffene in Österreich.“ Sektionschef Martin ZACH, Sozialministerium, ging auf das Verbrechensopfergesetz als eine Form der Entschädigung ein, die für Opfer auch eine Anerkennung ihres Leids bedeutet.
KEINE STRAFTAT OHNE SCHADEN
Angelika SCHÄFFER-FISCHILL, Mitglied Präsidium WEISSER RING, wies in ihrer Eröffnungsrede darauf hin, dass Zahlungen für Verbrechensopfer vielfach eine wichtige Unterstützung im Sinne der offiziellen Anerkennung des erlittenen Schadens sind. Die Polizistin und Notfallpsychologin skizzierte auch die Rolle der Polizei beim Thema Schadenersatz als erster Ansprechpartner vor Ort, bei der Anzeige und bei der Information zu Opferhilfe- und Unterstützungseinrichtungen.
KONKRETE FORDERUNGEN
Schäffer-Fischill formulierte außerdem im Namen des WEISSEN RINGS zwei Forderungen:
* GLEICHSTELLUNG DER OPFER SITUATIVER GEWALT mit denen von Gewalt im privaten Nahbereich hinsichtlich des Zugangs zum Recht: Den im Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024 geschaffenen rechtlichen Grundlagen soll als nächsten Schritt eine gründliche Schulung der Polizist:innen folgen.
* ENTWICKLUNGSBEDARF IM VERBRECHENSOPFERGESETZ (VOG): ein wesentlicher Punkt ist die Valorisierung der dort vorgesehenen Pauschalbeträge, die seit 2013 unverändert sind.
PRIVATBETEILIGUNG IM STRAFVERFAHREN GREIFT BEI DEN MEISTEN OPFERN NICHT
In der Fachveranstaltung beleuchtete Lyane SAUTNER, Professorin JKU Linz und Mitglied Präsidium WEISSER RING, die verschiedenen Möglichkeiten des Schadenersatzes im österreichischen Rechtssystem. Über 70% der Opfer erleiden materielle oder finanzielle Schäden. Sie verwies auf die Privatbeteiligung, die bereits im Strafverfahren ermöglicht, Ersatz für den erlittenen Schaden zu beantragen, aber bei der Mehrheit der Opfer nicht greift. Weniger als 10 % der Opfer von Gewaltdelikten erhalten Ersatz von Täter:innen.
Susanne KAMMERHOFER, Teamkoordinatorin Fachbereich Opferhilfe beim WEISSEN RING, konzentrierte sich auf Erfahrungsberichte aus der Praxis der Opferarbeit. Ihr Fazit: Für Opfer sind Gerechtigkeit, Schutz und „abschließen können“ vorrangig. Es gibt gute Instrumente im Österreichischen Recht, die Opfern helfen, ihre Ansprüche durchzusetzen, aber auch für Opfer sehr frustrierende Lücken. Ohne anwaltliche Beratung ist Schadenersatz in vielen Fällen kaum durchschaubar oder durchsetzbar.
Karin PORTMANN, Direktion der Justiz und des Innern, Kantonale Opferhilfestelle Kanton Zürich, berichtete über die Grundlagen und Leistungen der Opferhilfe in der Schweiz.
PANELDISKUSSION
Mit Caroline KERSCHBAUMER, Leiterin Fachbereich Opferrechte WEISSER RING, diskutierten
* Heidrun REITER, Sozialministeriumservice
* Natascha SMERTNIG, Geschäftsführerin WEISSER RING
* Franz GALLA, Rechtsanwalt
* Erika M. WAGNER, Institut für Umweltrecht JKU Linz
Franz Galla fasste seine Erfahrungen als juristischer Prozessbegleiter zusammen: „Das Ziel Schadenersatz für Kriminalitätsopfer ist zwar nicht unerreichbar, aber der Weg kann durchaus steinig sein.“ Die Teilnehmer:innen waren sich über die positive Möglichkeit, die das VOG darstellt, einig. Natascha Smertnig merkte allerdings auch an, dass das VOG z.B. den Tatbestand Terror nicht kennt.
In der Diskussion wurde Handlungsbedarf zu folgenden Themen festgestellt:
* Reform des Schadenersatzes im Zivilrecht, vor allem was Schock- und Trauerschäden betrifft
* mehr Aufklärungsarbeit zu Opferrechten
* bessere juristische Ausbildung zum VOG
* größere Offenheit von Strafgerichten, was psychische Schäden betrifft
WEISSER RING
Mag. Brigitta Pongratz
Telefon: 0699 134 34017
E-Mail: b.pongratz@weisser-ring.at
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