VGT-Kundgebungen vor ÖVP, SPÖ und NEOS Zentralen: Schweine nicht vergessen!

Die Zeit drängt, bis Ende Mai muss die neue Regelung zum Schweine-Vollspaltenboden unter Dach und Fach sein – VGT erinnert zukünftige Regierungsparteien an ihre Verantwortung

Der Verfassungsgerichtshof hat im letzten Jahr eine Frist bis 1. Juni 2025 gesetzt. Bis dahin müssen die Regelungen zum Vollspaltenboden für Schweine im Sinne des Tierschutzes korrigiert sein, sonst sind sie einfach aufgehoben und alle Schweinefabriken mit Vollspaltenboden sind illegal. Die Schweineindustrie und die ÖVP (und die FPÖ) wollen den Vollspaltenboden allerdings nur durch einen „strukturierten Vollspaltenboden“ ersetzen und dafür sogar gestaffelte Übergangsfristen bis 2040 einführen. Die Schweine brauchen aber eine verpflichtende Stroheinstreu und diese, wie der VfGH in seinem Erkenntnis festgestellt hat, nicht erst im Jahre Schnee. Die Zukunft der Schweine entscheidet sich also jetzt in den Regierungsverhandlungen. Doch gilt der Tierschutz leider – entgegen dem Willen der Mehrheit im Land – nicht als ein Thema, das wichtig genug ist, um Chefsache zu sein. So ist zu befürchten, dass man seitens der SPÖ und der NEOS der ÖVP freie Hand lässt.

Um alle 3 Parteien, die derzeit das Regierungsprogramm erarbeiten, an ihre Verantwortung nicht nur den Schweinen, sondern allen tierschutzaffinen Menschen im Land gegenüber zu erinnern, hat der VGT heute die Zentralen von ÖVP, SPÖ und NEOS in Wien besucht. „Nicht vergessen, Schweine brauchen Stroh“, stand auf einem Transparent, das von Tierschützer:innen im Schweinekostüm gehalten wurde. Sowohl die SPÖ als auch die NEOS haben vor der Wahl zugesagt, sich für eine verpflichtende Stroheinstreu bei Schweinen einzusetzen. Ihr Wort zu halten, wurde auch mit entsprechenden Plakaten auf den Kundgebungen eingemahnt.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: “Die verschiedenen gescheiterten Koalitionsverhandlungen haben nun eine Situation geschaffen, bei der es wirklich brenzlig wird. Viel Zeit ist nicht mehr, den Schweinen nach einer entsprechenden Übergangsfrist Stroh zu garantieren. Doch die Eile darf nicht dazu führen, dass keine nachhaltige Lösung gefunden wird. Ohne verpflichtende Stroheinstreu kann nicht von einem Ende des Vollspaltenbodens gesprochen werden. In diesem Zusammenhang erinnere ich die zukünftige Regierung an die Zusage des Burgenländischen Landeshauptmanns Doskozil, im Bedarfsfall auch den strukturierten Vollspaltenboden vom VfGH überprüfen zu lassen. Er ist nämlich unter Garantie nicht mit den Grundsätzen des Tierschutzrechts und der Verfassungsbestimmung Tierschutz vereinbar. Statt wieder durch ein Höchstgericht getrieben zu werden, könnte die Regierung doch von sich aus eine Lösung finden, die den Bedürfnissen der Schweine entspricht. Das wäre für alle Beteiligten das Beste.”

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

VGT – VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN
DDr. Martin Balluch
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E-Mail: medien@vgt.at

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