46 rechtswidrige Vertragsklauseln: AK Oberösterreich ging erfolgreich gegen die HAKA Küche GmbH vor
DIE AK OBERÖSTERREICH FAND IN DEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER HAKA KÜCHE GMBH 46 RECHTSWIDRIGE VERTRAGSKLAUSELN. SIE VERANLASSTE EINE UNTERLASSUNGSKLAGE GEGEN DAS UNTERNEHMEN – MIT DEM ZIEL, DASS UNFAIRE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, DIE ZUM AUSSCHLUSS DES ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTS BEI MÄNGELN FÜHREN, AUS DEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ENTFERNT WERDEN. MIT ERFOLG: SCHON IN DER ERSTEN GERICHTSVERHANDLUNG VERZICHTETE DAS UNTERNEHMEN AUF DIE WEITERE VERWENDUNG ALLER 46 UNZULÄSSIGEN KLAUSELN.
Liefert ein Unternehmen mangelhaft, haben Konsument:innen das Recht, die Zahlung bis zur Behebung der Mängel zurückzuhalten. Die HAKA Küche GmbH umging dieses Recht mit der vertraglichen Verpflichtung zur Zahlung des gesamten Preises eine Woche vor Lieferung. So wurde den Kund:innen das einzige Druckmittel für eine rasche Mangelbehebung genommen.
EINSCHRÄNKUNG DER GEWÄHRLEISTUNGSRECHTE
Arbeiterkammer Oberösterreich
Mag. Dominik Bittendorfer
Telefon: 050/6906-2191
E-Mail: dominik.bittendorfer@akooe.at
Website: https://ooe.arbeiterkammer.at/impressum
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