Das Regierungsprogramm 2025: gute Ansätze, jetzt geht es um die Umsetzung

ÖGKJP begrüßt Ansätze zur mentalen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im vorliegenden Regierungsprogramm

Die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (ÖGKJP) hat sich mit dem nun vorliegenden Regierungsprogramm auseinandergesetzt und sieht in einigen Bereichen betreffend der mentalen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zukunftsweisende und begrüßenswerte Ansätze. So wird das Thema der Kinderrechte und des Kinderschutzes an mehreren Punkten dezidiert behandelt. Ebenso sollen Reformschritte in vielen Bereichen gesetzt werden, die mittelbar oder unmittelbar mit dem psychisch gesunden Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu tun haben, etwa in den Bereichen Elementarpädagogik, Bildung, Kinderarmut und Kinder- und Jugendhilfe. Besonderes Augenmerk wird auf eine bessere Bekämpfung des Kindesmissbrauchs mit Maßnahmen auf verschiedene Ebenen gelegt, die gemeinsam mit Kinderschutzorganisationen erarbeitet werden sollen. Dabei soll auch die Begleitung der Opfer „in therapeutischer und finanzieller Hinsicht“ verbessert werden.

Im Bereich der therapeutischen Angebote wird unter Budgetvorbehalt ein Ausbau der Therapieangebote zur „Stärkung der psychosozialen Versorgung insbesondere für Kinder und Jugendliche mit 25 Mio Ꞓ jährlich ab 2026 sowie 50 Mio Ꞓ zusätzlich ab 2027“ festgehalten, wobei nicht näher ausdifferenziert wurde, welche Therapieangebote damit gemeint sind. Festgehalten wurde ebenso ein Ausbau der Sachleistungsversorgung im medizinischen und therapeutischen Bereich, wobei eine Weiterführung des Projekts „Gesund aus der Krise“ explizit genannt wird. Es finden sich jedoch leider keine Aussagen zur Erweiterung des kinder- und jugendpsychiatrischen Angebots, ebenso findet sich weiterhin keine klare Aussage darüber, wie eine kassenfinanzierte Psychotherapie allen Kindern und Jugendlichen mit entsprechendem Behandlungsbedarf zugänglich gemacht werden kann.

In der Debatte um LGBTQ+ Rechte wird ein Verbot von Konversionstherapien ebenso wie „pseudowissenschaftliche Umerziehungen, die auf die Geschlechtsinkongruenz (ICD-11) abzielen“ untersagt, was aus Sicht der ÖGJKP auch in der gebotenen Klarheit eindeutig zu begrüßen ist.

Im Bereich der Bildung wird auf die Schlüsselrolle von Schulen auch hinsichtlich der Gesundheit hingewiesen. So soll der schulärtzliche Bereich reorganisiert werden und die Mental-health Prävention forciert werden. Ebenso sollen Gesundheitsteams unter Einbezug von School Nurses und psychosozialen Angeboten ausgebaut werden. Angesprochen wird auch die Einführung von “Reha-Klassen” für „erziehungsschwierige Kinder“ sowie „Kinder und Jugendliche mit psychiatrischen Diagnosen“, welche für die kinder- und jugendpsychiatrische Arbeit besondere Relevanz erlangen könnten. Ebenso findet sich ein Bekenntnis zum Ausbau der Schulsozialarbeit sowie die Einführung eines Rechtsanspruchs auf ein 11. und 12. Schuljahr.

Hinsichtlich der Gestaltung von weiteren ärztlichen Ausbildungsstellen wird darauf verwiesen, dass Ärztegesetz und ÄrzteausbildungsVO mit dem Schwerpunkt auf bestehende Mangelfächer überarbeitet werden sollten, was für uns auch den Auftrag beinhaltet, als Mangelfach aktiv in die Gespräche dazu einzubringen. Hier werden wir weiterhin für eine Erweiterung des Ausbildungsschlüssels über die jetzige 1:2 Regelung hinaus eintreten, um die Fortführung der Ausbildung auch an Standorten mit geringer Fachärzt:innendichte weiterhin gewährleisten zu können.

Im Bereich des Gewaltschutzes und der Jugendkriminalität findet sich kein Hinweis auf eine (im Zuge andere Regierungsverhandlungen diskutierte) Senkung der Strafmündigkeit. Dennoch sollen verschiede Schritt gesetzt werden wie etwa das Einführen von „Normverdeutlichungsgespräche“ auch für nicht strafmündige Jugendliche, ebenso wie die Schaffung von Fallkonferenzen zu Intensivtäter:innen. Als Wohnformen sollen spezialisierte sonderpädagogisch-therapeutische Wohngemeinschaften geschaffen werden mit befristeten Formen von Zwangsaufenthalten. In diesem Kontext soll auch die Durchsetzbarkeit von Ausgangsbeschränkungen im Rahmen des Heimaufenthaltsgesetzes geprüft werden.

Insgesamt finden sich damit im vorliegenden Programm viele Anknüpfungspunkte, um die psychosoziale Versorgung von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu stärken. Der überfällige Ausbau des Versorgungsangebotes für psychische Gesundheit wird aber dennoch angesichts einer angespannten Budgetsituation unser aller Einsatz benötigen, um die Anliegen psychisch kranker Kinder und Jugendlicher immer wieder zu Gehör zu bringen. Letztlich finden sich viele sehr begrüßenswerte Ideen im Programm, die aber zum jetzigen Zeitpunkt noch wenig ausdifferenziert sind. Es wird auch an uns als Ärztinnen und Ärzte des Fachgebiets Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin liegen, immer wieder auf die Bedürfnisse unserer Patientinnen und Patienten hinzuweisen. Die ÖGKJP ist hier – wie schon in der Vergangenheit – bereit, konstruktiv an einer Verbesserung der Versorgungssituation mitzuarbeiten und bietet das ab dem ersten Tag der Regierung an.

Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Medizinische
Universität Wien, Universitätsklinikum AKH
Univ.Prof.Dr. Paul Plener, MHBA
Telefon: +43 (0)1 40400 – 30115
E-Mail: paul.plener@meduniwien.ac.at

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